FR: AKW-Betreiber klagen erfolgreich gegen Gemeinde
Frankfurter Rundschau, 17.11.01
> Neckarwestheim
> AKW-Betreiber klagen erfolgreich gegen Gemeinde
wil MANNHEIM, 16. November. Die Betreiber des Atomkraftwerks
Neckarwestheim sind ihrem Ziel, ein Zwischenlager zu bauen, einen
Schritt näher gekommen. Der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gab am Freitag einer
Normenkontrollklage der AKW-Betreiber gegen die Gemeinde Gemmrigheim
statt.
Auf dem Reaktorgelände, das zum Teil zur Gemarkung Gemmrigheim gehört,
soll ein unterirdisches Lager für 151 Castoren entstehen. Um dies zu
verhindern, hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Bebauungsplan
aufzustellen. Zudem wurde eine so genannte Veränderungssperre
festgesetzt. Damit hätten vorläufig keine baulichen Änderungen
vorgenommen werden dürfen. Die Gemeinde beabsichtigt, nach dem Abbau
des Reaktors dort ein Technologiezentrum zu errichten. Ein
Zwischenlager könnten diese Pläne jedoch zunichte machen, befürchten
die Bürger.
Der 3. Senat des VGH erklärte die Veränderungssperre für nichtig. Der
Gemeinderat habe nicht ausreichend deutlich gemacht, was mit dem
Gebiet künftig geschehen soll. Außerdem könne das Gelände frühestens
in 30 Jahren genutzt werden. Denn der letzte Block des Kraftwerkes
wird voraussichtlich 2021 abgeschaltet, mindestens zehn Jahre wird es
dauern, bis der Reaktor beseitigt wird. Somit sei das Vorhaben der
Gemeinde "auf unabsehbare Zeit nicht realisierbar", argumentierten die
Mannheimer Richter (Az.: 3 S 605/01).
Die Gemeinde schließt nicht aus, gegen die Entscheidung Rechtsmittel
einzulegen. Zwar hat der VGH die Revision nicht zugelassen, dagegen
ist jedoch eine Beschwerde möglich.
Noch anhängig ist eine Klage der Betreiber, die eine Baugenehmigung
für das Zwischenlager erzwingen wollen. Gemmrigheim hatte diese ebenso
verweigert wie das Landratsamt Ludwigsburg und das Regierungspräsidium
Stuttgart.