StZ: Gericht macht Weg für Zwischenlager frei
Stuttgarter Zeitung,, 17.11.01
> Gericht macht Weg für Zwischenlager frei
MANNHEIM (joe). Das Atomkraftwerk Neckarwestheim hat den Prozess gegen
die Gemeinde Gemmrigheim um das geplante Atommüll-Zwischenlager
erwartungsgemäß gewonnen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-
Württemberg in Mannheim erklärte am Freitag den von der 3700-Einwohner-
Gemeinde verhängten Stopp jeglicher Bauarbeiten auf dem Gelände für
nichtig. Die Gemeinde hatte mit dieser so genannten
"Veränderungssperre" das unterirdische Zwischenlager verhindern
wollen. Die Mannheimer Richter ließen keine Revision zu.
In dem Lager sollen von 2005 an 150 Castorbehälter mit abgebranntem
Kernbrennstoff untergebracht werden. Ohne das Lager müsste das
Kernkraftwerk nach Angaben der Betreiber schon nächstes Jahr
abgeschaltet werden. Die Gemeinde fürchtet hingegen, dass sie durch
das Projekt auf Jahrzehnte hinaus belastet wird. Dies wollte sie
verhindern. Nach dem Urteil des VGH ist die von der Gemeinde
beschlossene Sperre unzulässig. So sei bei ihrem Erlass nicht deutlich
gewesen, wie das Gebiet des künftigen Bebauungsplans genutzt werden
solle. Zudem widerspreche der Ausschluss einer kerntechnischen Nutzung
dem Flächennutzungsplan.
Gemmrigheimer Pläne chancenlosSeite 30