Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
c/o Demokratisches
Zentrum
Wilhelmstr. 45/1,
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 - 90
33 63 20.1.2000
Presseerklärung
20.1.00
Wieder
ein Atomkraftgegner vom Amtsgericht Heilbronn verurteilt!
Am Mittwoch, den
19.1.2000 wurde erneut ein Atomkraftgegner aufgrund
seiner Widerstandsaktivitäten
gegen den CASTOR-Transport vom März 98
vom Amtsgericht
Heilbronn zu einer Geldstrafe von 600,- DM und der
Übernahme der
gesamten Verfahrenskosten verurteilt!
Zur Vorgeschichte:
Aus Protest gegen
den CASTOR-Transport von Neckarwestheim nach Ahaus
in das sogenannte
Zwischenlager hatte der Atomkraftgegner den Atomzug
mit einer Schienenblockade
aufhalten wollen. Beim Durchführen der
Widerstandsaktion
wurde er von der Polizei entdeckt und festgenommen.
Der Haftbefehl gegen
ihn wurde nur mit der Auflage ausgesetzt, sich
wöchentlich
bei der Polizei zu melden.
Dies mußte
8 Monate lang befolgt werden!
Wie sich jetzt im
Prozeß am Heilbronner Amtsgericht herausstellte
wurde der Haftbefehl
und die daraus folgenden Auflagen auch mittels
falscher Tatsachenangaben
von der Polizei bewirkt. So behauptete die
Polizei, die Schienenaktion
wäre an einer unübersichtlichen Stelle
durchgeführt
worden und der Angeklagte hätte den Zug zum entgleisen
bringen wollen.
Der als Zeuge aufgebotene Polizeibeamte und in den
Gerichtsakten vorhandene
Fotos belegten eindeutig, daß die
Blockadestelle übersichtlich
und von weitem zu erkennen war. Als
diese Schienenaktion
begann konnte der Zug wegen einer anderen, nicht
weit davon durchgeführten
Schienenblockade, sowieso nicht
weiterfahren. Der
Vorwurf, eine Zugentgleisung zu beabsichtigen, war
nur eine Behauptung
der Polizei, um strafverschärfende Maßnahmen
durchsetzen zu können.
Völlig unverständlich
bleibt, warum die Staatsanwaltschaft Heilbronn
für 3600,-
DM ein Gutachten über ein vom Atomkraftgegner mitgeführtes
Blockadeteil einholen
ließ, dessen Kosten er jetzt tragen soll.
Die von ihm vorgebrachten
Argumente gegen die Atomindustrie, daß die
Behälter nicht
echt getestet und nicht sicher sind, daß wegen
verstrahlter Behälter
und Bahnwaggons seit Mai 98 auch vom
Atomkraftwerk Neckarwestheim
keine Transporte mehr durchgeführt
werden durften,
daß es kein Endlager für den hochradioaktiven
Atommüll gibt
und er deshalb gegen Transporte und für das sofortige
Abschalten der Atomkraftwerke
eintritt veranlaßten den Staatsanwalt
zwar von „redlichen
Motiven gegen die Atomkraft“ zu sprechen, jedoch
trotzdem eine Verurteilung
wegen versuchter Nötigung und versuchter
Sachbeschädigung
zu fordern.
Da bekannt ist, daß
die Staatsanwaltschaft Heilbronn aus politischen
Gründen grundsätzlich
keiner Einstellung von Verfahren gegen
AtomkraftgegnerInnen
zustimmt, folgte auch in diesem Fall der Richter
dem Anklagevertreter.
Er verhängte eine zwar von 1500 auf 600 DM
reduzierte Geldbuße,
jedoch muß der Atomkraftgegner zusätzlich die
Verfahrens- und
damit auch die Gutachterkosten von 3600 DM tragen!
Wir fordern: Keine
weiteren Verurteilungen von AtomkraftgegenerInnen
wegen ihres berechtigten
Protestes gegen die Atomindustrie!
Einstellung der
Verfahren, wie es an zahlreichen anderen
Amtsgerichten
bereits durchgeführt wurde.
Bericht zum Verfahren:
"Trotz redlicher Motive: Geldstrafe für Castorgegner"
titelte die
Heilbronner Stimme am 20.1.2000
Ergebnis des Prozesses vor dem Amtsgreicht Heilbronn am 19.1.2000
wegen Castortransport im März 1998, Blockade an der Bahnstrecke
bei
Lauffen/Neckar
Am 19.1.00 fand vor dem Amtsgercicht Heilbronn die Verhandlung gegen
einen 25 Jahre alten Castorgegner wegen versuchter Nötigung und
versuchter Sachbeschädigung statt. Er hatte während des
Castor-Transportes im März 1998 versucht zusammen mit anderen
Atomkraftgegnern, sich an der Bahnsttrecke bei Lauffen mittels einer
selbstgebauten Eisenschiene an den Gleisen festzuketten, um so den
Transport aufzuhalten.
Nach 32 (!) Std Ingewahrsamnahme erfolgte eine Haftprüfung, die
unter
der Auflage der wöchentlichen meldung bei der Polizeibehörde
ausgesetzt
wurde.
Der Beschuldigte bemäöngelte während der Verhandlung
die schlechten
Bedingungen im Zellentrakt des Polizeipräsidiums Heilbronn, da
er 24 Std
nahezu ohne Essen und Trinken in mit Kot verschmierten Zellen zubringen
musste. Er stellte weiterhin fest, dass der haftbefehl und somit auch
die Meldeauflagen esrt nach mehrmaliger Nachfrage seines Rechtsanwalts
durch das Amtsgericht Heilbronn nach 8 Monaten (!) aufgehoben wurde.
Eine Information der zuständigen Saarbrücker Poilzeibehörde
über die
Meldeverpflichtung war bis zum Schluss nicht erfolgt.
Der mittlerweile in Regensburg studierende Atomkraftgegner machte
deutlich, dass sie gut vorbereitet Aktion dfas Ziel gehabt habe den
Atomtransport wenn möglich zu verhindern, damit das gefährliche
Gut
nicht quer durch Deutschland transportiert würde. "Kurz danch
war es
amtlich, dass viele Castortransporte unzulässig verstrahlt waren,
der
damals beschlossenen Transportestopp dauer bis heute an! Die
Verantwortlichen in den Energiekonzernen und in der Politik, die von
den
Vertarhlungen wußten und diese jahrelang deckten, werden sich
wohl nie
vor Gericht zu verantworten haben."
Das Gericht verurteilte den Atomkraftgegner zu 600,- DM Geldstrafe.
Er
muß ausserdem die Kosten des Verfahrens tragen, die ein von der
Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten in Höhe von 3 600,-
DM
beinhalten. "Jeder Laie konnte die Funktionsweise der Eisenschiene
erkennen, dafür hat es keinen Gutachter gebraucht" meinte der
verurteilte Castorblockierer dazu.
"Der Prozess zeigt wie Atomkraftgegner eingeschüchtert und
kriminalisiert werden. Die AKW-Betreiber haben dagegen straffrei
illegale Transporte organisiert. Ausserdem gefährden sie mit dem
Betrieb
der Atomanlagen weiterhin Mensch und Umwelt und riskieren einem
möglichen Unfall mit verheerenden Auswirkungen auf ganz Europa.
Transporte dienen dem Weiterbetrieb und dabei gibt es bis heute kein
wirkliches Entsorgungskonzept." meinte ein Prozessbeobachter vom
Koordinationskreis gegen Castor Saar.
Spenden für die Verfahrenskosten werden gerne unter folgender
Bankverbindung angenommen:
Holger Busch - Umweltbank Nürnberg - BLZ 760 350 00 Ktonr: 102
414 77
Weitere Informationen bei holger.busch@online.de oder Markus Pflüger
Tel/Fax:0681/585945