Zwischenlager
am GKN beantragt – Wie geht’s jetzt weiter?
Die Betreiber des
AKW in Neckarwestheim haben nun kurz vor Weihnachten die seit Monaten angekündigten
Tatsachen geschaffen: sie reichten beim Bundesamt für Strahlenschutz
(BfS) den Antrag auf Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Einlagerung
von abgebrannten, hochradioaktiv verstrahlten Brennelementen ein. Mit der
Genehmigung dieses Antrages erhält die Geschäftsleitung des GKN
das Recht, Atommüll in einem Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände
(bzw. unterirdisch) einzulagern. Für den Bau der zwei unterirdischen
Stollen ist weiterhin die baurechtliche Genehmigung erforderlich. Der Genehmigungsantrag
hierfür ist Anfang Januar bei der zuständigen Gemeinde Gemmrigheim
eingereicht worden.
Über den Bauantrag
entscheidet das Bauordnungsamt oder eine ähnliche Behörde der
Gemeinde Gemmrig-heim. Sobald die Baugenehmigung erteilt ist, kann mit
dem Bau des Zwischenlagers begonnen werden. BürgerInnen und Gemeinden
können durch Rechtsmittel die Erteilung dieser Genehmigung und damit
den Baubeginn verzögern. Die Baugenehmigung kann erteilt werden, bevor
die atomrechtliche Genehmigung da ist. In diesem Fall wird dann die bereits
bestehende Lagerstätte zu einem späteren Zeitpunkt atomrechtlich
abgesegnet.
Ein Zwischenlager
ist eine Atomanlage, deshalb ist die atomrechtliche Genehmigung dieser
Anlage nach §6 Atomgesetz durch das BfS erforderlich. Das Genehmigungsverfahren
beinhaltet die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, danach
die zweimonatige Einwendungsfrist und daran anschließend den Erörterungstermin,
welcher mindestens einen Monat nach dem Ende der Einwendungsfrist stattfinden
muß. Auf dem Erörterungstermin, der vom BfS veranstaltet wird,
werden die Einwendungen öffentlich erörtert. Anhand der Ergebnisse
der Erörterung wird ein Gutachten erstellt, welches dann die Grundlage
für die Genehmigung ist. Theoretisch ist das Bundesamt für Strahlenschutz
unabhängig in seiner Entscheidung, aber wir erwarten nicht, daß
den GKN-Betreibern die atomrechtliche Genehmigung versagt wird.
In Niedersachsen
hatten die Betreiber des AKW in Lingen auf den Tag genau vor einem Jahr
ebenfalls beim BfS einen Antrag auf atomrechtliche Genehmigung eines Zwischenlagers
(oberirdische Lagerhalle) gestellt. Die Auslegung der Antragsunterlagen
erfolgte im Sommer 1999. Während der Einwendungsfrist sammelten die
AKW-GegnerInnen über 3000 Einwendungen, der Erörterungstermin
war in der Woche vor Weihnachten. Die AG “Keine Castorhalle in Lingen”
erwartet die atomrechtliche Genehmigung im kommenden Sommer. Gegen die
Genehmigung kann dann geklagt werden. Den Bauantrag stellten die Betreiber
Ende März letzten Jahres.
Eine ähnliche
Zeitschiene erwartet das Aktionsbündnis für den Bau eines Zwischenlagers
hier in Neckarwestheim. Die Kraftwerksbetreiber rechnen damit, daß
das Zwischenlager in ca. vier bis fünf Jahren in Betrieb genommen
werden kann. Wir stehen zwecks Erfahrungsaustausch im engen Kontakt mit
den Atom-kraftgegnerInnen in Lingen, die uns ihre Unterstützung im
Kampf gegen die neue Atomanlage zugesichert haben. Bundesweit sind inzwischen
für alle laufenden AKW - bis auf die bayrischen – Anträge auf
Zwischenlager beim BfS gestellt worden. Eine Ausnahme bildet das badenwürttembergische
AKW Obrigheim, in welchem bereits ein Naßlager existiert.
Es bleibt dabei:
Kein Zwischenlager
- nirgendwo!
Der Widerstand
geht weiter!
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