Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Wieder ein Atomkraftgegner vom Amtsgericht Heilbronn verurteilt!
     
    Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
    c/o Demokratisches Zentrum
    Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
    Tel. 07141 - 90 33 63           20.1.2000

    Presseerklärung                 20.1.00
     

    Wieder ein Atomkraftgegner vom Amtsgericht Heilbronn verurteilt!

    Am Mittwoch, den 19.1.2000 wurde erneut ein Atomkraftgegner aufgrund 
    seiner Widerstandsaktivitäten gegen den CASTOR-Transport vom März 98 
    vom Amtsgericht Heilbronn zu einer Geldstrafe von 600,- DM und der 
    Übernahme der gesamten Verfahrenskosten verurteilt!

    Zur Vorgeschichte:
    Aus Protest gegen den CASTOR-Transport von Neckarwestheim nach Ahaus 
    in das sogenannte Zwischenlager hatte der Atomkraftgegner den Atomzug 
    mit einer Schienenblockade aufhalten wollen. Beim Durchführen der 
    Widerstandsaktion wurde er von der Polizei entdeckt und festgenommen. 
    Der Haftbefehl gegen ihn wurde nur mit der Auflage ausgesetzt, sich 
    wöchentlich bei der Polizei zu melden. 
    Dies mußte 8 Monate lang befolgt werden!

    Wie sich jetzt im Prozeß am Heilbronner Amtsgericht herausstellte 
    wurde der Haftbefehl und die daraus folgenden Auflagen auch mittels 
    falscher Tatsachenangaben von der Polizei bewirkt. So behauptete die 
    Polizei, die Schienenaktion wäre an einer unübersichtlichen Stelle 
    durchgeführt worden und der Angeklagte hätte den Zug zum entgleisen 
    bringen wollen. Der als Zeuge aufgebotene Polizeibeamte und in den 
    Gerichtsakten vorhandene Fotos belegten eindeutig, daß die 
    Blockadestelle übersichtlich und von weitem zu erkennen war. Als 
    diese Schienenaktion begann konnte der Zug wegen einer anderen, nicht 
    weit davon durchgeführten Schienenblockade, sowieso nicht 
    weiterfahren. Der Vorwurf, eine Zugentgleisung zu beabsichtigen, war 
    nur eine Behauptung der Polizei, um strafverschärfende Maßnahmen 
    durchsetzen zu können. 
    Völlig unverständlich bleibt, warum die Staatsanwaltschaft Heilbronn 
    für 3600,- DM ein Gutachten über ein vom Atomkraftgegner mitgeführtes 
    Blockadeteil einholen ließ, dessen Kosten er jetzt tragen soll.

    Die von ihm vorgebrachten Argumente gegen die Atomindustrie, daß die 
    Behälter nicht echt getestet und nicht sicher sind, daß wegen 
    verstrahlter Behälter und Bahnwaggons seit Mai 98 auch vom 
    Atomkraftwerk Neckarwestheim keine Transporte mehr durchgeführt 
    werden durften, daß es kein Endlager für den hochradioaktiven 
    Atommüll gibt und er deshalb gegen Transporte und für das sofortige 
    Abschalten der Atomkraftwerke eintritt veranlaßten den Staatsanwalt 
    zwar von „redlichen Motiven gegen die Atomkraft“ zu sprechen, jedoch 
    trotzdem eine Verurteilung wegen versuchter Nötigung und versuchter 
    Sachbeschädigung zu fordern. 

    Da bekannt ist, daß die Staatsanwaltschaft Heilbronn aus politischen 
    Gründen grundsätzlich keiner Einstellung von Verfahren gegen 
    AtomkraftgegnerInnen zustimmt, folgte auch in diesem Fall der Richter 
    dem Anklagevertreter. Er verhängte eine zwar von 1500 auf 600 DM 
    reduzierte Geldbuße, jedoch muß der Atomkraftgegner zusätzlich die 
    Verfahrens- und damit auch die Gutachterkosten von 3600 DM tragen!

    Wir fordern: Keine weiteren Verurteilungen von AtomkraftgegenerInnen 
    wegen ihres berechtigten Protestes gegen die Atomindustrie! 
    Einstellung der Verfahren, wie es an zahlreichen anderen 
    Amtsgerichten bereits durchgeführt wurde.


    Bericht zum Verfahren:
    "Trotz redlicher Motive: Geldstrafe für Castorgegner"  titelte die
    Heilbronner Stimme am 20.1.2000

    Ergebnis des Prozesses vor dem Amtsgreicht Heilbronn am 19.1.2000
    wegen Castortransport im März 1998, Blockade an der Bahnstrecke bei
    Lauffen/Neckar

    Am 19.1.00 fand vor dem Amtsgercicht Heilbronn die Verhandlung gegen
    einen 25 Jahre alten Castorgegner wegen versuchter Nötigung und
    versuchter Sachbeschädigung statt. Er hatte während des
    Castor-Transportes im März 1998 versucht zusammen mit anderen
    Atomkraftgegnern, sich an der Bahnsttrecke bei Lauffen mittels einer
    selbstgebauten Eisenschiene an den Gleisen festzuketten, um so den
    Transport aufzuhalten.
    Nach 32 (!) Std Ingewahrsamnahme erfolgte eine Haftprüfung, die unter
    der Auflage der wöchentlichen meldung bei der Polizeibehörde ausgesetzt
    wurde.
    Der Beschuldigte bemäöngelte während der Verhandlung die schlechten
    Bedingungen im Zellentrakt des Polizeipräsidiums Heilbronn, da er 24 Std
    nahezu ohne Essen und Trinken in mit Kot verschmierten Zellen zubringen
    musste. Er stellte weiterhin fest, dass der haftbefehl und somit auch
    die Meldeauflagen esrt nach mehrmaliger Nachfrage seines Rechtsanwalts
    durch das Amtsgericht Heilbronn nach 8 Monaten (!) aufgehoben wurde.
    Eine Information der zuständigen Saarbrücker Poilzeibehörde über die
    Meldeverpflichtung war bis zum Schluss nicht erfolgt.
    Der mittlerweile in Regensburg studierende Atomkraftgegner machte
    deutlich, dass sie gut vorbereitet Aktion dfas Ziel gehabt habe den
    Atomtransport wenn möglich zu verhindern, damit das gefährliche Gut
    nicht quer durch Deutschland transportiert würde. "Kurz danch war es
    amtlich, dass viele Castortransporte unzulässig verstrahlt waren, der
    damals beschlossenen Transportestopp dauer bis heute an! Die
    Verantwortlichen in den Energiekonzernen und in der Politik, die von den
    Vertarhlungen wußten und diese jahrelang deckten, werden sich wohl nie
    vor Gericht zu verantworten haben."
    Das Gericht  verurteilte den Atomkraftgegner zu 600,- DM Geldstrafe. Er
    muß ausserdem die Kosten des Verfahrens tragen, die ein von der
    Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten in Höhe von 3 600,- DM
    beinhalten. "Jeder Laie konnte die Funktionsweise der Eisenschiene
    erkennen, dafür hat es keinen Gutachter gebraucht" meinte der
    verurteilte Castorblockierer dazu.
    "Der Prozess zeigt wie Atomkraftgegner eingeschüchtert und
    kriminalisiert werden. Die AKW-Betreiber  haben dagegen straffrei
    illegale Transporte organisiert. Ausserdem gefährden sie mit dem Betrieb
    der Atomanlagen weiterhin Mensch und Umwelt  und riskieren einem
    möglichen Unfall mit verheerenden Auswirkungen auf ganz Europa.
    Transporte dienen dem Weiterbetrieb und dabei gibt es bis heute kein
    wirkliches Entsorgungskonzept." meinte ein Prozessbeobachter vom
    Koordinationskreis gegen Castor Saar.

    Spenden für die Verfahrenskosten werden gerne unter folgender
    Bankverbindung angenommen:
    Holger Busch - Umweltbank Nürnberg - BLZ 760 350 00 Ktonr: 102 414 77

    Weitere Informationen bei holger.busch@online.de oder Markus Pflüger
    Tel/Fax:0681/585945
     


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