Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Das rot-grüne Atomprogramm für das 21. Jahrhundert
    Manuskript eines Artikels für "ak - analyse und kritik", der sich  
    nicht mit den politischen Folgen und den notwendigen Taten  
    angesichts des "Atomkonsenses" beschäftigt, sondern den Vertrag  
    selbst detailliert unter die Lupe nimmt.
    Von Jochen Stay ( j.stay@jpberlin.de) 

    Das rot-grüne Atomprogramm für das 21. Jahrhundert

    Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Atomwirtschaft
    sichert den langfristigen Weiterbetrieb der Reaktoren

    Zwei Jahre hat es gedauert, bis sich die Atomwirtschaft aus einer  
    ihrer größten Krisen - nämlich dem Ansehensverlust nach der  
    Aufdeckung des Castor-Skandals - befreit hat und nun einer  
    strahlenden Zukunft entgegengeht. Zwei Jahre, in denen eine neue  
    Bundesregierung mit dem Versprechen antrat, den Ausstieg aus der  
    Atomkraft umfassen und unumkehrbar zu regeln, zwei Jahre, in  
    denen sich die sogenannten Konsensgespräche zwischen AKW- 
    Betreibern und Rot-grün wie Kaugummi hinzogen, zwei Jahre, in  
    denen die regierungsamtlichen Aussteiger Schritt für Schritt  
    nachgeben mußten, aber nicht aufhörten, all diese Rückschritte  
    als Erfolg ihrer Politik zu verkaufen.

    Manche meinten schon, der anvisierte Atomkonsens werde auf den  
    St. Nimmerleins-Tag verschoben. Immer neue Ultimaten und Fristen  
    verstrichen ohne Konsequenzen. Doch längst war man sich in den  
    vertraulichen Verhandlungsrunden einig geworden, daß die  
    Stromkonzerne bekommen, was sie wollen, das Ganze aber so  
    geschickt verpackt wird, daß es möglichst Wenige mitbekommen.

    Am frühen Morgen des 15. Juni war es schließlich so weit. Kanzler  
    Schröder - flankiert von den Chefs von RWE und VEBA - trat vor  
    die Presse und verkündete den historischen Kompromiß. Eine 13- 
    seitige Vereinbarung mit fünf Anhängen regelt die Zukunft der  
    Atomkraft in der Bundesrepublik.

    Schon in der Einleitung wird Tacheles geredet: So soll zukünftig  
    von Regierungsseite "der ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke  
    wie auch deren Entsorgung gewährleistet werden." Alleine dieser  
    Satz macht schon alles deutlich. Es geht hier nicht um den  
    Atomausstieg, sondern um eine möglichst komfortable Absicherung  
    des Weiterbetriebs der AKWs, ohne rot-grüne "Nadelstiche", ohne  
    den in den späten 80ern und den frühen 90ern in einigen  
    Bundesländern nicht ohne Erfolg praktizierten  
    "ausstiegsorientierten Vollzug des Atomgesetzes". Auch die noch  
    im 1998er Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen konstatierte  
    fehlende Lösung des Atommüllproblems wird mit einem Federstrich  
    ad acta gelegt. Die Regierung gewährleistet die Entsorgung qua  
    Definition und schwups, schon ist alles paletti. War da was?

    Von AnhängerInnen der rot-grünen Atompolitik wird nun  
    argumentiert, daß gleich am Beginn der Konsens-Vereinbarung die  
    AKW-Betreiber den Primat der Politik anerkennen. Schließlich  
    "respektieren die EVU die Entscheidung der Bundesregierung, die  
    Stromerzeugung aus Kernenergie beenden zu wollen" und sie  
    verzichten auf eine Entschädigung, wenn die Vereinbarung wie  
    geplant umgesetzt wird. Ein Blick in die Frankfurter Allgemeine  
    relativiert diese Aussagen. Dort wird kommentiert: "Die  
    Energiewirtschaft verzichtet auf die Errichtung neuer  
    Kernkraftwerke, was sie in absehbarer Zeit ohnehin nicht vorhatte  
    und sie gesteht zu, daß die Laufzeit ihrer Anlagen nicht  
    unbegrenzt ist, was sie ohnehin nie war."
     

    Reststrom-Mengenlehre

    Der entscheidende Schritt zur Einigung zwischen Atomstromern und  
    Regierung führte über die Entwicklung eines geeigneten  
    Rechensystems, mit dem beide Seiten der Öffentlichkeit erklären  
    konnten, ihre Forderungen bezüglich der AKW-Laufzeiten seien  
    erfüllt. Entwickelt wurde dieses maßgeblich im  
    Bundesumweltministerium unter der Federführung von Trittins  
    Staatssekretär Rainer Baake. Es zeichnet sich durch drei Elemente  
    aus:

    1. Die Laufzeiten werden flexibilisiert. Es ist also möglich,  
    einen unrentablen Reaktor früher vom Netz zu nehmen und dafür  
    einen anderen länger als vereinbart zu betreiben. Dies verbessert  
    die ökonomischen Rahmenbedingungen und verhindert gleichzeitig  
    die Festlegung auf ein verbindliches Enddatum der  
    Atomkraftnutzung. "Kein Versorger hat etwas dagegen, veraltete  
    Meiler abzuschalten" schreibt die Financial Times. "Die Branche  
    leidet sowieso europaweit an Überkapazitäten. Die neueren  
    Kraftwerke können dann fast bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts  
    billigen Strom produzieren."

    2. Die Berechnung der Laufzeiten erfolgt nicht mehr in Jahren,  
    sondern in Strommengen. Damit wird einerseits der Manipulation  
    Tür und Tor geöffnet (siehe 3.), andererseits entsteht den  
    Betreibern durch zeitweilige Abschaltungen der Reaktoren,  
    beispielsweise aufgrund von Störfällen oder Sicherheitsmängeln  
    kein Nachteil mehr. In einem Brief an ihre Beschäftigten sind die  
    EVU-Chefs dann auch ganz stolz auf diese Regelung: "Gegen  
    Beeinträchtigung des laufenden Betriebs wirkt zudem der  
    vereinbarte Strommengen-Mechanismus: Jeder politisch motivierte  
    Anlagenstillstand würde eine Verlängerung der Laufzeit bewirken."

    3. Bei der Umrechnung von Restlaufzeit in Reststrommengen wird  
    die Trickkiste so gründlich ausgeschlachtet, daß am Ende für die  
    Betreiber noch einige zusätzliche Jährchen rausspringen:

    Offiziell ist in der Vereinbarung von 32 Kalenderjahren die Rede.  
    Diese Zahl hat sich in der öffentlichen Diskussion inzwischen  
    weitgehend durchgesetzt. So schreiben selbst kritische Zeitungen  
    meist von 32 Jahren. Übersehen wird dabei, daß dies die  
    sogenannte "Regellaufzeit" ist, die wenig mit der tatsächlich zu  
    erwartenden Laufzeit zu tun hat.

    So wird der Beginn dieser Regellaufzeit für die einzelnen  
    Reaktoren an den Start des kommerziellen Leistungsbetriebs  
    gelegt. Manche Meiler waren aber schon etliche Monate vorher  
    kritisch, mußten jedoch aufgrund von Pannen einen längeren  
    Probebetrieb durchlaufen. Dieser wird nun schlichtweg nicht  
    mitgezählt.

    Als nächstes wird ausgerechnet, wieviele Jahre "Regellaufzeit"  
    für jedes AKW ab dem 1.1.2000 noch übrig bleiben: die  
    Restlaufzeit. Weil da im Falle Obrigheim nichts mehr übrig wäre,  
    bekommt der Reaktor bei Heidelberg noch drei Bonusjahre  
    zusätzlich. So ist es theoretisch möglich, alle 19 derzeit  
    betriebenen Atomkraftwerke über diese Legislaturperiode hinaus zu  
    betreiben.

    Die Restlaufzeit wird nun mit einer sogenannten Referenzmenge an  
    Strom multipliziert. Diese berechnet sich allerdings nicht  
    aufgrund der bisher in den AKWs im Jahresdurchschnitt erzielten  
    Ergebnisse. Stattdessen werden die fünf höchsten  
    Jahresproduktionen aus den 90er Jahren gemittelt und nochmal 5,5  
    Prozent als kleines Geschenk für die Konzerne addiert. Es geht  
    zu, wie früher bei Tante Emma: Darf's ein bißchen mehr sein?

    Zuletzt werden dann noch 107 Terrawattstunden (Milliarden  
    Kilowattstunden) nie erzeugten Atomstroms aus dem wegen  
    Erdbebengefahr stillgelegten RWE-Reaktor Mülheim-Kärlich als frei  
    handelbare Menge den anderen Kraftwerken zugeschlagen.

    Unterm Strich entsteht so eine Strommenge, die nicht 32  
    Kalenderjahren sondern 32 Volllastjahren - ohne Stillstände -  
    entspricht, obwohl die Reaktoren in der Vergangenheit  
    durchschnittlich nur 78 Prozent Leistung pro Jahr erzielen  
    konnten. Wer nun also mit der tatsächlich produzierten Strommenge  
    nachrechnet, kommt auf 35 Jahre Laufzeit. Dies war zufällig genau  
    die Forderung, mit der die Konzerne in die Verhandlungen gegangen  
    sind.

    Zum besseren Verständnis: Zukünftig dürfen in den deutschen  
    Atomkraftwerken noch 2.623,3 Terrawattstunden Strom produziert  
    werden. Dies entspricht relativ genau der Menge, die bisher in  
    diesen Reaktoren hergestellt wurde. Somit befindet sich die  
    Atomenergienutzung auf ihrem Zenit.
     

    Todsichere AKWs dürfen nicht diskriminiert werden

    Die Vereinbarung zwischen Betreibern und Regierung regelt auch  
    die Rahmenbedingungen für den weiteren Betrieb der Reaktoren.  
    Vorbei das Gerede von Schrottreaktoren und Uralt-Meilern: Jetzt  
    stimmt rot-grün mit den EVUs überein, "daß Kernkraftwerke auf  
    einem international gesehen hohen Sicherheitsniveau betrieben  
    werden." Und weil das so ist, wird die Bundesregierung "keine  
    Initiative ergreifen um diesen Sicherheitsstandard und die diesem  
    zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie zu ändern."

    Da aber selbst die modernsten Atommeiler real schon heute  
    ungefähr 20 Jahre hinter der aktuellen Sicherheitstechnologie  
    hinterherhinken, wird sich das Risiko künftig Jahr um Jahr  
    erhöhen.

    Sicherheitsüberprüfungen - wie sie im rot-grünen  
    Koalitionsvertrag noch jährlich vorgesehen waren - wird es nun  
    nur noch alle zehn Jahre geben. Bei der Festlegung der aktuellen  
    Rahmenbedingungen für diese Checks werden die AKW-Betreiber  
    praktischerweise direkt beteiligt.

    Um "die Nutzung der Kernenergie nicht durch einseitige Maßnahmen  
    zu diskriminieren" wird die Bundesregierung keine  
    steuerrechtlichen Verschärfungen für die Atomstromer beschließen.

    Die öffentlich als Erfolg gefeierte Erhöhung der Haftpflicht- 
    Deckungsvorsorge für schwere Störfälle von 500 Millionen auf 5  
    Milliarden DM relativiert sich, wenn mensch ausrechnet, daß damit  
    zukünftig statt 0,01 Prozent nun 0,1 Prozent der bei einem GAU zu  
    erwartenden Schäden abgedeckt werden. Auch bedeutet die höhere  
    Versicherungssumme keine ökonomische Belastung für die einzelnen  
    Betreiber, weil sie sich zukünftig zu einem großen  
    Versicherungspool zusammenschließen und füreinander haften. Damit  
    bleiben die Prämien für die einzelnen Reaktoren unverändert.
     

    Das Atommüll-Problem wird elegant gelöst

    Da hilft nur noch ein Abschweifen in den Bereich zwischen Ironie  
    und Sarkasmus:

    Manchmal sind schwierige Fragen so einfach zu klären. Jetzt ist  
    es Schröder und Trittin gelungen, den Gordischen Knoten Atommüll  
    mit einem einzigen Schwerthieb zu durchtrennen. War laut  
    Koalitionsvertrag das bisherige Entsorgungskonzept schlicht  
    gescheitert, so wird nun ein überzeugendes Neues aus der Taufe  
    gehoben.

    In der Vergangenheit wurden abgebrannte Brennelemente  
    hauptsächlich zur Wiederaufarbeitung ins Ausland gebracht.  
    Zukünftig werden sie ins Ausland zur Wiederaufarbeitung gebracht.  
    Jedenfalls noch mindestens fünf Jahre. Laut der Chefin der  
    franzöischen WAA La Hague reicht das aus, um noch 15 Jahre  
    Atommüll aus deutschen Landen zu verarbeiten. Denn die Konsens- 
    Vereinbarung mit den Stromkonzernen sieht nicht, wie nun häufig  
    behauptet, das Ende der Wiederaufarbeitung in fünf Jahren vor.  
    Lediglich die Transporte dorthin sollen 2005 eingestellt werden.  
    Aber im Kleingedruckten steht: "Angelieferte Mengen dürfen  
    verwertet werden." Und außerdem: "Sollte der Prozeß der  
    Abwicklung der Wiederaufarbeitung aus von den EVU nicht zu  
    vertretenden Gründen nicht zeitgerecht durchgeführt werden  
    können, werden beide Seiten rechtzeitig nach geeigneten Lösungen  
    suchen." Beispielsweise weiter wiederaufarbeiten?

    In den letzten beiden Jahren gab es keine Transporte mit  
    hochradioaktivem Atommüll mehr. Zukünftig können die Castoren  
    nach Gorleben, Ahaus und ins Ausland wieder rollen. Mit der  
    Genehmigung der WAA-Transporte wird noch im Sommer gerechnet.  
    Jürgen Trittin nennt dies die "drastische Reduzierung der  
    Transporte".

    In der Vergangenheit gab es nur zwei zentrale Zwischenlager- 
    Hallen für abgebrannte Brennelemente: Gorleben und Ahaus. In  
    Zukunft soll es an jedem Reaktor eine entsprechende  
    Leichtbauhalle geben. Falls diese Castor-Scheunen nicht  
    rechtzeitig fertig werden, um Lagerengpässe zu vermeiden, "wird  
    gemeinsam nach Lösungen gesucht, vorläufige Lagermöglichkeiten an  
    den Standorten vor Inbetriebnahme der Zwischenlager zu schaffen."  
    Einfacher ausgedrückt: Die Castoren werden auf dem Hof  
    abgestellt, und dieser eigentlich verbotene Akt wird durch eine  
    Atomgesetzänderung legalisiert.

    In der Vergangenheit wurde der Salzstock Gorleben auf seine  
    Eignung für ein Endlager untersucht. SPD und Grüne hielten ihn  
    aufgrund seiner geologischen Eigenschaften für ungeeignet.  
    Zukünftig gilt der Salzstock Gorleben als geeignet. Ein kurzes  
    Moratorium von mindestens drei, höchstens zehn Jahren soll  
    lediglich dazu dienen, die grundsätzlichen Eignungskriterien für  
    Endlager der internationalen Diskussion anzupassen. Eindeutig  
    erklärt die Bundesregierung in einem Anhang zur Konsens- 
    Vereinbarung: "Das Moratorium bedeutet keine Aufgabe von Gorleben  
    als Standort für ein Endlager." Von der Suche neuer  
    Endlagerstandorte ist in dem Papier nicht die Rede.

    In der Vergangenheit hat Angela Merkel einen Passus ins  
    Atomgesetz aufgenommen, der die Enteignung von Graf Bernstorff  
    ermöglicht. Der Graf verhindert bisher durch seine Salzrechte die  
    Erkundung eines Teils des Gorlebener Salzstocks. Auch die  
    Aktivitäten der mit dem Graf zusammenarbeitenden Salinas Salzgut  
    Gorleben GmbH, die in Konkurrenz zum Endlagerbergwerk Salz  
    fördern möchte, wurde durch die Merkelsche Atomnovelle  
    eingeschränkt. SPD und Grüne versprachen dem Grafen im Wahlkampf  
    und noch im Koalitionsvertrag, dieses Gesetz wieder  
    zurückzunehmen. Jetzt heißt es: "Der Bund ergreift die  
    erforderlichen Maßnahmen, um während des Moratoriums den Standort  
    Gorleben zu sichern. Dazu gehören die notwendigen rechtlichen  
    Schritte, um die Position des Bundes als Antragsteller zu sichern  
    und das Vorhaben gegen Eingriffe Dritter zu schützen." Kurz: Das  
    "Lex Salinas" wird bleiben und auch angewandt.

    In der Vergangenheit hat die niedersächsische Landesregierung die  
    Genehmigungen für die Pilotkonditionierungsanlage (PKA) Gorleben  
    und für das Endlager für schwach- und mittelaktiven Müll im  
    Schacht Konrad (Salzgitter) hinausgezögert. Im Koalitionsvertrag  
    erklärte die Bundesregierung, daß es zukünftig nur ein Endlager  
    für alle Arten von Atommüll geben soll und aß dies nicht Konrad  
    sein kann. Jetzt soll sowohl die PKA als auch Schacht Konrad  
    genehmigt werden.

    In der Vergangenheit war es für den von den Betreibern zu  
    erbringenden Entsorgungsvorsorgenachweis nötig, neben der  
    Bereitstellung von Lagerkapazitäten in Gorleben, Ahaus oder dem  
    Ausland auch Fortschritte bei der Suche nach einem Endlager zu  
    belegen. Zukünftig gilt das Abstellen der Behälter auf dem  
    Reaktorgelände als "geordnete Beseitigung", wie sie das Gesetz  
    vorschreibt.

    Gelingt die Umsetzung dieses Entsorgungsprogramms, dann sind die  
    AKW-Betreiber in wenigen Jahren alle Probleme mit dem Atommüll  
    los. Ganz im Gegensatz zu den kommenden Generationen. Deren  
    Sorgen wachsen weiter. Wird die Vereinbarung vollständig  
    umgesetzt, dann wird der Atommüllberg noch auf mehr als die  
    doppelte Menge anwachsen.
     

    Die Gesetze machen die, die sie brauchen...

    Zum Schluß noch ein Schmankerl für Verfassungstheoretiker. Wer  
    macht eigentlich die Gesetze in diesem Land? Zum Beispiel das auf  
    der Basis der jetzt erzielten Vereinbarung zu ändernde  
    Atomgesetz? Schauen wir doch mal in das Konsens-Papier selbst. Da  
    steht: "Über die Umsetzung der Atomgesetz-Novelle wird auf der  
    Grundlage des Regierungsentwurfs vor der Kabinettbefassung  
    zwischen den Verhandlungspartnern beraten."

    Und wer kontrolliert die Einhaltung der Gesetze in diesem Land?  
    Ein letzter Blick in das nun schon wohlbekannte Papier: "Um die  
    Umsetzung der gemeinsamen Vereinbarungen zu begleiten, wird eine  
    hochrangige Arbeitsgruppe berufen, die sich aus drei Vertretern  
    der beteiligten Unternehmen und drei Vertretern der  
    Bundesregierung zusammensetzt. Diese Arbeitsgruppe bewertet  
    gemeinsam die Umsetzung der in dieser Vereinbarung enthaltenen  
    Verabredungen."

    Wie meinte doch Reinhard Bütikofer, Bundesgeschäftsführer der  
    Grünen? "Der Atomkonsens ist eine historische Zäsur." Wo er Recht  
    hat, da hat er einfach Recht.

    Jochen Stay
     

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