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Südwestdeutsche
anti-atom-Initiativen
c/o Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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16. 9. 2001
Presseerklärung
Atommüllbehälter-Anlieferung
vom August 1999:
Jetzt
Prozeß gegen sechs Atomkraftgegner
Am kommenden
Mittwoch, den 19. September findet vor dem Amtsgericht Besigheim
(Amtsgerichtsgasse 5, Saal 100 um 8.30 Uhr) ein Prozeß gegen
sechs Atomkraftgegner/innen statt. Ihnen wird vorgeworfen, anläßlich
der Anlieferung eines leeren Atommüllbehälters "Excellox-6"
für das Atomkraftwerk Neckarwestheim im August 1999 eine "gemeinschaftliche
Nötigung" im Bereich des Bahnhofes von Bietigheim-Bissingen
begangen zu haben.
Nachdem bekannte
wurde, dass jahrzehntelang radioaktiv verstrahlte Atommüll-Behälter
in die Wiederaufbereitungsanlagen geliefert worden waren, hatte
die damalige Bundesumweltministerin Merkel im Mai 1998 einen Stop
aller Atommülltransporte verfügt. Auch vom Atomkraftwerk
Neckarwestheim waren 30% aller Transporte von 1984 bis 1996 kontaminiert
und lagen bis zum 550-fachen über dem zulässigen Grenzwert.
Das GKN mußte zugeben, daß von den seit 1978 angelieferten
leeren Atommüllbehältern nach GKN eigenen Meßprotokollen
23 mal radioaktive Verstrahlungen über den Grenzwerten gemessen
worden waren. Zu Beginn des Strahlenskandales hatten die GKN-Verantwortlichen
wider besseren Wissens noch alles geleugnet.
Im August 1999
übernahm das Atomkraftwerk Neckarwestheim mit der Anlieferung
eines leeren "Excellox-6" Atommüllbehälters
eine bundesweite Vorreiterrolle. Atomkraftgegner/innen aus Süddeutschland
führten deshalb, zusammen mit Delegationen aus Gorleben und
anderen Städten, zahlreiche Protestaktionen durch. So wurden
am 11.8.99 (Sonnenfinsternis) die Straßentransporter für
mehrere Stunden blockiert, am 12.8.99 morgens im Bahnhof von Bietigheim-Bissingen
eine Aktion gegen den Schienentransport durchgeführt und später
die Polizei samt Atommülltransporter mit einem Fahrradschloß
im Kohlekraftwerk Walheim eingeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat nun wegen der Protestaktion
im Bietigheimer Bahnhof sechs Atomkraftgegner/innen wegen "gemeinschaftlicher
Nötigung" nach dem § 240 des Strafgesetzbuches angeklagt.
Die Geldstrafen betragen laut dem Strafbefehl 600,- bzw. 1200,-
DM. Alle sechs Atomkraftgegner/innen haben gegen den Strafbefehl
Widerspruch eingelegt. Denn friedliche Sitzblockaden stellen seit
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1996 keine Nötigung
mehr dar. Tausende zuvor ergangene Nötigungsurteile gegen die
Friedensbewegung waren dadurch aufgehoben worden. Anscheinend möchte
nun die Staatsanwaltschaft Heilbronn mit der Anklage als Straftat
nach dem Nötigungsparagraphen 240 ihren bundesweiten Ruf untermauern,
besonders hart gegen Atomkraftgegner vorzugehen.
Die selbe Staatsanwaltschaft hat die Strafverfahren gegen alle
Strahlenskandalverantwortlichen im GKN eingestellt.
Wir laden
dazu ein, den öffentlichen Prozeß gegen die Atomkraftgegner/innen
am Mittwoch, den 19.9.01 um 8,30 Uhr im Saal 100 des Amtsgerichtes
von Besigheim zu besuchen.
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