Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Kein atomares Zwischenlager. Nirgendwo!
     
    Atommüll wohin?
    Geplantes Standort-Zwischenlager des GKN





    • Seit Mai ist die Absicht des Gemeinschaftskernkraftwerkes Neckar bekannt, am Standort ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu errichten. 

    • In zwei Stollen im Steinbruch sollen in 160 CASTOREN die noch für Jahrtausende strahlenden abgebrannten Brennstäbe aus den beiden Atomreaktoren für mindestens 30 - 40 Jahre abgestellt werden. 

    • Jeder der 15 Meter unter der Erde liegenden Stollen soll 140 Meter lang, 18 Meter hoch und 13 Meter breit sein. Über einen Abluftkamin wird die Wärme der im Inneren bis zu 380 Grad heißen CASTOREN und die radioaktive Strahlung abgeleitet.

    Der Ausstieg aus der Atomkraft ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart. Ein Schritt zum Atomausstieg ist das Verbot der Wiederaufarbeitung, durch die die hochradioaktive Müllmenge erhöht und eine Verseuchung der Um-gebung und des Meeres durchgeführt wird. Damit die Atomkraftwerke nicht sofort abgeschaltet werden müssen, sollen an den AKW-Standorten Zwischenlager errichtet werden. Mit der Beantragung des atomrechtlichen Genehmigungs-verfahrens für das GKN-Zwischenlager beim Bundesamt für Strahlenschutz ist demnächst zu rechnen. Vorab hat das Wirtschafts- und Umweltministerium von Baden-Württemberg bereits die Erkundungsbohrungen im Steinbruch genehmigt. 
     

    Wie kann das Zwischenlager verhindert werden?

    Und wohin verschwand bisher der hochradioaktive Atommüll des GKN?

    Wiederaufarbeitungsanlagen als jahrzehntelanges Zwischenlager
    Das Atomgesetz hatte ursprünglich als Voraussetzung für den Betrieb der Atomkraftwerke das Vorhandensein einer Endlagermöglichkeit genannt. Seit 1979 wird nun in der Bundesrepublik der Salzstock in Gorleben erkundet, ob dort der noch für zehntausende von Generationen strahlende Atommüll „sicher“ eingelagert werden kann. Inzwischen bestehen daran berechtigte Zweifel, das bisherige Entsorgungskonzept ist gescheitert.Es gibt   weder in der Bundesrepublik noch weltweit ein Endlager für den hochradioaktiven Atommüll.

    Damit die AKWs trotzdem nicht abgeschaltet werden müssen, wurde flugs das Atomrecht geändert. Und siehe da, jetzt gelten auch bereits Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und in England als ein atomrechtlicher „Entsorgungsnachweis“! 
    In Neckarwestheim produziert der Block I seit 1976 und der Block II seit 1989 neben Atomstrom vor allem hochradioaktiven Abfall. Allein in den letzten 5 Jahren waren dies 574 abgebrannte Brennelemente. Seit 1978 hat das GKN insgesamt 150 Atommülltransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich und England durchgeführt.

    Inzwischen gingen nach La Hague in Frankreich 4200 Tonnen und nach Sellafield in England 650 Tonnen hochradioaktive abgebrannte Brennelemente aus deutschen Atomreaktoren. 
    Neckarwestheim war mit seinen beiden Blöcken führend an dieser Atommüllverschiebung beteiligt und hat allein nach La Hague bisher 330 Tonnen geschickt. 

    Kinder, die regelmäßig an den Stränden in der Nähe der WAA La Hague spielen, sind einem dreifach erhöhten Risiko, Leukämie zu entwickeln, ausgesetzt. Dies haben zwei französische Mediziner in einer Untersuchung von Leukämiefällen aus den Jahren 1978 bis 1993 herausgefunden. (TAZ vom 13.1.97)

    Und in Sellafield in England haben britische Forscher in einer Untersuchung im Auftrag des Gesundheitsministeriums in den Zähnen von Kindern und Jugendlichen Plutonium 239 und 240 gefunden. Je näher der Wohnort an Sellafield liegt, desto höher die Strahlenbelastung. (TAZ 1.8.97)

    Durch den gefährlichen Prozeß der Wiederaufarbeitung wird die Umwelt radioaktiv verseucht und es entsteht nur noch mehr Atommüll. 

    Aktiv werden gegen das GKN - Zwischenlager!

    Die Beantragung des Zwischenlagers durch das GKN beim Bundesamt für Strahlenschutz ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren, an dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Das Atomgesetz schreibt hier vor, daß eine mindestens zweimonatige Einwendungsfrist gewährt werden muß. Danach findet frühestens nach einem weiteren Monat ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem das GKN zu allen Vorwürfen und Bedenken Stellung beziehen muß. Nur wer sich mit einer Einwendung  beteiligt hat, kann hinterher auch klagen! Wichtig ist es also, daß möglichst viele Personen Einwendungen gegen das Zwischenlager er-heben. Alle, die gegen das Zwischenlager aktiv werden wollen, sollten sich schon heute in einer (Kläger-) Gruppe zusammenschließen und sich inhaltlich und organisatorisch darauf vorbereiten. 

    Der Bauantrag für das Zwischenlager muß vom GKN beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt werden. Dieses kann dagegen Einspruch erheben. Auch hier kann durch Einsprüche von BürgerInnen der Bauantrag verzögert werden. Die Baugenehmigung kann jedoch schon vor dem Abschluß des atomrechtlichen Verfahrens erteilt werden. 
    Ein gemeinsames, engagiertes Vorgehen ist notwendig. Das Zwischenlager muß politisch über eine breite Öffentlichkeitsarbeit verhindert werden. Der juristische Weg allein reicht nicht aus!
     
     

    So lange wie noch Atomkraftwerke weiterbetrieben werden entsteht täglich neuer Atommüll, deshalb fordern wir:

      •  Keine Zwischenlager 
      •  Keine weiteren CASTOR-Transporte
      •  Atomanlagen sofort stilllegen
      •  Förderung der regenerativen Energien
     
     

    Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
    c/o Demokratisches Zentrum, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
    Spenden: VoBa LB (BLZ 604 901 50), Konto 244 740 011, „Anti-AKW“
    Internet: http://www.i-st.net/~buendnis/
    Info-Tel. und Fax: 07141 - 90 33 63


    Kopiervorlage dieses Flugblatts gegen das GKN-Zwischenlager zum download (pdf) 


     
     

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