Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Jetzt Prozeß gegen sechs Atomkraftgegn


Südwestdeutsche anti-atom-Initiativen
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16. 9. 2001
Presseerklärung

Atommüllbehälter-Anlieferung vom August 1999:
Jetzt Prozeß gegen sechs Atomkraftgegner

Am kommenden Mittwoch, den 19. September findet vor dem Amtsgericht Besigheim (Amtsgerichtsgasse 5, Saal 100 um 8.30 Uhr) ein Prozeß gegen sechs Atomkraftgegner/innen statt. Ihnen wird vorgeworfen, anläßlich der Anlieferung eines leeren Atommüllbehälters "Excellox-6" für das Atomkraftwerk Neckarwestheim im August 1999 eine "gemeinschaftliche Nötigung" im Bereich des Bahnhofes von Bietigheim-Bissingen begangen zu haben.

Nachdem bekannte wurde, dass jahrzehntelang radioaktiv verstrahlte Atommüll-Behälter in die Wiederaufbereitungsanlagen geliefert worden waren, hatte die damalige Bundesumweltministerin Merkel im Mai 1998 einen Stop aller Atommülltransporte verfügt. Auch vom Atomkraftwerk Neckarwestheim waren 30% aller Transporte von 1984 bis 1996 kontaminiert und lagen bis zum 550-fachen über dem zulässigen Grenzwert. Das GKN mußte zugeben, daß von den seit 1978 angelieferten leeren Atommüllbehältern nach GKN eigenen Meßprotokollen 23 mal radioaktive Verstrahlungen über den Grenzwerten gemessen worden waren. Zu Beginn des Strahlenskandales hatten die GKN-Verantwortlichen wider besseren Wissens noch alles geleugnet.

Im August 1999 übernahm das Atomkraftwerk Neckarwestheim mit der Anlieferung eines leeren "Excellox-6" Atommüllbehälters eine bundesweite Vorreiterrolle. Atomkraftgegner/innen aus Süddeutschland führten deshalb, zusammen mit Delegationen aus Gorleben und anderen Städten, zahlreiche Protestaktionen durch. So wurden am 11.8.99 (Sonnenfinsternis) die Straßentransporter für mehrere Stunden blockiert, am 12.8.99 morgens im Bahnhof von Bietigheim-Bissingen eine Aktion gegen den Schienentransport durchgeführt und später die Polizei samt Atommülltransporter mit einem Fahrradschloß im Kohlekraftwerk Walheim eingeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nun wegen der Protestaktion im Bietigheimer Bahnhof sechs Atomkraftgegner/innen wegen "gemeinschaftlicher Nötigung" nach dem § 240 des Strafgesetzbuches angeklagt. Die Geldstrafen betragen laut dem Strafbefehl 600,- bzw. 1200,- DM. Alle sechs Atomkraftgegner/innen haben gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Denn friedliche Sitzblockaden stellen seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1996 keine Nötigung mehr dar. Tausende zuvor ergangene Nötigungsurteile gegen die Friedensbewegung waren dadurch aufgehoben worden. Anscheinend möchte nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit der Anklage als Straftat nach dem Nötigungsparagraphen 240 ihren bundesweiten Ruf untermauern, besonders hart gegen Atomkraftgegner vorzugehen.
Die selbe Staatsanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen alle Strahlenskandalverantwortlichen im GKN eingestellt.

Wir laden dazu ein, den öffentlichen Prozeß gegen die Atomkraftgegner/innen
am Mittwoch, den 19.9.01 um 8,30 Uhr im Saal 100 des Amtsgerichtes von Besigheim zu besuchen.




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