(Stand
10.06.02)
Gemeint sind wir alle...
Gerichtstermine / Verfahren!

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Castor aus Neckarwestheim im März 02
Erneut skandalöse Bussgelder in Höhe
von 270.- euro / dm 527.- !
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Landratsamt
Ludwigsburg ignoriert Urteile aus der Prozess-Serie zum Castor
im April 01
Obwohl in
der laufenden Prozess-Serie zum Bussgeld zum Castor aus Neckarwestheim
im April 2001 vom Amtsgericht Ludwigsburg inzwischen in ca. 20
Verhandlungen festgestellt wurde, dass die Bussgelder für
die "friedliche" Blockade völlig überzogen
waren (s. weiter unten), hält das Landratsamt Ludwigsburg
an der Praxis fest, AtomkraftgegnerInnen mit ungewöhnlich
hohen Bussgeldbescheiden zu schickanieren und kriminalisieren.
Die Bussgelder für TeilnehmerInnen an der Blockade im April
01 betragen jetzt 25.-/50.- euro.
Drei AtomkraftgegnerInnen,
die jetzt im März 02 in Neckarwestheim beim Castor-Transport
vor Ort waren, wurden nach der Durchführung des Strassen-Transportes
willkürlich festgenommen und nach Ludwigsburg in Gewahrsam
gebracht. Dies, obwohl sie sich nicht an der (gelungenen) Blockade
beteiligt hatten noch dass sie sich auf die Transportstrecke begeben
hatten!
Infos zu Widerspruchsverhandlungen
folgen sicher.
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Aktionstage gegen das Atomforum in Stuttgart im Mai 02
U-Haft und Strafbefehle
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U-Haft
und Strafbefehle bis 50 Tagessätze für "Transpi-Aktion"
beim Atomforum
Am Dienstag
den 14. Mai 2002 besetzten 6 AktivistInnen das fünfte Stockwerk
des Studentenwohnheims neben der Liederhalle Stuttgart, um gegen
die Tagung der Atommafia zu protestieren, die an diesem Tag begann.
Sie entrollten ein Transparent mit dem Schriftzug "Kein Konsens
- Ausstieg sofort" und machten immer wieder Lärm. Die Polizei
hatte große Schwierigkeiten die Tür zu öffnen und nach dreieinhalb
Stunden kamen die AktivistInnen nach Absprache mit der Polizei
wieder herunter. Es wurde mit der Polizei die Absprache getroffen,
das mensch jetzt herunterkäme, die Cops dann die Personalien aufnähmen
und die Menschen dann sofort wieder frei kämen. Doch es sollte
ganz anders kommen: die Polizei hielt sich natürlich nicht an
die Abmachung und nahm alle sechs mit auf die Wache. Dann kam
das übliche Programm. ED-Behandlung, Begrappschen und so weiter...
Ein Mensch kam dann wegen Wohnsitzlosigkeit 8 Tage in U-Haft nach
Stammheim. Er ist inzwischen per Schnellverfahren zu 30 Tagessätzen
a 15 euro verurteilt worden, gegen zwei andere wurden Strafbefehle
zu jeweils 50 Tagessätzen erlassen. Gegen diese wurde Einspruch
eingelegt.
Weitere Verfahren
wegen Nötigung (bei der Atomforum-Eröffnung), wegen
Verstössen gegen das Versammlungsgesetz und Aktionen bei
der RTS wurden von der Polizei angekündig bzw. sind bekannt.
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Bussgelder und Polizeirechnungen wegen Aktionen in Neckarwestheim 2001
536 .- DM Bussgeld und bis zu 192.- DM Polizeikosten!
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Unverschämte
Bußgeld-Bescheide werden vom Amtsgericht deutlich reduziert -
Gefahr von AKWs anerkannt!
Bußgeldverfahren zum Castor aus Neckarwestheim im April 2001
Nach dem dreijährigen
Atommülltransportstopp, verursacht durch den Strahlenskandal mit
radioaktiv verstrahlten Behältern und Waggons, wollte das Atomkraftwerk
Neckarwestheim im April 2001 erstmals wieder Atommüll in die Plutonium-Skandalfabrik
nach Sellafield in England verschieben. Mit einer Demonstration
und einer dreitägigen Dauermahnwache protestierten mehrere hundert
Atomkraftgegner/innen gegen diesen Transport. Trotz der 2500-köpfigen
Polizeiübermacht gelang es ca. 100 Atomkraftgegner/innen den Straßentransport
frühmorgens mit einer Sitzblockade über eine Stunde aufzuhalten.Die
SitzblockiererInnen gegen die Neckarwestheimer Atommüllverschiebung
nach Sellafield wurden von der Polizei am 24. April letzten Jahres
frühmorgens eingekesselt und bis zum Spätnachmittag in Gewahrsam
genommen. 50 von ihnen erhielten eine Rechnung über 162,-DM wegen
dem Polizeieinsatz. Zusätzlich noch als doppelte Bestrafung infolge
der Ingewahrsamnahme einen unverschämten Bußgeldbescheid über
536,-DM. Mit der Höhe dieses Bußgeldbescheides und der grundsätzlichen
Weigerung, Verfahren gegen Atomkraftgegner/innen trotz der zahlreichen
AKW-Skandale einzustellen, unterstreicht die Staatsanwaltschaft
erneut ihre Haltung, gegen Atomkraftgegner/innen außergewöhnlich
hart vorzugehen. Sämtliche Strafanzeigen gegen die Atomkraftwerksbetreiber
wurden dagegen eingestellt.
Dennoch gibt es erfreuliches zu berichten! In allen 11 bisher
stattgefundenen Verfahren wurde das Bussgeld auf meistens 25.-
Euro reduziert, zwei Verfahren vor der Jugendkammer wurden eingestellt.
In allen Verfahren anerkannte und würdigte das Gericht ausdrücklich
die Motivation für das Handeln der Betroffenen, welche bewusst
diese Ordnungswidrigkeit begingen, um den notwendigen sofortigen
Atomausstieg öffentlich einzufordern. Deutlich wurde mehrmals
vom Gericht das Landratsamt für die Praxis der unverschämten und
völlig überzogenen Bussgeldbescheide gerügt. In einem Verfahren
wollte ein Aktivist mit 14 Beweisanträgen die gegenwärtigen Gefahren
der Atomenergienutzung und der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield
belegen. Außerdem sollten die Beweisanträge nachweisen, dass diese
Gefahren nicht anders abwendbar waren. Die Richterin lehnte die
Beweise "zugunsten des Betroffenen" ab. Sie begründete dies damit,
dass sie die Richtigkeit der Beweisanträge unterstelle! Das bedeutet,
dass vom Gericht die gegenwärtige Gefahr, die die Atomenergie
darstellt, ANERKANNT wird und auch nicht bezweifelt wird, dass
anders als mit der Sitzblockade diese Gefahr nicht mehr abwendbar
erschien. Trotzdem gab es auch hier keinen Freispruch... Für das
weitere Vorgehen werden jetzt die schriftlichen Urteilsbegründungen
abgewartet.
Kriminell ist nicht der Protest auf der Straße, sondern der Betrieb
von AKWs auf Kosten von Mensch und Umwelt!
Verhandlungs - Termine finden sich auf unserer Terminseite.
Polizeikosten
- Klage!
Klage gegen Polizeikosten
Auf
den Widerspruch gegen die Rechnung der Polizei für das Wegtragen
und Einsperren beim Castor im April 01 haben alle AKW-GegnerInnen
einen ablehnenden Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums
Stuttgart erhalten.
Daraufhin haben jetzt drei Menschen Anfang April Klage beim Verwaltungsgericht
Stuttgart eingereicht. Als Gründe gegen die Polizeikosten („Wegtragegebühr...“)
wurde die Unzulässigkeit der (faktischen) Doppelbestra-fung, die
Unverhältnismäßigkeit der Polizeimaßnahme (Ingewahrsam), der rechtfertigende
Notstand, die sparsame Bekanntmachung der Verbotsverfügung (auswärtigen
ist sie nie zu Gesicht gekommen) und die nicht von den Demonstranten
ausgehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeführt.
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Rechtswidrige Polizei-Praxis richterlich bestätigt:
Klage gegen Ingewahrsamnahme abgelehnt
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Das
Verwaltungsgericht Neustadt hat am 18 Januar 2002 die Klage
eines Atomkraftgegners gegen das Regierungspräsidium Rheinpfalz
wegen einer ca. einstündigen Gewahrsamnahme anläßlich des
CASTOR-Transportes am 15.5.2001 abgewiesen. Mit diesem Urteil
folgte die 7. Kammer des VG dem unbegründeten Vorwurf der
Polizei, daß seitens des Klägers mit dem Begehen einer Straftat
gerechnet werden mußte, da er als Atomkraftgegner bekannt
wäre.
Mit diesem Urteil wird die rechtswidrige Praxis der Polizei
richterlich bestätigt, Atomkraftgegner ohne personenbezogenen
Straftatsverdacht willkürlich in Gewahrsam nehmen zu können!
Beim Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wurde inzwischen
Antrag auf Zulassung der Revision gestellt.
Weitere
Infos: Presseerklärung
vom 18.01.02 und
vom 15.01.02
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Gerichtstermin wegen Sonnenfinsternis-Aktion
Excellox-Anlieferung 1999:
AtomkraftgegnerInnen verlassen als Sieger Gerichtssaal!
Der erste Excellox-6-Behälter für das AKW Neckarwestheim
wurde bei seiner Anlieferung im Sommer 99 (während des "Transportstopps")
sehr erfolgreich begleitet. Der Zug wurde zweimal blockiert, der Strassen-LKW
auf der walheimer Höhe für gut zwei Stunden und schliesslich
der Behälter samt Polizei-Hundertschft im Kohlekraftwerk Walheim
eingeschlossen... (Rückblick zur "Sonnenfinsternis")
Jetzt wurden sechs Atomkraftgegnerinnen wegen angeblichen Eingrifrfs
in den Schienenverkehr und wegen Nötigung angeklagt. Die öffentliche
Verhandlung fand am 19. September in Besigheim statt.
Der Prozeß gegen die sechs AtomkraftgegnerInnen wegen Nötigung vor dem
Amtsgericht Besigheim (Baden-Württemberg) endete bereits nach eineinhalb
Stunden mit der Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO! Der Nötigungsvorwurf
der Staatsanwaltschaft Heilbronn war schon nach Befragung von nur zwei
Angeklagten nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Der Ausgang dieses Prozesses ist ein Erfolg für die gesamte Anti-Atom-
Bewegung!
* Presseerklärung
vom 19.9.: Verfahren
gegen AKW-Gegner/Innen vor dem Amtsgericht Besigheim endet mit Verfahrenseinstellung!
* Verschiedene Presseartikel
über die Verhandlung in unserer Presse-Übersicht!
* Presseerklärung vom 16.9.: "Jetzt
Prozeß gegen sechs Atomkraftgegner"
* Castor-Blockade
1998 in Walheim / Verhandlung
am 25. September 01
Erneuter Freispruch für AtomkraftgegnerInnen
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Erneut
wurden am AG Besigheim Atomkraftgegnerinnen feigesprochen! Diesesmal
ging es um eine Greenpeace-Aktion zum Neckarwestheim-Castor nach
Ahaus 1998, die echt klasse war, von den Medien (ausser SW3 und
MTV) aber nicht wahrgenommen wurde...
AtomkraftgegnerInnen hatten sich in einem PKW mit Wiesbadener Kennzeichen
als scheinbare BKA-Beamte in den Castor-Konvoi auf der Strasse nach
Walheim eingereiht (!). Hilfreich war dabei ein im Miet-Auto schon
vorgefundenes "Kojak"- Blinklicht. Vor dem Kohlekraftwerk stoppte
der PKW und einer der Leute kettete sich an das Auto an.
Die gesamte Aktion war bezeichnend für die "Sicherheit" bei dem
Atomtransport. Kosten: Strafbefehle, 6.500 DM und DM 10.000.- (für´s
anketten) Diese wurden jetzt aufgehoben, die Betroffenen freigesprochen!
Presseartikel zum Prozess
hier |
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Gerichtstermine wegen Tonnen-Aktion CASTOR 1997
AtomkraftgegnerInnen wegen versuchter
Nötigung verurteilt
Lange blieb die Reaktion auf die Widersprüche zu den
Strafbefehlen (je DM 1.200.-) für die "Tonnen-Aktion"
in Kirchheim im Februar 1997, welche den Castor-Transport ca. 1,5 Stunden
stoppte, aus. Hatte man wohl doch die Befürchtung, angesichts des
"Castor-Skandals" die beteiligten AtomkraftgegnerInnen freisprechen
zu müssen...
Inzwischen ist der Castor-Skandal "abgearbeitet" und vergessen/verdrängt,
hofft man möglicherweise. Die Castoren rollen wieder. Und die Gerichtstermine
wurden jetzt angesetzt.
Am 1.10. wurde jetzt die Widerspruchsverhandlung durchgeführt.
Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hatte diesmal einen Oberstaatsanwalt
geschickt, der durch seine Ausführungen mehrmals für Unmut
im vollen Gerichtssaal sorgte... Im Urteil wurde lediglich der der Tatbestand
der Nötigung in "versuchte Nötigung" abgewandelt
und daher die Anzahl der Tagessätze auf 25 bzw. 20 reduziert. Die
Betroffenen haben Rechtsmittel eingelegt.
Die
Staatsanwaltschaft hat inzwischen ebenfalls Berufung eiungelegt.
Presseartikel in unserer
Presseübersicht
Hier
die Einladung der betroffenen AKW-GegnerInnen,
zum Prozess zu kommen!
Hier die Presseerklärung vom 27.
September.
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Ankett-Aktion in Hagenbach 10.4.01
Das Ermittlungsverfahren gegen die angeketteten wegen Nötigung
und Störung öffentlicher Betriebe wurde jetzt eingestellt.
Das Grenzschutzpräsidium verlangt allerdings laut Anhörungsschreiben
einen Kostenersatz von 688,56 DM für den Einsatz von 7 "Polizeivollzugsbeamten"
nebst Betriebskosten für Trennschleifer, Vibrationssäge und 2 "LKW(Kombi)",
wobei die Summe anscheinend für beide der Angeketteten berechnet werden
kann...
Rechtshilfe
- Solikonto des Aktionsbündnis
Demokratisches
Zentrum
Volksbank Ludwigsburg
BLZ 604 901 50
Konto 244 740 003
Spendet,
und: Meldet Euch, wenn ihr auf (finanzielle) Unterstützung angewiesen
seid!
Die genauen Termine
der öffentlichen Verhandlungen finden sich auf unserer Terminseite.
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