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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
Infotelefon:
07141 / 90 33 63 Fax: 071 41 / 92 39 91
Presseerklärung
28. 02. 2002
Berechtigter Protest soll bestraft
werden:
Bußgeldprozesse
gegen Atomkraftgegner/innen
Nach dem
dreijährigen Atommülltransportstopp, verursacht durch
den Strahlenskandal mit radioaktiv verstrahlten Behältern und
Waggons, wollte das Atomkraftwerk Neckarwestheim im April 2001 erstmals
wieder Atommüll in die Plutonium-Skandalfabrik nach Sellafield
in England verschieben. Mit einer Demonstration und einer dreitägigen
Dauermahnwache protestierten mehrere hundert Atomkraftgegner/innen
gegen diesen Transport. Trotz der 2500-köpfigen Polizeiübermacht
gelang es ca. 100 Atomkraftgegner/innen den Straßentransport
frühmorgens mit einer Sitzblockade über eine Stunde aufzuhalten.
Gegen sie beginnt nun am Montag, den 4. März vor dem Ludwigsburger
Amtsgericht eine Bußgeld-Prozeßlawine.
Verkehrte Welt.
Wohin mit dem hochradioaktiv verstrahlten Atommüll? Die Endlagerfrage
ist trotz über zwanzigjährigem Atomkraftwerksbetrieb in
Neckarwestheim, sowie bundes- und weltweit ungeklärt. Das Interims-
und sogenannte Zwischenlager mit 152 CASTOREN stößt auf
breite Ablehnung vor Ort und sorgt seit langem für kommunalpolitischen
Zündstoff. Die Forderung nach einem Abschalten der beiden Reaktoren
wegen des ungeklärten Atommüllproblemes macht in den Anliegergemeinden
die Runde. Trotz der zahlreichen aktuellen Skandale gerade in den
Atomkraftwerken Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis werden jedoch
von der Staatsanwaltschaft nicht die Verursacher zur Rechenschaft
gezogen, sondern die dagegen protestierenden Atomkraftgegner/innen!
Die friedlichen
Sitzblockierer gegen die Neckarwestheimer Atommüllverschiebung
nach Sellafield wurden von der Polizei am 24. April letzten Jahres
frühmorgens eingekesselt und bis zum Spätnachmittag in
Gewahrsam genommen. Jeder erhielt eine Rechnung über 162,-DM
wegen dem Polizeieinsatz. Zusätzlich noch als doppelte Bestrafung
infolge der Ingewahrsamnahme einen unverschämten Bußgeldbescheid
über 536,-DM.
Mit der Höhe dieses Bußgeldbescheides und der grundsätzlichen
Weigerung, Verfahren gegen Atomkraftgegner/innen trotz der zahlreichen
AKW-Skandale einzustellen, unterstreicht die Staatsanwaltschaft
erneut ihre Haltung, gegen Atomkraftgegner/innen außergewöhnlich
hart vorzugehen. Sämtliche Strafanzeigen gegen die Atomkraftwerksbetreiber
wurden dagegen eingestellt.
Die bisherige
Antwort des Atomkraftwerkes Neckarwestheim auf die ungeklärte
Frage, wohin mit dem hochradioaktiven und giftigen Atommüll,
waren 173 unverantwortliche Abtransporte. In den Plutoniumfabriken
in La Hague in Frankreich und Sellafield in England wird seit Jahrzehnten
nachweislich das Meer und die Umgebung radioaktiv verseucht und
außerdem die Atommüllmenge um das 12-15 fache erhöht.
Die Folge sind Krebs- und Leukämieerkrankungen für die
dort Beschäftigten und die Bevölkerung in der Umgebung.
Die zentrale Forderung der Anti-AKW-Bewegung ist deshalb die sofortige
Beendigung der sogenannten "Wiederaufarbeitung" in den
Plutoniumfabriken und keine weitere Atommüllproduktion, sondern
das sofortige Abschalten der Atomkraftwerke.
Wir fordern
dazu auf, die öffentlichen Prozesse als Solidaritätserklärung
mit dem berechtigten Protest der angeklagten Atomkraftgegner/innen
zu besuchen. Sie beginnen am Montag, den 4. März um 11,30 und
15 Uhr vor dem Ludwigsburger Amtsgericht in der Schorndorfer Straße
39.
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