Bericht ueber meine Berufungsverhandlung
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Die Berufungsverhandlung nach dem Schnellverfahren
vom 20.3.1998 fand zehn
Monate spaeter am 19.1.1999 vor der 5. kleinen
Strafkammer des
Landgerichtes Heilbronn statt. Es waren ca.
30 Besucher anwesend, um die
Verhandlung zu beobachten. Ihnen moechte ich
hiermit fuer die Geste der
Solidaritaet danken. An diesem Tage wurde zum
einen ich und die zwei
"verletzten" Polizeibeamten verhoert, ausserdem
drei weitere Beamte,
darunter der Einsatzleiter vor Ort, POR Diesch.
Herr Diesch gab an, dass
geplant war, alle nach seinen Schaetzungen
ca. 400 Personen festzunehmen
und ueber Nacht in Gewahrsam zu nehmen. Nur
die Raeumung des Tunnels und
der Zeitdruck, unter dem die Ein- satzleitung
stand, haben dazu gefuehrt,
dass nur 69 Personen festgenommen wurden und
der Rest statt dessen
abgedraengt wurde. Die Festnahmen wurden damit
begruendet, dass bei
blossem Abdraengen sogenannte "rochierende
Block- aden" befuerchtet
wurden, bei denen die abgedraengten Personen
einige Meter spaeter wieder
zu blockieren versuchen werden. Durch das Abbrechen
der Fest- nahmen
konnte dieses Ziel nicht, auch nicht teilweise,
erreicht werden, so dass
mein Anwalt der Ansicht ist, dass die Festnahmen
mit dem Abbrechen ihre
Berechtigung verloren hatten und die Festgenommenen
haetten freigelassen
werden muessen (Legalitaetsprinzip statt Opportunitaetsprinzip).
Dies soll
in Feststellungsklagen geprueft werden. Dies
hat insbesondere auch
Auswirkung auf die erlassenen Kosten- und die
Bussgeldbescheide.
Gestern, am 29.1. fand um 14:00 Uhr der zweite
Teil der Verhandlung statt.
Es wurden zwei weitere bei dem Einsatz beteiligte
Polizeibeamte vernommen,
die sich explizit an keine Details ihres Einsatzes
erinnern konnten. Sie
haben angegeben, dass es bei dem Einsatz Stoesse
und Hiebe von allen
Seiten gab, von Demonstranten und auch von
mitraeumenden Kollegen. Ihnen
war nicht moeglich, solche Stoesse irgeneiner
Person zuzuordnen, und oft
sind sie auch von den Kollegen gestossen worden.
Diese
"Koerperverletzungen" anzuzeigen ist ihnen
nicht in den Sinn gekommen.
Mein Anwalt plaedierte auf Freispruch wegen
nicht zu klaerender
Widerstands- handlungen und insgesamt unbedeutender
Vorfaelle. Der
Staatsanwalt behauptete, ich habe an "Kampfhandlungen"
teilgenommen und
forderte das Aufrechterhalten des Strafmasses.
Das Gericht aus Richter
Dehn und zwei Schoeffen entschied dann auf
die Verhaengung von 50
Tagessaetzen zu je 20 M. Fuer sie stand fest,
dass ich erheblichen
Widerstand geleistet habe und ich eine Koerperverletzung
zumindest
billigend in Kauf genommen habe. Der Vorwurf,
meine Wanderschuhe dienten
als Waffe, und damit die Gefaehrlichkeit der
Koerperverletzung, wurde
jedoch fallengelassen. Informell wurde mir
die Hoehe der Strafe auch damit
begruendet, dass man bei niedrigerem Strafmass
eine Revision der
Staatsanwalt- schaft befuerchtet habe, ein
Argument, welches von meinem
Anwalt als Schutz- behauptung des Richters
interpretiert wurde.
Zusammenfassend bin ich der Ansicht, dass
durch das Schnellverfahren das
Strafmass sehr hoch angesetzt wurde und es
daher fuer das Gericht als
Fortschritt, oder sogar als Zugestaendnis an
mich als Angeklagten,
erscheinen musste, wenn es auf ein Mittelmass
reduziert wurde. Durch das
inakzeptable Verfahren der Vorinstanz wurde
mir eine Instanz des
Rechtsweges weggenommen, und mein Vertrauen
in den Rechtsstaat und die
Unab- haengigkeit der Gericht hat sehr starken
Schaden genommen. Dies gilt
auch fuer Freunde und Verwandte, die sich ebenso
darueber empoert haben.
Insofern hat der Staat durch diese politischen
Verfahren einen
Imageverlust auch bei ansonsten ihm gegenueber
nicht kritisch
eingestellten Menschen erlitten. Ich moechte
an dieser Stelle alle
potentiell durch eine solche Behandlung Be-
troffenen auffordern, sich
ueber die Moeglichkeit der Abwehr dieser Schikanen
Gedanken zu machen und
die Informationen von verschiedenen Initiativen
zu nutzen.
Danken moechte ich den Gruppierungen, die
mich finanziell und ideell
unter- stuetzt haben, nicht aber den Parteien
SPD und Gruene, die sich
nicht einmal zu einer aussagekraeftigen Stellungnahme
herablassen konnten
(ausdruecklich moechte ich einzelne VertreterInnen
aus dieser Kritik
ausnehmen!).
Fuer mich gilt weiterhin, aktiv gegen gesellschaftliche
Missstaende zu
protestieren und auch zu riskieren, durch politische
Justiz kriminalisiert
zu werden. Ich betone, dass ich meinen Protest
durch gewaltfreie Mittel
zum Ausdruck gebracht habe und auch bringen
werde. Mir ist bewusst, dass
diese Gewaltfreiheit trotzdem nicht vom Staat
gewuerdigt werden wird. In
diesem Bewusstsein werde ich dennoch meinen
Weg weitergehen.
Ab Mitte Februar werde ich mich zumindest
bis Jahresende in Australien
auf- halten. Ich werde es geniessen, von den
ganzen Konflikten mit Justiz
und Polizei Abstand nehmen zu koennen. Ich
plane jedoch, das Protestcamp
im Na- tionalpark "Jabiluka" zu besuchen, welcher
fuer eine Uranmine
zerstoert werden soll. Die durch die Atomwirtschaft
verursachten Schaeden
sind global und fangen eben nicht erst mit
der Wiederaufarbeitung an.
Ich hoffe, dass wohl bald anstehenden Transporte
der Wind eines kreativen
Widerstandes entgegenstuermt. Vielleicht macht
es dann den hohen Herren
und Damen in Bonn/Berlin leichter, den Ausstieg
zu beschliessen.
Tuebingen, 29.1.1999