Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

"Der atomare Wendehals"
15.Oktober 03

Die atomare Karriere des Bruno Thomauske

Bruno Thomauske - Projektleiter beim Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) leitete auch die beiden Anhörungen zum Interims- und Zwischenlager in Neckarwestheim. Im Verlauf der beiden Erörterungen war für uns als Atomkraftgegner klar, dass das Ergebnis schon von vorn herein feststand: das BFS wird genehmigen. Diesen Vorwurf versuchte Thomauske jeweils medienwirksam zu entkräften, indem er von einem "ergebnisoffenen Verfahren" sprach.

Dass das Ganze eine Farce war, wird jetzt im nachhinein erst recht deutlich. Thomauske wechselte vom BFS zum Energiekonzern Vattenfall in eine leitende Stellung als Prokurist. Vattenfall ist einer der vier bundesweiten großen Energie- und Atomkonzerne. Unbestätigten Gerüchten zufolge stand er dort schon länger unter Vertrag. Das BFS vermeldetet Ende September lediglich, nach dem Bekanntwerden seines Wechsels sei er sofort mit anderen Aufgaben betraut worden.

In den letzten zwei Jahren hat Thomauske bundesweit alle Verfahren zu den Interims- und Zwischenlager geleitet und dabei Einwände - wie beispielsweise mangelnde Sicherheit bei einem Flugzeugabsturz, keine Reparaturmöglichkeiten für defekte CASTOREN, nur notdürftige Überwachung der Behälter hinsichtlich ihrer Dichtheit, bei uns in Neckarwestheim die Gefahr von Bodenverschiebungen im Untergrund - alle als "unbegründet" eingestuft. Er war für den grünen Umweltminister Trittin der Frontmann vor Ort im Durchsetzen der Genehmigungen. Unter seiner Regie sind inzwischen bundesweit sieben "Zwischenlager" genehmigt worden.

Sowohl für rot/grün als wie auch für die AKW-Betreiber sind die Genehmigung der Zwischenlager an den Standorten von zentraler Bedeutung zum ungestörten Weiterbetrieb der AKWs. Und für uns wird dadurch nochmals bestätigt: Der Atomausstieg wird nicht im Parlament und auch nicht in juristischen Verfahren durchgesetzt. Als Voraussetzung zum Weiterbetrieb der AKWs hat rot/grün sogar das Atomgesetz geändert. Wie war schon immer das Motto der Atomkraftwerksbetreiber: Alles läuft wie geschmiert! Bekannt ist dies ja in Bezug auf Bürgermeister, Landräte, Politiker allgemein, Vereine, Presseleute... neu ist die Variante, direkt Vertreter der staatlichen Genehmigungsbehörde zu kaufen!

In der Folge seine Selbstdarstellung, zwei Zeitungsartikel aus der TAZ und einer der Nordwestzeitung.


[ Selbstdarstellung (April 03) von Herrn Th. im Infoblatt des VKTA Dresden/Rossendorf, in dessen Beirat er seit diesm Jahr ist (www.vkta.de) ]


TAZ, 30.09.03:

Der atomare Wendehals

Bruno Thomauske genehmigte sieben Atommüll-Zwischenlager. Jetzt ist er
Prokurist bei Vattenfall. Anti-Atom-Bewegung fordert, die erteilten
Genehmigungen zu revidieren

BREMEN taz Sein Gesicht dürfte vielen AKW-AnliegerInnen noch vom
Erörterungstermin in Erinnerung sein. Als Leiter der Projektgruppe beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, in deren Hand die
Genehmigung geplanter Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten liegt,
reiste Bruno Thomauske in den letzten zwei Jahren durch die Republik.
Zigtausende von Einwänden gegen die Castor-Hallen hatten deren
GegnerInnen vorgebracht: Unzureichender Schutz gegen Terror, keine Filter
in den Lüftungsschlitzen, kein definierter Zeitpunkt, zu dem der
abgestellte Atommüll weggebracht werde. Bruno Thomauske diskutierte,
erörterte - und genehmigte. Für sieben Castor-Hallen gab das BfS bisher
sein Okay.

Jetzt hat Thomauske die Seiten gewechselt. Statt bei der Aufsichtsbehörde
BfS arbeitet er ab sofort als Prokurist bei Vattenfall Mining und
Generation und der Vattenfall-Tochter Hamburgische Electricitäts-Werke AG
(HEW). Die betreibt zusammen mit E.ON unter anderem die AKWs Brunsbüttel,
Krümmel, Brokdorf und Stade. "Ein ganz normaler Wechsel", sagt BfS-
Sprecher Volker Schäfer.

Die Gegner der Zwischenlager sehen das anders. Sie werfen Thomauske
Befangenheit vor. Eine "heiße Zelle" an jedem Zwischenlager etwa, in der
defekte Castor-Behälter repariert werden könnten, habe er abgelehnt, sagt
Helga Rinsky von der "Aktion Z" gegen das Zwischenlager am AKW
Unterweser. Thomauskes Argument: Die Sicherheitseinrichtung sei den AKW-
Betreibern aus Kostengründen nicht zumutbar. Und das BfS-Gutachten zur
angeblichen Flugzeugabsturz-Sicherheit, so Rinsky, habe den in Bau
befindlichen Airbus 380, der doppelt so viel Kerosin wie heutige Flieger
tanken könne, schlicht nicht berücksichtigt. Die unter Thomauskes Ägide
erteilten Genehmigungen müssten daher gekippt werden.

Man habe Thomauske sofort mit anderen Aufgaben betraut, als dieser die
Behörde im Sommer über seinen bevorstehenden Wechsel in die
Atomwirtschaft informierte, heißt es im BfS. Der Hamburger Rechtsanwalt
Ulrich Wollenteit, der im Auftrag von BUND und Bürgerinitiativen eine
Klage gegen die Zwischenlager im niedersächsischen Grohnde und Lingen
vorbereitet, lässt das nicht gelten. Wer nämlich einen lukrativen
Prokuristen-Posten bei einem Konzern wie Vattenfall übernehme, ist
Wollenteit überzeugt, habe das "von langer Hand vorbereitet". Und
Gelegenheit dazu dürfte Thomauske im Zuge der Genehmigungsverfahren genug
gehabt haben. "ARMIN SIMON


TAZ, 02.10.03

Unrichtige Aussagen

betr.: "Der atomare Wendehals", taz vom 30. 9. 03

Ihr Artikel enthält einige Wertungen und unrichtige Aussagen, die das
angesprochene Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) so nicht stehen lassen
kann.

1. Die Behauptung, "Bruno Thomauske genehmigte sieben Atommüll-
Zwischenlager" trifft nicht zu. Das Atomgesetz definiert die
Zuständigkeit des BfS für Genehmigungen von Zwischenlagern. Die
entsprechenden Bescheide wurden nicht von Herrn Thomauske, sondern von
den Verfahrensführern und Verfahrensführerinnen gezeichnet und vom
Präsidenten der Bundesoberbehörde erteilt. Wie weit ihre Aussage neben
den Tatsachen liegt, lässt sich auch daraus ablesen, dass zum Zeitpunkt
der Genehmigung der letzten vier Zwischenlager Herr Thomauske gar nicht
mehr beim BfS beschäftigt gewesen ist.

2. Das BfS wird in dem Artikel als "Aufsichtsbehörde" bezeichnet. Das
ist unrichtig. Die Aufsicht über Atomanlagen wird von den
Landesregierungen wahrgenommen; für das Kernkraftwerk Unterweser ist es
das Niedersächsische Umweltministerium. Das BfS ist die zuständige
Genehmigungsbehörde für die gestellten Anträge.

3. Im vorliegenden Fall hat der Präsident des BfS, um jeder Besorgnis
einer Befangenheit vorzubeugen, seinen Mitarbeiter sofort von seiner
bisherigen Tätigkeit entbunden, als dieser ihm seinen Wunsch zur
beruflichen Veränderung mitteilte.

VOLKER SCHÄFER, Bundesamt für Strahlenschutz,
Pressesprecher Zwischenlager, Salzgitter
Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von LeserInnenbriefen vor.
Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die Meinung der taz
wieder.


Nordwest-Zeitung, 24.09.03

„Genehmigungsverfahren neu aufrollen“

ZWISCHENLAGER „Aktion Z“-Sprecher zweifeln die Objektivität des
Bundesamtes für Strahlenschutz an

Der Leiter des Verfahrens ist aus der Behörde ausgeschieden. Er wechselte
zu einem Konzern, der auch Kernkraftwerke betreibt.

VON ROLF BULTMANN

KLEINENSIEL - Die Bürgerinitiative „Aktion Z“ will nicht nur gegen die
jetzt vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte atomrechtliche
Genehmigung des nuklearen Brennelemente-Zwischenlagers beim Kernkraftwerk
Unterweser klagen, sondern auch verlangen, dass das gesamte
Genehmigungsverfahren neu aufgerollt wird. Die Zwischenlager-Gegner haben
erhebliche Zweifel an der Neutralität der BfS-Entscheidung.

Die begründen die „Aktion Z“-Verantwortlichen damit, dass der Leiter der
atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager mittlerweile
die Fronten gewechselt habe. Wie Helga Rinsky, Jürgen Janssen und Hinrich
Brader – sie sind die Sprecher der Bürgerinitiative – bei einem
Pressegespräch mitteilten, sei der Projektleiter der
Genehmigungsverfahren, Dr. Bruno Thomauske, aus dem Dienst des BfS
ausgeschieden. Er habe eine leitende Funktion beim Energiekonzern
Vattenfall übernommen.

Ein Sprecher der Vattenfall Europa AG bestätigte auf Anfrage der NWZ,
dass Bruno Thomauske seit dem 1. September als Prokurist bei den zum
Vattenfall-Konzern gehörenden Hamburger Elektrizitätswerken (HEW) tätig
ist. Die wiederum teilen sich mit der KKU-Betreiberin Eon die
Gesellschaftsanteile an den Kernkraftwerken Brunsbüttel, Krümmel,
Brokdorf und Stade.

Die „Aktion Z“-Sprecher sind sich sicher, dass Bruno Thomauske schon
befangen gewesen sei, bevor er Mitte dieses Jahres vom BfS von seiner
Tätigkeit als Verfahrensleiter entbunden wurde. Erinnert wurde auch
daran, dass bereits beim Erörterungstermin im Juni 2001 in der
Rodenkircher Markthalle ein Befangenheitsantrag gestellt worden sei.

Die Zwischenlager-Gegner kritisieren zudem, dass bei der jetzigen
atomrechtlichen Genehmigung des KKU-Lagers jene Textbausteine verwendet
wurden, die auch in den Genehmigungen für andere Zwischenlager enthalten
sind. Auf die spezifischen Einwendungen vor Ort werde offensichtlich gar
nicht eingegangen.

Dies sei aber keine Überraschung, weil das BfS als Bundesbehörde mit
seiner Entscheidung die politischen Vorgaben erfüllen müsse, ohne
Rücksicht auf die Vielzahl des Protestes und die Qualität der
Einwendungen, bemängeln die „Aktion Z“-Sprecher.

 

 

     

 
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