Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Zwischenlager am GKN beantragt – Wie geht’s jetzt weiter?
     
    Zwischenlager am GKN beantragt – Wie geht’s jetzt weiter?

    Die Betreiber des AKW in Neckarwestheim haben nun kurz vor Weihnachten die seit Monaten angekündigten Tatsachen geschaffen: sie reichten beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Antrag auf Erteilung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Einlagerung von abgebrannten, hochradioaktiv verstrahlten Brennelementen ein. Mit der Genehmigung dieses Antrages erhält die Geschäftsleitung des GKN das Recht, Atommüll in einem Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände (bzw. unterirdisch) einzulagern. Für den Bau der zwei unterirdischen Stollen ist weiterhin die baurechtliche Genehmigung erforderlich. Der Genehmigungsantrag hierfür ist Anfang Januar bei der zuständigen Gemeinde Gemmrigheim eingereicht worden.
    Über den Bauantrag entscheidet das Bauordnungsamt oder eine ähnliche Behörde der Gemeinde Gemmrig-heim. Sobald die Baugenehmigung erteilt ist, kann mit dem Bau des Zwischenlagers begonnen werden. BürgerInnen und Gemeinden können durch Rechtsmittel die Erteilung dieser Genehmigung und damit den Baubeginn verzögern. Die Baugenehmigung kann erteilt werden, bevor die atomrechtliche Genehmigung da ist. In diesem Fall wird dann die bereits bestehende Lagerstätte zu einem späteren Zeitpunkt atomrechtlich abgesegnet.
    Ein Zwischenlager ist eine Atomanlage, deshalb ist die atomrechtliche Genehmigung dieser Anlage nach §6 Atomgesetz durch das BfS erforderlich. Das Genehmigungsverfahren beinhaltet die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, danach die zweimonatige Einwendungsfrist und daran anschließend den Erörterungstermin, welcher mindestens einen Monat nach dem Ende der Einwendungsfrist stattfinden muß. Auf dem Erörterungstermin, der vom BfS veranstaltet wird, werden die Einwendungen öffentlich erörtert. Anhand der Ergebnisse der Erörterung wird ein Gutachten erstellt, welches dann die Grundlage für die Genehmigung ist. Theoretisch ist das Bundesamt für Strahlenschutz unabhängig in seiner Entscheidung, aber wir erwarten nicht, daß den GKN-Betreibern die atomrechtliche Genehmigung versagt wird.
    In Niedersachsen hatten die Betreiber des AKW in Lingen auf den Tag genau vor einem Jahr ebenfalls beim BfS einen Antrag auf atomrechtliche Genehmigung eines Zwischenlagers (oberirdische Lagerhalle) gestellt. Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgte im Sommer 1999. Während der Einwendungsfrist sammelten die AKW-GegnerInnen über 3000 Einwendungen, der Erörterungstermin war in der Woche vor Weihnachten. Die AG “Keine Castorhalle in Lingen” erwartet die atomrechtliche Genehmigung im kommenden Sommer. Gegen die Genehmigung kann dann geklagt werden. Den Bauantrag stellten die Betreiber Ende März letzten Jahres.
    Eine ähnliche Zeitschiene erwartet das Aktionsbündnis für den Bau eines Zwischenlagers hier in Neckarwestheim. Die Kraftwerksbetreiber rechnen damit, daß das Zwischenlager in ca. vier bis fünf Jahren in Betrieb genommen werden kann. Wir stehen zwecks Erfahrungsaustausch im engen Kontakt mit den Atom-kraftgegnerInnen in Lingen, die uns ihre Unterstützung im Kampf gegen die neue Atomanlage zugesichert haben. Bundesweit sind inzwischen für alle laufenden AKW - bis auf die bayrischen – Anträge auf Zwischenlager beim BfS gestellt worden. Eine Ausnahme bildet das badenwürttembergische AKW Obrigheim, in welchem bereits ein Naßlager existiert.

    Es bleibt dabei: 

    Kein Zwischenlager - nirgendwo! 
    Der Widerstand geht weiter!
     


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