StZ: Streit um Zwischenlager vor Verwaltungsgericht
Stuttgarter Zeitung, 13.11.01
> Streit um Zwischenlager vor Verwaltungsgericht
> Gemmrigheimer Bebauungsplan auf juristischem Prüfstand
GEMMRIGHEIM. Für Gemmrigheim kann der morgige Tag entscheidend sein. Der
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt, ob der Plan der Gemeinde
im Kreis Ludwigsburg, mit dem sie ein atomares Zwischenlager verhindern
will, rechtens ist.
Von Verena Mayer
Für die Gemmrigheimer Bürgermeisterin Monika Tummescheit ist die morgige
Verhandlung "der letzte Strohhalm". Zusammen mit dreizehn Gemeinderäten
fährt sie nach Mannheim, verfolgt im Saal Nummer zwei etwa zwei Stunden
lang die Argumente ihres Rechtsberaters, die der Anwälte des
Gemeinschaftskraftwerks Neckarwestheim (GKN) und hofft inständig, dass
der dritte Senat des VGH zugunsten ihrer 3700-Einwohner-Gemeinde im Kreis
Ludwigsburg entscheidet.
Die Verwaltungschefin möchte auf einem zwölf Hektar großen Gelände, auf
dem sich heute noch das GKN breit macht, einen Technologiepark errichten.
Der Gemeinderat hat dem Bebauungsplan für das Gewann Bild, der dessen
Nutzung für die Zeit nach dem Kraftwerksbetrieb regelt, längst
zugestimmt. Gleichzeitig haben die Räte eine Veränderungssperre erlassen.
Damit wollen sie sicherstellen, dass in der Zwischenzeit nichts gebaut
wird, was ihrem Ziel zuwider läuft.
Das GKN will dort aber bauen. In einem unterirdischen Zwischenlager
sollen von 2005 an 150 Castor-Behälter mit ausgedienten Brennelementen
gelagert werden. Kann der Zeitplan wegen der Sperre nicht eingehalten
werden, rechnet das GKN vor, müssten beide Blöcke des Kernkraftwerks
nächstes Jahr stillgelegt werden, weil es keine Lagerkapazitäten mehr
gebe. Die Kommune, droht das GKN, mache sich schadenersatzpflichtig.
Der Rechtsberater Gemmrigheims muss den Mannheimern Richtern nun glaubhaft
machen, dass der Bebauungsplan für das Gewann Bild keine Negativplanung
darstellt. Auch wenn bis zur Nutzung als Technologiepark nach Expertenmein
ung noch mindestens 40 Jahre vergehen.
Die Zuversicht von Monika Tummescheit hält sich, wie sie sagt, schon jetzt
in sehr engen Grenzen. Denn außer ihrem Berater von der Freiburger Kanzlei
de Witt Oppler glaubt keiner der involvierten Rechtsexperten, dass der
Bebauungsplan der Neckargemeinde nebst Veränderungssperre vor dem VGH
Bestand haben wird.
Nach Ansicht des Verbandes Region Stuttgart verstößt der Gemmrigheimer
Bebauungsplan gegen den Regionalplan, in dem die Fläche als Kraftwerksgelände
und als regionaler Grünzug ausgewiesen ist. Im Ludwigsburger Landratsamt
hält man Gemmrigheims Vorgehen ebenfalls für rechtswidrig. Dennoch hat der
Landrat den Beschluss des Gemeinderates seinerzeit nicht aufgehoben. Dem
Kraftwerk, meinte man im Kreishaus, drohten noch keine Entsorgungsengpässe.
Dem GKN, das bis zur Diskussion um das Zwischenlager in Einklang mit
Gemmrigheim gelebt hatte, blieb nach dieser Abfuhr nur noch der Schritt
vor den Kadi. Wäre man von der Unrechtmäßigkeit des Gemmrigheimer
Bebauungsplanes nicht überzeugt, erklärt der GKN-Pressesprecher Uwe
Mundt, hätte man dieses Normenkontrollverfahren nicht angestrengt. So
gehe man "zuversichtlich" in die Verhandlung, die endlich klären soll, ob
die Gemeinde das Zwischenlager mit ihrem baurechtlichen Schachzug
verhindern kann.
Morgen also geht die seit nunmehr zwei Jahren währende Diskussion in die
vielleicht letzte Runde. Kippen die VGH-Richter den Bebauungsplan nebst
Veränderungssperre, bleibt den Gemmrigheimern zwar noch die Revision und
damit der Gang vor den Bundesgerichtshof. Aber, sagt Monika Tummescheit,
es sei nicht sicher, ob die Klage überhaupt angenommen würde.
Aktualisiert: 13.11.2001, 05:34 Uhr