| Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim |
| Kein atomares Zwischenlager. Nirgendwo! |
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• Seit Mai ist die Absicht des Gemeinschaftskernkraftwerkes Neckar bekannt, am Standort ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll zu errichten. • In zwei Stollen im Steinbruch sollen in 160 CASTOREN die noch für Jahrtausende strahlenden abgebrannten Brennstäbe aus den beiden Atomreaktoren für mindestens 30 - 40 Jahre abgestellt werden. • Jeder der 15 Meter unter der Erde liegenden Stollen soll 140 Meter lang, 18 Meter hoch und 13 Meter breit sein. Über einen Abluftkamin wird die Wärme der im Inneren bis zu 380 Grad heißen CASTOREN und die radioaktive Strahlung abgeleitet. Der Ausstieg aus der Atomkraft ist im Koalitionsvertrag
der Bundesregierung vereinbart. Ein Schritt zum Atomausstieg ist das Verbot
der Wiederaufarbeitung, durch die die hochradioaktive Müllmenge erhöht
und eine Verseuchung der Um-gebung und des Meeres durchgeführt wird.
Damit die Atomkraftwerke nicht sofort abgeschaltet werden müssen,
sollen an den AKW-Standorten Zwischenlager errichtet werden. Mit der Beantragung
des atomrechtlichen Genehmigungs-verfahrens für das GKN-Zwischenlager
beim Bundesamt für Strahlenschutz ist demnächst zu rechnen. Vorab
hat das Wirtschafts- und Umweltministerium von Baden-Württemberg bereits
die Erkundungsbohrungen im Steinbruch genehmigt.
Wie kann das Zwischenlager verhindert werden? Wiederaufarbeitungsanlagen als jahrzehntelanges
Zwischenlager
Damit die AKWs trotzdem nicht abgeschaltet
werden müssen, wurde flugs das Atomrecht geändert. Und siehe
da, jetzt gelten auch bereits Verträge mit den Wiederaufarbeitungsanlagen
in Frankreich und in England als ein atomrechtlicher „Entsorgungsnachweis“!
Inzwischen gingen nach La Hague in Frankreich
4200 Tonnen und nach Sellafield in England 650 Tonnen hochradioaktive abgebrannte
Brennelemente aus deutschen Atomreaktoren.
Kinder, die regelmäßig an den Stränden in der Nähe der WAA La Hague spielen, sind einem dreifach erhöhten Risiko, Leukämie zu entwickeln, ausgesetzt. Dies haben zwei französische Mediziner in einer Untersuchung von Leukämiefällen aus den Jahren 1978 bis 1993 herausgefunden. (TAZ vom 13.1.97) Und in Sellafield in England haben britische Forscher in einer Untersuchung im Auftrag des Gesundheitsministeriums in den Zähnen von Kindern und Jugendlichen Plutonium 239 und 240 gefunden. Je näher der Wohnort an Sellafield liegt, desto höher die Strahlenbelastung. (TAZ 1.8.97) Durch den gefährlichen Prozeß der Wiederaufarbeitung wird die Umwelt radioaktiv verseucht und es entsteht nur noch mehr Atommüll. Die Beantragung des Zwischenlagers durch das GKN beim Bundesamt für Strahlenschutz ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren, an dem die Öffentlichkeit zu beteiligen ist. Das Atomgesetz schreibt hier vor, daß eine mindestens zweimonatige Einwendungsfrist gewährt werden muß. Danach findet frühestens nach einem weiteren Monat ein öffentlicher Erörterungstermin statt, bei dem das GKN zu allen Vorwürfen und Bedenken Stellung beziehen muß. Nur wer sich mit einer Einwendung beteiligt hat, kann hinterher auch klagen! Wichtig ist es also, daß möglichst viele Personen Einwendungen gegen das Zwischenlager er-heben. Alle, die gegen das Zwischenlager aktiv werden wollen, sollten sich schon heute in einer (Kläger-) Gruppe zusammenschließen und sich inhaltlich und organisatorisch darauf vorbereiten. Der Bauantrag
für das Zwischenlager muß vom GKN beim zuständigen
Bauordnungsamt gestellt werden. Dieses kann dagegen Einspruch erheben.
Auch hier kann durch Einsprüche von BürgerInnen der Bauantrag
verzögert werden. Die Baugenehmigung kann jedoch schon vor dem Abschluß
des atomrechtlichen Verfahrens erteilt werden.
So lange wie noch Atomkraftwerke weiterbetrieben werden entsteht täglich neuer Atommüll, deshalb fordern wir:
• Keine Zwischenlager
Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Kopiervorlage dieses Flugblatts gegen das GKN-Zwischenlager zum download (pdf) |
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