Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Jetzt Stellplatz für sechs "Castoren" 
    Ludwigsburger Kreiszeitung, 17.07.99

    Jetzt Stellplatz für sechs "Castoren" 
    Minister Döring erteilte Genehmigung - "Keine Emissionen"

    Neckarwestheim - Das Wirtschaftsminlsterium hat der 
    Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH die atomrechtiiche Genehmigung
    erteilt, einen Bereitstellplatz für bis zu sechs Castor-Behälter
    abgebrannter Brennelemente einzurichten.

    Durch diese Möglichkeit werde die Zahl der notwendigen Transporte 
    halbiert, heißt es in einer Mitteilung aus Stuttgart. Bislang könnten nur
    jeweils drei Castoren abtransportiert werden. Die Reduzierung der
    Transportvorgänge werde zu einer erheblichen Entlastung der örtlichen
    Bevölkerung führen. Zugleich erleichtere der Bereitstellplatz die
    Betriebsführung im Kraftwerk, da die Castor-Behälter nicht mehr auf den
    innerbetrieblichen Verkehrswegen abgestellt werden müssen. Döring: "Aus
    der Genehmigung resultieren keinerlei Auswirkungen oder gar Risiken für
    die Öffentlichkeit. Die Castor- Behälter sind für die Langzeitlagerung
    abgebrannter Brennelemente zugelassen." Es entstünden keine Emissionen;
    durch die Einhausung mit mobilen Abdeckhauben werde die Entstehung einer
    erhöhten Direktstrahlung außerhalb des Kraftwerksgeläädes ebenfalls sIcher
    vermieden. Der Wirtschaftsminister habe bei der Erteilung der Genehmigung
    im übrigen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie keine Erhöhung der
    genehmigten Umgangs- und Lagermengen gestatte, solange die beladenen
    Castor-Behälter nicht abtransportiert seien, dürften durch die Auslagerung
    freiwerdende Stellplätze in den internen Lagerbecken nicht neu belegt
    werden. Eine Erhöhung der genehmigten Umgangs- und Lagermenge wäre nur
    durch eine neue Genehmigung möglich, der zwingend eine
    Öffentlichkeitsbeteiligung vorausgehen müßte. Nach den Worten Dörings
    erzwinge die "Verstopfungsstrategie" der rot- grünien Bundesregierung
    geradezu Maßnahmen der Betreiber von Kernkraftwerken zur Vergrößerung der
    Lagerkapazitäten an den Standorten. Dies könne aber nur in einem
    ordentlichen Verfahren unter voller Einbeziehung der Öffentlichkeit
    geschehen.


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