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castorstoppverbot?!
seit diesem sommer drohen atomkraftgegnern verfügungen ,
bzw. sogenannte
meldeauflagen , die sie daran hindern sollen, ihr demonstrationsrecht
auszuüben und sich beim castor quer zu stellen.
bisher ist von 2 dieser meldeauflagen bekannt.da dies eventuell
erst der
anfang gewesen sein könnte, möchte ich hier meinen fall
niederschreiben,
um weiteren betroffenen das vorgehen dagegen zu erleichtern.
am freitag den 8.6.2001 ereilte mich ein schrieb vom ordungsamt
tübingen,
in dem es hieß,daß
1. ich am montag den 11.6.2001( castor von phillipsburg nach la
hague) um
10 sowie um 17 uhr auf dem polizeirevier in
tübingen erscheinen müsse, ansonsten würde mich
2.ein zwangsgeld von 1000.- und gewahrsam erwarten.
begründung:
ich hätte verschiedene straftaten begangen wie "anketten
im
gleisbett"bzw . "nötigung und störung öffentlicher
betriebe" und
"beteiligung an einer sitzblockade "( alles unter dem
vorbehalt des
"dringenden tatverdachtes")
weiter heißt
es: "die verhütung von geplanten straftaten ist aufgabe
der
polizeilichen gefahrenabwehr. es liegt deshalb im öffentlichen
interesse
sie daran zu hindern, den ort der geplanten straftaten zu erreichen."
antragsteller
war das polizeipräsidium rheinlandpfalz ( zuständig
für
hagenbach, ankettaktion).
solche meldeauflagen
kamen bisher nur zB. bei hooligans vor, für den akw -
widerstand sind sie eine neue schikane.
am montag,
den 11.6. kam ich der meldeauflage nach, trottete also (2x!)
aufs polizeirevier,tat meine meinung kund, von wegen starker einschränkung
meines demonstrationsrechts,und daß sie mir schließlich
nicht beweisen
könnten , daß ich nicht nur an einer friedlichen demonstration
teilnehmen
wolle.
davor hatte ich schon die rechtshilfe von x-quer informiert, die
mir einen
rechtsanwalt besorgten;
kurze zeit später legte ich beim ordnungsamt ( mündlich,gegen
sich
langweilende sekretärinnen) widerspruch gegen die meldeauflage
ein, was
wohl einen mega- verwaltungsakt bedeutete:"bitte ersparen
sie sich und uns
weitere unnötige kosten und arbeit und nehmen sie den widerspruch
zurück"
(zitat aus dem antwortschreiben des ordnungsamtes, 1woche später.)
mein rechtsanwalt
übermittelte dann dem ordnungsamt , daß ich im falle
einer erneuten meldeauflage eine "fortsetzungsfeststellungsklage"
(schwieriges wort) erheben würde, was heißen soll,
das untersucht wird ob
die meldeauflage nun rechtsmäßig war oder nicht.
haken bei der sache ist daß das verwaltungsgericht entscheidet
ob der
grund für die klage gut genug ist oder nicht, d.h. falls
ich keine
weiteren meldeauflagen bekomme, würde das gericht die klage
sicher
abweisen , weil mein demonstrationsrecht in dem fall ja nicht
mehr weiter
eingeschränkt werden würde.
in der antwort
des ordnungsamtes stand erstaunliches:
eine erneut vom regierungspräsidium rheinlandpfafz beantragte
meldeauflage
für den 26.06. wäre abgelehnt worden.
begründung:"nach bewertung der angaben der betroffenen
person und der
mangelnden substantiert vorgetragenen gefahrenprognose(!)sahen
wir keine
hinreichende wahrscheinlichkeit gegeben, dass sie sich erneut
an
strafbaren handlungen beteiligen wird."
fazit: für
eine fortsetzungsfeststellungsklage wurde uns vorerst der wind
aus den segeln genommen.
wenn ich mich nicht bei den bullen , bzw. beim ordnungsamt ausgiebig
beschwert hätte , hätten diese eventuell anders reagiert.
könnte mir vorstellen daß sie kein bock auf noch mehr
verwaltungskram
hatten. in diesem fall hätte sich der doch so träge
verwaltungsapparat selbst stillgelegt!! ;)
was sollte
nun die ganze laberei?
falls euch auch eine solche verfügung ereilen sollte:
tragt dazu
bei das der verwaltungsapparat an seiner eigenen arbeit
erstickt!legt widerspruch ein, informiert euch bei der rechtshilfe,...
in diesem
sinne
atomfeindliche grüße,
eine der angeketteten
aus hagenbach
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