
[
Selbstdarstellung (April 03) von Herrn Th. im Infoblatt des
VKTA Dresden/Rossendorf, in
dessen Beirat er seit diesm Jahr ist (www.vkta.de)
]
TAZ,
30.09.03:
Der
atomare Wendehals
Bruno
Thomauske genehmigte sieben Atommüll-Zwischenlager. Jetzt
ist er
Prokurist bei Vattenfall. Anti-Atom-Bewegung fordert, die
erteilten
Genehmigungen zu revidieren
BREMEN
taz Sein Gesicht dürfte vielen AKW-AnliegerInnen noch
vom
Erörterungstermin in Erinnerung sein. Als Leiter der
Projektgruppe beim
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter, in
deren Hand die
Genehmigung geplanter Atommüll-Zwischenlager an den AKW-Standorten
liegt,
reiste Bruno Thomauske in den letzten zwei Jahren durch die
Republik.
Zigtausende von Einwänden gegen die Castor-Hallen hatten
deren
GegnerInnen vorgebracht: Unzureichender Schutz gegen Terror,
keine Filter
in den Lüftungsschlitzen, kein definierter Zeitpunkt,
zu dem der
abgestellte Atommüll weggebracht werde. Bruno Thomauske
diskutierte,
erörterte - und genehmigte. Für sieben Castor-Hallen
gab das BfS bisher
sein Okay.
Jetzt
hat Thomauske die Seiten gewechselt. Statt bei der Aufsichtsbehörde
BfS arbeitet er ab sofort als Prokurist bei Vattenfall Mining
und
Generation und der Vattenfall-Tochter Hamburgische Electricitäts-Werke
AG
(HEW). Die betreibt zusammen mit E.ON unter anderem die AKWs
Brunsbüttel,
Krümmel, Brokdorf und Stade. "Ein ganz normaler
Wechsel", sagt BfS-
Sprecher Volker Schäfer.
Die Gegner
der Zwischenlager sehen das anders. Sie werfen Thomauske
Befangenheit vor. Eine "heiße Zelle" an jedem
Zwischenlager etwa, in der
defekte Castor-Behälter repariert werden könnten,
habe er abgelehnt, sagt
Helga Rinsky von der "Aktion Z" gegen das Zwischenlager
am AKW
Unterweser. Thomauskes Argument: Die Sicherheitseinrichtung
sei den AKW-
Betreibern aus Kostengründen nicht zumutbar. Und das
BfS-Gutachten zur
angeblichen Flugzeugabsturz-Sicherheit, so Rinsky, habe den
in Bau
befindlichen Airbus 380, der doppelt so viel Kerosin wie heutige
Flieger
tanken könne, schlicht nicht berücksichtigt. Die
unter Thomauskes Ägide
erteilten Genehmigungen müssten daher gekippt werden.
Man habe
Thomauske sofort mit anderen Aufgaben betraut, als dieser
die
Behörde im Sommer über seinen bevorstehenden Wechsel
in die
Atomwirtschaft informierte, heißt es im BfS. Der Hamburger
Rechtsanwalt
Ulrich Wollenteit, der im Auftrag von BUND und Bürgerinitiativen
eine
Klage gegen die Zwischenlager im niedersächsischen Grohnde
und Lingen
vorbereitet, lässt das nicht gelten. Wer nämlich
einen lukrativen
Prokuristen-Posten bei einem Konzern wie Vattenfall übernehme,
ist
Wollenteit überzeugt, habe das "von langer Hand
vorbereitet". Und
Gelegenheit dazu dürfte Thomauske im Zuge der Genehmigungsverfahren
genug
gehabt haben. "ARMIN SIMON
TAZ, 02.10.03
Unrichtige
Aussagen
betr.:
"Der atomare Wendehals", taz vom 30. 9. 03
Ihr Artikel
enthält einige Wertungen und unrichtige Aussagen, die
das
angesprochene Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) so nicht
stehen lassen
kann.
1. Die
Behauptung, "Bruno Thomauske genehmigte sieben Atommüll-
Zwischenlager" trifft nicht zu. Das Atomgesetz definiert
die
Zuständigkeit des BfS für Genehmigungen von Zwischenlagern.
Die
entsprechenden Bescheide wurden nicht von Herrn Thomauske,
sondern von
den Verfahrensführern und Verfahrensführerinnen
gezeichnet und vom
Präsidenten der Bundesoberbehörde erteilt. Wie weit
ihre Aussage neben
den Tatsachen liegt, lässt sich auch daraus ablesen,
dass zum Zeitpunkt
der Genehmigung der letzten vier Zwischenlager Herr Thomauske
gar nicht
mehr beim BfS beschäftigt gewesen ist.
2. Das
BfS wird in dem Artikel als "Aufsichtsbehörde"
bezeichnet. Das
ist unrichtig. Die Aufsicht über Atomanlagen wird von
den
Landesregierungen wahrgenommen; für das Kernkraftwerk
Unterweser ist es
das Niedersächsische Umweltministerium. Das BfS ist die
zuständige
Genehmigungsbehörde für die gestellten Anträge.
3. Im
vorliegenden Fall hat der Präsident des BfS, um jeder
Besorgnis
einer Befangenheit vorzubeugen, seinen Mitarbeiter sofort
von seiner
bisherigen Tätigkeit entbunden, als dieser ihm seinen
Wunsch zur
beruflichen Veränderung mitteilte.
VOLKER
SCHÄFER, Bundesamt für Strahlenschutz,
Pressesprecher Zwischenlager, Salzgitter
Die Redaktion behält sich Abdruck und Kürzen von
LeserInnenbriefen vor.
Die veröffentlichten Briefe geben nicht unbedingt die
Meinung der taz
wieder.
Nordwest-Zeitung,
24.09.03
Genehmigungsverfahren
neu aufrollen
ZWISCHENLAGER
Aktion Z-Sprecher zweifeln die Objektivität
des
Bundesamtes für Strahlenschutz an
Der Leiter
des Verfahrens ist aus der Behörde ausgeschieden. Er
wechselte
zu einem Konzern, der auch Kernkraftwerke betreibt.
VON ROLF
BULTMANN
KLEINENSIEL
- Die Bürgerinitiative Aktion Z will nicht
nur gegen die
jetzt vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte atomrechtliche
Genehmigung des nuklearen Brennelemente-Zwischenlagers beim
Kernkraftwerk
Unterweser klagen, sondern auch verlangen, dass das gesamte
Genehmigungsverfahren neu aufgerollt wird. Die Zwischenlager-Gegner
haben
erhebliche Zweifel an der Neutralität der BfS-Entscheidung.
Die begründen
die Aktion Z-Verantwortlichen damit, dass der
Leiter der
atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager
mittlerweile
die Fronten gewechselt habe. Wie Helga Rinsky, Jürgen
Janssen und Hinrich
Brader sie sind die Sprecher der Bürgerinitiative
bei einem
Pressegespräch mitteilten, sei der Projektleiter der
Genehmigungsverfahren, Dr. Bruno Thomauske, aus dem Dienst
des BfS
ausgeschieden. Er habe eine leitende Funktion beim Energiekonzern
Vattenfall übernommen.
Ein Sprecher
der Vattenfall Europa AG bestätigte auf Anfrage der NWZ,
dass Bruno Thomauske seit dem 1. September als Prokurist bei
den zum
Vattenfall-Konzern gehörenden Hamburger Elektrizitätswerken
(HEW) tätig
ist. Die wiederum teilen sich mit der KKU-Betreiberin Eon
die
Gesellschaftsanteile an den Kernkraftwerken Brunsbüttel,
Krümmel,
Brokdorf und Stade.
Die Aktion
Z-Sprecher sind sich sicher, dass Bruno Thomauske schon
befangen gewesen sei, bevor er Mitte dieses Jahres vom BfS
von seiner
Tätigkeit als Verfahrensleiter entbunden wurde. Erinnert
wurde auch
daran, dass bereits beim Erörterungstermin im Juni 2001
in der
Rodenkircher Markthalle ein Befangenheitsantrag gestellt worden
sei.
Die Zwischenlager-Gegner
kritisieren zudem, dass bei der jetzigen
atomrechtlichen Genehmigung des KKU-Lagers jene Textbausteine
verwendet
wurden, die auch in den Genehmigungen für andere Zwischenlager
enthalten
sind. Auf die spezifischen Einwendungen vor Ort werde offensichtlich
gar
nicht eingegangen.
Dies sei
aber keine Überraschung, weil das BfS als Bundesbehörde
mit
seiner Entscheidung die politischen Vorgaben erfüllen
müsse, ohne
Rücksicht auf die Vielzahl des Protestes und die Qualität
der
Einwendungen, bemängeln die Aktion Z-Sprecher.
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