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FR: AKW-Betreiber klagen erfolgreich gegen Gemeinde



Frankfurter Rundschau, 17.11.01

> Neckarwestheim 
> AKW-Betreiber klagen erfolgreich gegen Gemeinde 

wil MANNHEIM, 16. November. Die Betreiber des Atomkraftwerks 
Neckarwestheim sind ihrem Ziel, ein Zwischenlager zu bauen, einen 
Schritt näher gekommen. Der baden-württembergische 
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gab am Freitag einer 
Normenkontrollklage der AKW-Betreiber gegen die Gemeinde Gemmrigheim 
statt.

Auf dem Reaktorgelände, das zum Teil zur Gemarkung Gemmrigheim gehört, 
soll ein unterirdisches Lager für 151 Castoren entstehen. Um dies zu 
verhindern, hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan 
aufzustellen. Zudem wurde eine so genannte Veränderungssperre 
festgesetzt. Damit hätten vorläufig keine baulichen Änderungen 
vorgenommen werden dürfen. Die Gemeinde beabsichtigt, nach dem Abbau 
des Reaktors dort ein Technologiezentrum zu errichten. Ein 
Zwischenlager könnten diese Pläne jedoch zunichte machen, befürchten 
die Bürger. 

Der 3. Senat des VGH erklärte die Veränderungssperre für nichtig. Der 
Gemeinderat habe nicht ausreichend deutlich gemacht, was mit dem 
Gebiet künftig geschehen soll. Außerdem könne das Gelände frühestens 
in 30 Jahren genutzt werden. Denn der letzte Block des Kraftwerkes 
wird voraussichtlich 2021 abgeschaltet, mindestens zehn Jahre wird es 
dauern, bis der Reaktor beseitigt wird. Somit sei das Vorhaben der 
Gemeinde "auf unabsehbare Zeit nicht realisierbar", argumentierten die 
Mannheimer Richter (Az.: 3 S 605/01). 

Die Gemeinde schließt nicht aus, gegen die Entscheidung Rechtsmittel 
einzulegen. Zwar hat der VGH die Revision nicht zugelassen, dagegen 
ist jedoch eine Beschwerde möglich.

Noch anhängig ist eine Klage der Betreiber, die eine Baugenehmigung 
für das Zwischenlager erzwingen wollen. Gemmrigheim hatte diese ebenso 
verweigert wie das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium 
Stuttgart.