Manuskript eines Artikels
für "ak - analyse und kritik", der sich
nicht mit den politischen
Folgen und den notwendigen Taten
angesichts des "Atomkonsenses"
beschäftigt, sondern den Vertrag
selbst detailliert unter
die Lupe nimmt.
Von Jochen Stay ( j.stay@jpberlin.de)
Das rot-grüne Atomprogramm für
das 21. Jahrhundert
Die Vereinbarung zwischen
Bundesregierung und Atomwirtschaft
sichert den langfristigen
Weiterbetrieb der Reaktoren
Zwei Jahre hat es gedauert,
bis sich die Atomwirtschaft aus einer
ihrer größten
Krisen - nämlich dem Ansehensverlust nach der
Aufdeckung des Castor-Skandals
- befreit hat und nun einer
strahlenden Zukunft entgegengeht.
Zwei Jahre, in denen eine neue
Bundesregierung mit dem
Versprechen antrat, den Ausstieg aus der
Atomkraft umfassen und unumkehrbar
zu regeln, zwei Jahre, in
denen sich die sogenannten
Konsensgespräche zwischen AKW-
Betreibern und Rot-grün
wie Kaugummi hinzogen, zwei Jahre, in
denen die regierungsamtlichen
Aussteiger Schritt für Schritt
nachgeben mußten,
aber nicht aufhörten, all diese Rückschritte
als Erfolg ihrer Politik
zu verkaufen.
Manche meinten schon, der
anvisierte Atomkonsens werde auf den
St. Nimmerleins-Tag verschoben.
Immer neue Ultimaten und Fristen
verstrichen ohne Konsequenzen.
Doch längst war man sich in den
vertraulichen Verhandlungsrunden
einig geworden, daß die
Stromkonzerne bekommen,
was sie wollen, das Ganze aber so
geschickt verpackt wird,
daß es möglichst Wenige mitbekommen.
Am frühen Morgen des
15. Juni war es schließlich so weit. Kanzler
Schröder - flankiert
von den Chefs von RWE und VEBA - trat vor
die Presse und verkündete
den historischen Kompromiß. Eine 13-
seitige Vereinbarung mit
fünf Anhängen regelt die Zukunft der
Atomkraft in der Bundesrepublik.
Schon in der Einleitung wird
Tacheles geredet: So soll zukünftig
von Regierungsseite "der
ungestörte Betrieb der Kernkraftwerke
wie auch deren Entsorgung
gewährleistet werden." Alleine dieser
Satz macht schon alles deutlich.
Es geht hier nicht um den
Atomausstieg, sondern um
eine möglichst komfortable Absicherung
des Weiterbetriebs der AKWs,
ohne rot-grüne "Nadelstiche", ohne
den in den späten 80ern
und den frühen 90ern in einigen
Bundesländern nicht
ohne Erfolg praktizierten
"ausstiegsorientierten Vollzug
des Atomgesetzes". Auch die noch
im 1998er Koalitionsvertrag
zwischen SPD und Grünen konstatierte
fehlende Lösung des
Atommüllproblems wird mit einem Federstrich
ad acta gelegt. Die Regierung
gewährleistet die Entsorgung qua
Definition und schwups,
schon ist alles paletti. War da was?
Von AnhängerInnen der
rot-grünen Atompolitik wird nun
argumentiert, daß
gleich am Beginn der Konsens-Vereinbarung die
AKW-Betreiber den Primat
der Politik anerkennen. Schließlich
"respektieren die EVU die
Entscheidung der Bundesregierung, die
Stromerzeugung aus Kernenergie
beenden zu wollen" und sie
verzichten auf eine Entschädigung,
wenn die Vereinbarung wie
geplant umgesetzt wird.
Ein Blick in die Frankfurter Allgemeine
relativiert diese Aussagen.
Dort wird kommentiert: "Die
Energiewirtschaft verzichtet
auf die Errichtung neuer
Kernkraftwerke, was sie
in absehbarer Zeit ohnehin nicht vorhatte
und sie gesteht zu, daß
die Laufzeit ihrer Anlagen nicht
unbegrenzt ist, was sie
ohnehin nie war."
Reststrom-Mengenlehre
Der entscheidende Schritt
zur Einigung zwischen Atomstromern und
Regierung führte über
die Entwicklung eines geeigneten
Rechensystems, mit dem beide
Seiten der Öffentlichkeit erklären
konnten, ihre Forderungen
bezüglich der AKW-Laufzeiten seien
erfüllt. Entwickelt
wurde dieses maßgeblich im
Bundesumweltministerium
unter der Federführung von Trittins
Staatssekretär Rainer
Baake. Es zeichnet sich durch drei Elemente
aus:
1. Die Laufzeiten werden
flexibilisiert. Es ist also möglich,
einen unrentablen Reaktor
früher vom Netz zu nehmen und dafür
einen anderen länger
als vereinbart zu betreiben. Dies verbessert
die ökonomischen Rahmenbedingungen
und verhindert gleichzeitig
die Festlegung auf ein verbindliches
Enddatum der
Atomkraftnutzung. "Kein
Versorger hat etwas dagegen, veraltete
Meiler abzuschalten" schreibt
die Financial Times. "Die Branche
leidet sowieso europaweit
an Überkapazitäten. Die neueren
Kraftwerke können dann
fast bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts
billigen Strom produzieren."
2. Die Berechnung der Laufzeiten
erfolgt nicht mehr in Jahren,
sondern in Strommengen.
Damit wird einerseits der Manipulation
Tür und Tor geöffnet
(siehe 3.), andererseits entsteht den
Betreibern durch zeitweilige
Abschaltungen der Reaktoren,
beispielsweise aufgrund
von Störfällen oder Sicherheitsmängeln
kein Nachteil mehr. In einem
Brief an ihre Beschäftigten sind die
EVU-Chefs dann auch ganz
stolz auf diese Regelung: "Gegen
Beeinträchtigung des
laufenden Betriebs wirkt zudem der
vereinbarte Strommengen-Mechanismus:
Jeder politisch motivierte
Anlagenstillstand würde
eine Verlängerung der Laufzeit bewirken."
3. Bei der Umrechnung von
Restlaufzeit in Reststrommengen wird
die Trickkiste so gründlich
ausgeschlachtet, daß am Ende für die
Betreiber noch einige zusätzliche
Jährchen rausspringen:
Offiziell ist in der Vereinbarung
von 32 Kalenderjahren die Rede.
Diese Zahl hat sich in der
öffentlichen Diskussion inzwischen
weitgehend durchgesetzt.
So schreiben selbst kritische Zeitungen
meist von 32 Jahren. Übersehen
wird dabei, daß dies die
sogenannte "Regellaufzeit"
ist, die wenig mit der tatsächlich zu
erwartenden Laufzeit zu
tun hat.
So wird der Beginn dieser
Regellaufzeit für die einzelnen
Reaktoren an den Start des
kommerziellen Leistungsbetriebs
gelegt. Manche Meiler waren
aber schon etliche Monate vorher
kritisch, mußten jedoch
aufgrund von Pannen einen längeren
Probebetrieb durchlaufen.
Dieser wird nun schlichtweg nicht
mitgezählt.
Als nächstes wird ausgerechnet,
wieviele Jahre "Regellaufzeit"
für jedes AKW ab dem
1.1.2000 noch übrig bleiben: die
Restlaufzeit. Weil da im
Falle Obrigheim nichts mehr übrig wäre,
bekommt der Reaktor bei
Heidelberg noch drei Bonusjahre
zusätzlich. So ist
es theoretisch möglich, alle 19 derzeit
betriebenen Atomkraftwerke
über diese Legislaturperiode hinaus zu
betreiben.
Die Restlaufzeit wird nun
mit einer sogenannten Referenzmenge an
Strom multipliziert. Diese
berechnet sich allerdings nicht
aufgrund der bisher in den
AKWs im Jahresdurchschnitt erzielten
Ergebnisse. Stattdessen
werden die fünf höchsten
Jahresproduktionen aus den
90er Jahren gemittelt und nochmal 5,5
Prozent als kleines Geschenk
für die Konzerne addiert. Es geht
zu, wie früher bei
Tante Emma: Darf's ein bißchen mehr sein?
Zuletzt werden dann noch
107 Terrawattstunden (Milliarden
Kilowattstunden) nie erzeugten
Atomstroms aus dem wegen
Erdbebengefahr stillgelegten
RWE-Reaktor Mülheim-Kärlich als frei
handelbare Menge den anderen
Kraftwerken zugeschlagen.
Unterm Strich entsteht so
eine Strommenge, die nicht 32
Kalenderjahren sondern 32
Volllastjahren - ohne Stillstände -
entspricht, obwohl die Reaktoren
in der Vergangenheit
durchschnittlich nur 78
Prozent Leistung pro Jahr erzielen
konnten. Wer nun also mit
der tatsächlich produzierten Strommenge
nachrechnet, kommt auf 35
Jahre Laufzeit. Dies war zufällig genau
die Forderung, mit der die
Konzerne in die Verhandlungen gegangen
sind.
Zum besseren Verständnis:
Zukünftig dürfen in den deutschen
Atomkraftwerken noch 2.623,3
Terrawattstunden Strom produziert
werden. Dies entspricht
relativ genau der Menge, die bisher in
diesen Reaktoren hergestellt
wurde. Somit befindet sich die
Atomenergienutzung auf ihrem
Zenit.
Todsichere AKWs dürfen
nicht diskriminiert werden
Die Vereinbarung zwischen
Betreibern und Regierung regelt auch
die Rahmenbedingungen für
den weiteren Betrieb der Reaktoren.
Vorbei das Gerede von Schrottreaktoren
und Uralt-Meilern: Jetzt
stimmt rot-grün mit
den EVUs überein, "daß Kernkraftwerke auf
einem international gesehen
hohen Sicherheitsniveau betrieben
werden." Und weil das so
ist, wird die Bundesregierung "keine
Initiative ergreifen um
diesen Sicherheitsstandard und die diesem
zugrundeliegende Sicherheitsphilosophie
zu ändern."
Da aber selbst die modernsten
Atommeiler real schon heute
ungefähr 20 Jahre hinter
der aktuellen Sicherheitstechnologie
hinterherhinken, wird sich
das Risiko künftig Jahr um Jahr
erhöhen.
Sicherheitsüberprüfungen
- wie sie im rot-grünen
Koalitionsvertrag noch jährlich
vorgesehen waren - wird es nun
nur noch alle zehn Jahre
geben. Bei der Festlegung der aktuellen
Rahmenbedingungen für
diese Checks werden die AKW-Betreiber
praktischerweise direkt
beteiligt.
Um "die Nutzung der Kernenergie
nicht durch einseitige Maßnahmen
zu diskriminieren" wird
die Bundesregierung keine
steuerrechtlichen Verschärfungen
für die Atomstromer beschließen.
Die öffentlich als Erfolg
gefeierte Erhöhung der Haftpflicht-
Deckungsvorsorge für
schwere Störfälle von 500 Millionen auf 5
Milliarden DM relativiert
sich, wenn mensch ausrechnet, daß damit
zukünftig statt 0,01
Prozent nun 0,1 Prozent der bei einem GAU zu
erwartenden Schäden
abgedeckt werden. Auch bedeutet die höhere
Versicherungssumme keine
ökonomische Belastung für die einzelnen
Betreiber, weil sie sich
zukünftig zu einem großen
Versicherungspool zusammenschließen
und füreinander haften. Damit
bleiben die Prämien
für die einzelnen Reaktoren unverändert.
Das Atommüll-Problem
wird elegant gelöst
Da hilft nur noch ein Abschweifen
in den Bereich zwischen Ironie
und Sarkasmus:
Manchmal sind schwierige
Fragen so einfach zu klären. Jetzt ist
es Schröder und Trittin
gelungen, den Gordischen Knoten Atommüll
mit einem einzigen Schwerthieb
zu durchtrennen. War laut
Koalitionsvertrag das bisherige
Entsorgungskonzept schlicht
gescheitert, so wird nun
ein überzeugendes Neues aus der Taufe
gehoben.
In der Vergangenheit wurden
abgebrannte Brennelemente
hauptsächlich zur Wiederaufarbeitung
ins Ausland gebracht.
Zukünftig werden sie
ins Ausland zur Wiederaufarbeitung gebracht.
Jedenfalls noch mindestens
fünf Jahre. Laut der Chefin der
franzöischen WAA La
Hague reicht das aus, um noch 15 Jahre
Atommüll aus deutschen
Landen zu verarbeiten. Denn die Konsens-
Vereinbarung mit den Stromkonzernen
sieht nicht, wie nun häufig
behauptet, das Ende der
Wiederaufarbeitung in fünf Jahren vor.
Lediglich die Transporte
dorthin sollen 2005 eingestellt werden.
Aber im Kleingedruckten
steht: "Angelieferte Mengen dürfen
verwertet werden." Und außerdem:
"Sollte der Prozeß der
Abwicklung der Wiederaufarbeitung
aus von den EVU nicht zu
vertretenden Gründen
nicht zeitgerecht durchgeführt werden
können, werden beide
Seiten rechtzeitig nach geeigneten Lösungen
suchen." Beispielsweise
weiter wiederaufarbeiten?
In den letzten beiden Jahren
gab es keine Transporte mit
hochradioaktivem Atommüll
mehr. Zukünftig können die Castoren
nach Gorleben, Ahaus und
ins Ausland wieder rollen. Mit der
Genehmigung der WAA-Transporte
wird noch im Sommer gerechnet.
Jürgen Trittin nennt
dies die "drastische Reduzierung der
Transporte".
In der Vergangenheit gab
es nur zwei zentrale Zwischenlager-
Hallen für abgebrannte
Brennelemente: Gorleben und Ahaus. In
Zukunft soll es an jedem
Reaktor eine entsprechende
Leichtbauhalle geben. Falls
diese Castor-Scheunen nicht
rechtzeitig fertig werden,
um Lagerengpässe zu vermeiden, "wird
gemeinsam nach Lösungen
gesucht, vorläufige Lagermöglichkeiten an
den Standorten vor Inbetriebnahme
der Zwischenlager zu schaffen."
Einfacher ausgedrückt:
Die Castoren werden auf dem Hof
abgestellt, und dieser eigentlich
verbotene Akt wird durch eine
Atomgesetzänderung
legalisiert.
In der Vergangenheit wurde
der Salzstock Gorleben auf seine
Eignung für ein Endlager
untersucht. SPD und Grüne hielten ihn
aufgrund seiner geologischen
Eigenschaften für ungeeignet.
Zukünftig gilt der
Salzstock Gorleben als geeignet. Ein kurzes
Moratorium von mindestens
drei, höchstens zehn Jahren soll
lediglich dazu dienen, die
grundsätzlichen Eignungskriterien für
Endlager der internationalen
Diskussion anzupassen. Eindeutig
erklärt die Bundesregierung
in einem Anhang zur Konsens-
Vereinbarung: "Das Moratorium
bedeutet keine Aufgabe von Gorleben
als Standort für ein
Endlager." Von der Suche neuer
Endlagerstandorte ist in
dem Papier nicht die Rede.
In der Vergangenheit hat
Angela Merkel einen Passus ins
Atomgesetz aufgenommen,
der die Enteignung von Graf Bernstorff
ermöglicht. Der Graf
verhindert bisher durch seine Salzrechte die
Erkundung eines Teils des
Gorlebener Salzstocks. Auch die
Aktivitäten der mit
dem Graf zusammenarbeitenden Salinas Salzgut
Gorleben GmbH, die in Konkurrenz
zum Endlagerbergwerk Salz
fördern möchte,
wurde durch die Merkelsche Atomnovelle
eingeschränkt. SPD
und Grüne versprachen dem Grafen im Wahlkampf
und noch im Koalitionsvertrag,
dieses Gesetz wieder
zurückzunehmen. Jetzt
heißt es: "Der Bund ergreift die
erforderlichen Maßnahmen,
um während des Moratoriums den Standort
Gorleben zu sichern. Dazu
gehören die notwendigen rechtlichen
Schritte, um die Position
des Bundes als Antragsteller zu sichern
und das Vorhaben gegen Eingriffe
Dritter zu schützen." Kurz: Das
"Lex Salinas" wird bleiben
und auch angewandt.
In der Vergangenheit hat
die niedersächsische Landesregierung die
Genehmigungen für die
Pilotkonditionierungsanlage (PKA) Gorleben
und für das Endlager
für schwach- und mittelaktiven Müll im
Schacht Konrad (Salzgitter)
hinausgezögert. Im Koalitionsvertrag
erklärte die Bundesregierung,
daß es zukünftig nur ein Endlager
für alle Arten von
Atommüll geben soll und aß dies nicht Konrad
sein kann. Jetzt soll sowohl
die PKA als auch Schacht Konrad
genehmigt werden.
In der Vergangenheit war
es für den von den Betreibern zu
erbringenden Entsorgungsvorsorgenachweis
nötig, neben der
Bereitstellung von Lagerkapazitäten
in Gorleben, Ahaus oder dem
Ausland auch Fortschritte
bei der Suche nach einem Endlager zu
belegen. Zukünftig
gilt das Abstellen der Behälter auf dem
Reaktorgelände als
"geordnete Beseitigung", wie sie das Gesetz
vorschreibt.
Gelingt die Umsetzung dieses
Entsorgungsprogramms, dann sind die
AKW-Betreiber in wenigen
Jahren alle Probleme mit dem Atommüll
los. Ganz im Gegensatz zu
den kommenden Generationen. Deren
Sorgen wachsen weiter. Wird
die Vereinbarung vollständig
umgesetzt, dann wird der
Atommüllberg noch auf mehr als die
doppelte Menge anwachsen.
Die Gesetze machen die,
die sie brauchen...
Zum Schluß noch ein
Schmankerl für Verfassungstheoretiker. Wer
macht eigentlich die Gesetze
in diesem Land? Zum Beispiel das auf
der Basis der jetzt erzielten
Vereinbarung zu ändernde
Atomgesetz? Schauen wir
doch mal in das Konsens-Papier selbst. Da
steht: "Über die Umsetzung
der Atomgesetz-Novelle wird auf der
Grundlage des Regierungsentwurfs
vor der Kabinettbefassung
zwischen den Verhandlungspartnern
beraten."
Und wer kontrolliert die
Einhaltung der Gesetze in diesem Land?
Ein letzter Blick in das
nun schon wohlbekannte Papier: "Um die
Umsetzung der gemeinsamen
Vereinbarungen zu begleiten, wird eine
hochrangige Arbeitsgruppe
berufen, die sich aus drei Vertretern
der beteiligten Unternehmen
und drei Vertretern der
Bundesregierung zusammensetzt.
Diese Arbeitsgruppe bewertet
gemeinsam die Umsetzung
der in dieser Vereinbarung enthaltenen
Verabredungen."
Wie meinte doch Reinhard
Bütikofer, Bundesgeschäftsführer der
Grünen? "Der Atomkonsens
ist eine historische Zäsur." Wo er Recht
hat, da hat er einfach Recht.
Jochen Stay
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