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StZ: Prinzessin Carolines Anwalt kämpft auch für Utz Claassen



Stuttgarter Zeitung, 05.08.06

> Prinzessin Carolines Anwalt kämpft auch für Utz Claassen
 
Der Stromkonzern EnBW geht immer wieder rechtlich gegen Medien vor - 
Gegen SWR erst zweimal verloren und dann gewonnen
 
Die Medien nutzt Utz Claassen gerne und ausgiebig zur Selbstdarstellung. 
Doch bei kritischen Berichten versteht der EnBW-Chef keinen Spaß: Dann 
werden regelmäßig juristische Geschütze aufgefahren.

Von Andreas Müller

Es war eine bittere juristische Niederlage für die Energie Baden-
Württemberg AG (EnBW). In letzter Instanz verlor der Karlsruher 
Stromkonzern Anfang Februar eine Zivilklage gegen den Südwestrundfunk 
(SWR). Die verlangte Gegendarstellung zu einem Beitrag in der 
"Landesschau" vom Juli vorigen Jahres, entschied das Oberlandesgericht 
Stuttgart nach eigenen Angaben, müsse der SWR nicht senden (Aktenzeichen 
4 U 221/05).

Klargestellt haben wollte die EnBW, dass ihr Vorstandsvorsitzender Utz 
Claassen am umstrittenen Rauswurf des Neckarwestheimer Reaktorchefs 
Eberhard Grauf im Sommer 2004 nicht beteiligt gewesen sei. Da Claassen 
der Betreibergesellschaft zufolge mit der Kündigung des international 
renommierten Atomexperten einverstanden gewesen sei, mochte schon das 
Landgericht keine einstweilige Verfügung erlassen. Begründung: 
"offensichtliche Unrichtigkeit, jedenfalls aber offensichtliche 
Irreführung". Ähnlich begründete das Oberlandesgericht seine 
Entscheidung: "Offensichtlich unwahre oder irreführende 
Gegendarstellungen" müssten nicht veröffentlicht werden.

Damit hätte der Rechtsstreit beendet sein können - doch die EnBW ließ 
nicht locker. Sie reichte eine weitere Klage ein, diesmal beim 
Landgericht Berlin, diesmal auf Richtigstellung. In der Hauptstadt hatte 
der Stromkonzern mehr Glück. Ende Juni entschied eine Zivilkammer, der 
Beitrag in der "Landesschau" müsse doch korrigiert werden: Zum einen sei 
klarzustellen, dass Claassen dem Rauswurf erst nachträglich zugestimmt 
habe, zum anderen, dass Grauf nicht deshalb gefeuert worden sei, weil er 
sich für die Aufarbeitung von Störfällen eingesetzt habe 
(Geschäftszeichen (27 O 1055/05). Stolz vermeldete die EnBW den Erfolg in 
ihrer Mitarbeiterzeitung. Der SWR wird das Urteil laut einer Sprecherin 
wohl nicht anfechten, sodass es in den nächsten Tagen rechtskräftig 
werden kann - mehr als zwei Jahre nach dem Ereignis, um das es ging.

Der Prozess war zwar besonders langwierig, aber ansonsten keineswegs ein 
Einzelfall. Seit Claassen in Karlsruhe das Sagen hat, geht das 
Unternehmen immer wieder rechtlich gegen Medien vor. So ausgiebig der 
Vorstandschef Fernsehen oder Zeitungen nutzt, um sich in Szene zu setzen, 
so heftig wehrt er sich regelmäßig gegen kritische Berichte. Da versteht 
er keinen Spaß, da hagelt es Abmahnungen, Gegendarstellungen oder 
einstweilige Verfügungen.

"Unsere Gesellschaft ist ja sehr prozessfreudig", spottete der 
Aktionärsvertreter Matthias Gaebler bei der Hauptversammlung 2006 im 
April. Er wolle mal wissen, wie viele Journalisten die EnBW mit 
Hausverboten oder rechtlichen Mitteln überziehe. Die Antwort gab 
Claassens Rechtsvorstand Bernhard Beck: Ein Hausverbot habe man nur gegen 
einen Pressemann verhängt, das sei "mittlerweile jedoch aufgehoben". 
Ansonsten berichtete Beck von "insgesamt zwölf Verfahren" allein im 
vergangenen Jahr, die freiwillig abgegebenen Unterlassungserklärungen 
nicht eingerechnet. Sie hätten sich schwerpunktmäßig "gegen einige Organe 
der regionalen Presse in Stuttgart und in einzelnen Fällen in Mannheim 
und Heilbronn" gerichtet. Mehr als die Hälfte der Fälle habe man für sich 
entscheiden können.

Auf Nachfrage nannte Beck auch ein Beispiel, was laut Gerichtsverfügung 
nicht mehr behauptet werden dürfe. Die Sätze fielen zwar in aller 
Öffentlichkeit vor mehreren hundert Zuhörern. Doch die Stuttgarter 
Zeitung kann aus rechtlichen Gründen nicht darüber berichten. Sogar 
Äußerungen in einen Kommentar der "Badischen Zeitung", in dem Claassen 
wegen des Detektiveinsatzes gegen Grauf "Mobbing" und "Boxclubmethoden" 
bescheinigt wurden, wollte der Konzern unterbinden. Aber die Redaktion 
blieb hart und hörte nichts mehr aus Karlsruhe. "Sie stehen im Blickpunkt 
der Öffentlichkeit", tadelte Claassen-Kritiker Gaebler den Vorstandschef, 
"da kommt Kritik schon mal vor, das muss man hinnehmen." Der 
Rechtsvorstand Beck solle doch bitte seinen Einfluss geltend machen, um 
in Zukunft "unnötige Gerichtsverfahren" zu vermeiden.

"Komplett fehl am Platze" findet der Aktionärsvertreter auch die 
Rechtsanwälte, bei denen die EnBW Beistand sucht. In den genannten zwölf 
Verfahren war es die Kanzlei von Matthias Prinz, einem der 
renommiertesten deutschen Presserechtler. Bekannt wurde Prinz mit seinem 
Einsatz für Caroline von Monaco und andere Prominente, aber er berät auch 
Wirtschaftsunternehmen. Zur Betreuung gehört da wohl auch der Besuch der 
Hauptversammlung. 2005 und 2006 konnte man ihn jedenfalls in der 
Karlsruher Schwarzwaldhalle besichtigen, wie er sich stundenlang die 
teure Zeit vertrieb. Hier ein Schwätzchen, da ein Handytelefonat, dort 
ein Kaffee - in Prinz" Berufsleben gibt es gewiss produktivere Tage. Der 
Hamburger Anwalt nehme "in seiner Eigenschaft als Berater" an dem 
Aktionärstreffen teil, gab EnBW-Vorstand Beck Auskunft. Sein Honorar? Das 
liege "im Rahmen der üblichen Sätze".

Vielleicht ist es kein Zufall, dass Claassen auf einen Advokaten setzt, 
der auch sein großes Vorbild vertritt: den früheren VW-Chef Ferdinand 
Piëch. Unlängst vertrat Prinz ihn in einem Prozess gegen die 
"Wirtschaftswoche", der ob seiner Skurrilität bundesweit Schlagzeilen 
machte. Es ging unter anderem darum, ob Piëch wirklich "grelle Krawatten 
mit Tier- und Jagdmotiven" trage und die Zahl seiner Kinder nicht genau 
kenne.

Von ähnlicher Qualität war eine Korrektur, mit der Claassen kürzlich auf 
ein Porträt im gleichen Blatt ("Napoleon der Kleinere") reagierte. Per 
Leserbrief beschwerte er sich über "diverse Unrichtigkeiten" wie die, 
dass ihm sein Job keinen Spaß mehr mache und er sich lautstark über 
"Lokus-Erlebnisse bei einer Kanzlerreise" aufgeregt habe. Der Schlusssatz 
war wohl als Pointe gedacht: "Mein goldenes Handgelenkkettchen lege ich 
im Übrigen nachts generell nicht ab, und nach Ihrem Bericht schon gar 
nicht mehr."
 
Aktualisiert: 05.08.2006, 06:18 Uhr