REDEBEITRAG
des EA Heilbronn zum 25.9.99 / Start in den heißen Herbst / am AKW
Neckarwestheim

DER
STAAT zeigt HÄRTE, die MENSCHEN zeigen CHARAKTER
Versammlungsverbot,
Allgemeinverfügung, Polizeikessel, Ingewahrsamnahme, Festnahme, Hausdurchsuchung,
Bussgeldbescheid, Polizeikostenbescheid, Strafbefehl, Widerspruch, aufschiebende
Wirkung, Zahlung unter Vorbehalt, Vorladung, Hauptverhandlung, Meldeauflagen,
Urteil- mit solchen oder noch anderen Rechtsbegriffen müssen
manche von uns sich in der Zeit nach einer Protest- oder Widerstandsaktion
gegen Castortransporte oder Atommafia beschäftigen.
Dass
keine von uns allein und schutzlos von der staatlichen Repressionsmaschine
an die Wand gedrückt wird, versucht der EA zusammen mit euch allen
zu verhindern.
Einige
werden aus der Menge der DemonstrantInnen herausgerissen, bei einer Aktion
festgenommen und stellvertretend für den gesamten Widerstand mit Vorladung,
Geldstrafe, Prozess konfrontiert.
Das
Konzept der Staatsmacht von Vereinzelung und Einschüchterung geht
nicht auf, wenn Strukturen bestehen, die eine Aktion, einen Protesttag
überdauern: verbindliche Gruppen, wie in manchen Städten vorhanden/Bündnisse
wie das Aktionsbündnis und Rechtshilfegruppen wie EA's oder Bunte-
und Rote Hilfen.
Beratung,
Koordination unter Betroffenen,Öffentlichkeit, Prozessbesuche, RA-kontakt,
Telefondienst während Aktionen, Polizeibeobachtung sind ein Teil dessen,
was EA-arbeit ist.
Finanziell
wird der EA HN getragen von der Roten Hilfe Heilbronn, aus Mitgliedsbeiträgen
und Spenden, wichtige Unterstützung erhalten wir auch vom Heilbronner
Friedensbüro.
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130
Menschen wurden im Verlauf der Proteste gegen den Castor-Transport im März
'98 in der Region zwischen Ludwigsburg und Heilbronn verhaftet, zum größten
Teil gefesselt und für eine Nacht in Gewahrsam genommen.
Von
den 70 BlockiererInnen, die (aus einer Menge von ein paar hundert) vor
Tor 2 zum Teil mit Schlagstockeinsatz abgeführt wurden, haben
einige inzwischen nach Verhandlung bzw.Absprache mit dem Gericht eine Reduzierung
des Bussgelds erreicht, es veringerte sich je nach Einkommen von 500 auf
150 bis 300Mark. Einzelne Verfahren stehen noch an oder wurden vertagt,
achtet auf Ankündigungen und kommt zu den Prozessen.
Die
in diesem Zusammenhang geforderten Polizeikosten wurden für alle Betroffenen
von 163 auf 78 Mark reduziert.
Deutlich
wurde bei diesen Verfahren vor dem Heilbronner AG, dass von Oberstaatsanwalt
bis Gerichtspräsident Einigkeit besteht, CastorblockiererInnen zu
verurteilen. Am Rande der Verhandlungen fielen Bemerkungen wie: "es war
schon immer etwas teurer in Heilbronn" oder:"gehen sie nächstes Mal
in eine billigere Region".
Nur
einVerfahren wurde bisher eingestellt in HN,der Amtsschimmel hatte sich
vergaloppiert,ein Richter musste wegen Verjährung einstellen.
Im
Gegensatz hierzu stehen Verfahrenseinstellungen bzw.Freisprüche wg.Blockaden
von anderen Gerichten bundesweit.
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Wie
freizügig die Heilbronner Staatsanwaltschaft mit dem Wert von Recht
und Grenzen umgeht,zeigt eine Meldung vom letzten Monat:
aus:
Zeitung am Sonntag, 22.8.99:
„Ermittelt
wurde wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und
wegen des Verdachts des fahrlässigen Umgangs mit radioaktiven Stoffen.
Aber auch wegen des Verdachts, dass vorsätzlich und nicht nur fahrlässig
gehandelt worden sein könnte,ermittelten die Staatsanwälte. Es
ging um die Strahlendosis, die bei den Castor-Transporten, die auch das
Kernkraftwerk Neckarwestheim verlassen hatten, ausgetreten war. Wie die
Staatsanwaltschaft HN jetzt mitteilte, war „bei den GKN-Vorstandsmitgliedern
allerdings kein Strafverdacht gegeben". So der leitende Oberstaatsanwalt
Häcker auf Anfrage.Zwar war unbestritten überhöhte Strahlung
bei Transporten frei geworden. überhöht, so die Staatsanwaltschaft,
war die Dosis aber schon deshalb, weil die Grenzwerte so niedrig seien...."
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Vor
dem AG Böblingen fanden 6 Verfahren wegen Schienenblockaden zwischen
Lauffen und HN statt.
Anklagepunkte
waren Verstoß gegen. die Eisenbahnbetriebsordnung und gefährlicher
Eingriff in den Schienenverkehr, Bussgeldbescheide zwischen 236 und 436
Mark die Folge.
Die
Prozesse wurden gegen.Zahlung von 50.- Mark plus Verfahrenskosten
eingestellt,da eine betriebsgefährdende Störung nicht nachgewiesen
werden konnte.
28
Aktivisten von Greenpeace waren wegen Hausfriedensbruch vom AG Besigheim
angeklagt.
Sie
hatten den Kamin des Verlade-Kohlekraftwerks Walheim besetzt. 25
wurden zu Geld-
strafen
zwischen 200 und 1800 Mark verurteilt, die Hälfte müssen sie
auf jeden Fall zahlen, den Rest nur,wenn sie innerhalb von 2 Jahren nochmal
polizeiauffällig werden.
Sieg
auf der ganzen Linie für den Castor-Demonstranten, urteilte die LB-Kreiszeitung
nach dem ersten Urteil in den Berufungsverfahren vor dem Heilbronner Landgericht.
Zur Erinnerung:
Am
20.3.98 wurden noch während dem laufenden Castor-Transport nach Ahaus
2 Atomkraft- gegner in sog. "Schnellverfahren" wegen angeblicher
schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen.die Staatsgewalt zu
6 Mon. Freiheitsstrafe und 600.-/900.- Mark Strafe verurteilt. Widersprüchliche
Zeugenaussagen wurden vom Schnellrichter damals mit Meineidsbeschuldigung
und Verhaftung der EntlastungszeugInnen glattgebügelt.
Diese
politischen Skandalurteile wurden am 27. und 28.Januar 99 aufgehoben.Ein
Atomkraftgegner wurde freigesprochen, der zweite erhielt 1000.- Mark Geldbusse.
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11
Personen, die bei Walheim willkürlich festgenommen wurden, haben immer
noch keine Verfahrenseinstellung, unglaublicherweise wurde gegen einen
Anklage erhoben, das Verfahren ist vertagt. Auch hier geht es um 536Mark
Geldbusse.
Ebenso
sind die Ermittlungen gegen 13 Personen, die willkürlich in
den Weinbergen bei Lauffen in Gewahrsam genommen wurden, immer noch nicht
eingestellt.
Die
Verfahren gegen die 2 „Maulwürfe", jene 2 Menschen, die sich in einem
Tunnel unter der Strasse angekettet hatten, stehen noch aus und es wird
weiterhin gegen die unbekannten
ErbauerInnen
des Tunnels ermittelt.
Gegen
3 GleisblockiererInnen, die sich mit gegenständen wie Rohr bzw.
Hemmschuh an Schienen befestigten bzw.dies versuchten, wurden Geldstrafen
zwischen 800 und 1500Mark festgesetzt, in einem dieser Verfahren werden
zusätzlich Gutachterkosten von 3700.- Mark gefordert.
Widerspruch
wurde in allen Fällen eingelegt, Verfahrenstermine sind noch nicht
bekannt.
In
diesem Zusammenhang gab es auch Hausdurchsuchungen, Anquatschversuche einer
Sonderkommission des LKA Ba-Württ. (auch in andren Bundesländern),
und das Verhängen von Meldeauflagen.
Die
Bahn AG versucht immer wieder in Verfahren,Schadenersatzansprüche
wegen Zugverspätungen geltend zu machen. Wer Bahn fährt, weiss,
dass auch ohne unser Zutun Fahrzeiten häufig nicht eingehalten werden.
Bisher hatte die Bahn AG keinen Erfolg damit.
In
den letzten Wochen erhielten 6 Menschen Vorladungen zur Anhörung.
Dabei geht es um
eine
Aktion beim Castor-NIX3, 1997. DemonstrantInnen stoppten den Transport
in Kirchheim mit 2 Betonfässern, an die sie sich z.T. anketteten.
Vor
kurzem hat auch der Anmelder der Demo zum Tschernobyl-Jahrestag 1999 einen
Strafbefehl über 1000.- Mark erhalten, da Demo-Auflagen nicht eingehalten
worden seien, Widerspruch ist eingelegt.
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Aus
Mitgliedsbeiträgen und Spenden unterstützte die Rote Hilfe
HN AtomkraftgegnerInnen
im
Zeitraum von NIX3 1997 bis heute mit 6180Mark. An Spenden erreichten uns
1790Mark.
SOLIDARITÄT
ist eine Waffe - Waffen kosten Geld
also
spendet auf die Rechtshilfekonten, veranstaltet Soli-Konzerte, werdet Mitglied
in einer Rechtshilfe, z.Bsp. Bunte Hilfe Stuttgart, Rote Hilfe HN oder
bundesweit, oder anderer Gruppen, wie es sie z.Bsp. in Tübingen oder
Nürnberg gibt
UND:
verhaltet euch weiterhin aktiv gegen die Atommafia -
lasst euch nicht durch Repression einschüchtern oder spalten
macht Anquatschversuche von Verfassungs-oder Staatsschutz öffentlich
und
fordert mit uns :
Einstellung aller Verfahren gegen AtomkraftgegnerInnen!
Kontakt:
EA
c/o Rote Hilfe Heilbronn
Postfach
2204
74012
Heilbronn
Spendenkonto:
RoHi-OG
HN,
Kto.Nr.
100 80 68 900 ,
BfG,
BLZ. 672 101 11
Vermerk:
Castor-EA
Rote
Hilfe im Internet