Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Gerichtstermine / Verfahren

(Stand 10.06.02)
Gemeint sind wir alle...
Gerichtstermine / Verfahren!

* Castor aus Neckarwestheim im März 02
Erneut skandalöse Bussgelder in Höhe von 270.- euro / dm 527.- !

Landratsamt Ludwigsburg ignoriert Urteile aus der Prozess-Serie zum Castor im April 01

Obwohl in der laufenden Prozess-Serie zum Bussgeld zum Castor aus Neckarwestheim im April 2001 vom Amtsgericht Ludwigsburg inzwischen in ca. 20 Verhandlungen festgestellt wurde, dass die Bussgelder für die "friedliche" Blockade völlig überzogen waren (s. weiter unten), hält das Landratsamt Ludwigsburg an der Praxis fest, AtomkraftgegnerInnen mit ungewöhnlich hohen Bussgeldbescheiden zu schickanieren und kriminalisieren.
Die Bussgelder für TeilnehmerInnen an der Blockade im April 01 betragen jetzt 25.-/50.- euro.

Drei AtomkraftgegnerInnen, die jetzt im März 02 in Neckarwestheim beim Castor-Transport vor Ort waren, wurden nach der Durchführung des Strassen-Transportes willkürlich festgenommen und nach Ludwigsburg in Gewahrsam gebracht. Dies, obwohl sie sich nicht an der (gelungenen) Blockade beteiligt hatten noch dass sie sich auf die Transportstrecke begeben hatten!

Infos zu Widerspruchsverhandlungen folgen sicher.

* Aktionstage gegen das Atomforum in Stuttgart im Mai 02
U-Haft und Strafbefehle

U-Haft und Strafbefehle bis 50 Tagessätze für "Transpi-Aktion" beim Atomforum

Am Dienstag den 14. Mai 2002 besetzten 6 AktivistInnen das fünfte Stockwerk des Studentenwohnheims neben der Liederhalle Stuttgart, um gegen die Tagung der Atommafia zu protestieren, die an diesem Tag begann. Sie entrollten ein Transparent mit dem Schriftzug "Kein Konsens - Ausstieg sofort" und machten immer wieder Lärm. Die Polizei hatte große Schwierigkeiten die Tür zu öffnen und nach dreieinhalb Stunden kamen die AktivistInnen nach Absprache mit der Polizei wieder herunter. Es wurde mit der Polizei die Absprache getroffen, das mensch jetzt herunterkäme, die Cops dann die Personalien aufnähmen und die Menschen dann sofort wieder frei kämen. Doch es sollte ganz anders kommen: die Polizei hielt sich natürlich nicht an die Abmachung und nahm alle sechs mit auf die Wache. Dann kam das übliche Programm. ED-Behandlung, Begrappschen und so weiter... Ein Mensch kam dann wegen Wohnsitzlosigkeit 8 Tage in U-Haft nach Stammheim. Er ist inzwischen per Schnellverfahren zu 30 Tagessätzen a 15 euro verurteilt worden, gegen zwei andere wurden Strafbefehle zu jeweils 50 Tagessätzen erlassen. Gegen diese wurde Einspruch eingelegt.

Weitere Verfahren wegen Nötigung (bei der Atomforum-Eröffnung), wegen Verstössen gegen das Versammlungsgesetz und Aktionen bei der RTS wurden von der Polizei angekündig bzw. sind bekannt.

* Bussgelder und Polizeirechnungen wegen Aktionen in Neckarwestheim 2001
536 .- DM Bussgeld und bis zu 192.- DM Polizeikosten!

Unverschämte Bußgeld-Bescheide werden vom Amtsgericht deutlich reduziert - Gefahr von AKWs anerkannt!
Bußgeldverfahren zum Castor aus Neckarwestheim im April 2001

Nach dem dreijährigen Atommülltransportstopp, verursacht durch den Strahlenskandal mit radioaktiv verstrahlten Behältern und Waggons, wollte das Atomkraftwerk Neckarwestheim im April 2001 erstmals wieder Atommüll in die Plutonium-Skandalfabrik nach Sellafield in England verschieben. Mit einer Demonstration und einer dreitägigen Dauermahnwache protestierten mehrere hundert Atomkraftgegner/innen gegen diesen Transport. Trotz der 2500-köpfigen Polizeiübermacht gelang es ca. 100 Atomkraftgegner/innen den Straßentransport frühmorgens mit einer Sitzblockade über eine Stunde aufzuhalten.Die SitzblockiererInnen gegen die Neckarwestheimer Atommüllverschiebung nach Sellafield wurden von der Polizei am 24. April letzten Jahres frühmorgens eingekesselt und bis zum Spätnachmittag in Gewahrsam genommen. 50 von ihnen erhielten eine Rechnung über 162,-DM wegen dem Polizeieinsatz. Zusätzlich noch als doppelte Bestrafung infolge der Ingewahrsamnahme einen unverschämten Bußgeldbescheid über 536,-DM. Mit der Höhe dieses Bußgeldbescheides und der grundsätzlichen Weigerung, Verfahren gegen Atomkraftgegner/innen trotz der zahlreichen AKW-Skandale einzustellen, unterstreicht die Staatsanwaltschaft erneut ihre Haltung, gegen Atomkraftgegner/innen außergewöhnlich hart vorzugehen. Sämtliche Strafanzeigen gegen die Atomkraftwerksbetreiber wurden dagegen eingestellt.
Dennoch gibt es erfreuliches zu berichten! In allen 11 bisher stattgefundenen Verfahren wurde das Bussgeld auf meistens 25.- Euro reduziert, zwei Verfahren vor der Jugendkammer wurden eingestellt. In allen Verfahren anerkannte und würdigte das Gericht ausdrücklich die Motivation für das Handeln der Betroffenen, welche bewusst diese Ordnungswidrigkeit begingen, um den notwendigen sofortigen Atomausstieg öffentlich einzufordern. Deutlich wurde mehrmals vom Gericht das Landratsamt für die Praxis der unverschämten und völlig überzogenen Bussgeldbescheide gerügt. In einem Verfahren wollte ein Aktivist mit 14 Beweisanträgen die gegenwärtigen Gefahren der Atomenergienutzung und der Wiederaufarbeitungsanlage Sellafield belegen. Außerdem sollten die Beweisanträge nachweisen, dass diese Gefahren nicht anders abwendbar waren. Die Richterin lehnte die Beweise "zugunsten des Betroffenen" ab. Sie begründete dies damit, dass sie die Richtigkeit der Beweisanträge unterstelle! Das bedeutet, dass vom Gericht die gegenwärtige Gefahr, die die Atomenergie darstellt, ANERKANNT wird und auch nicht bezweifelt wird, dass anders als mit der Sitzblockade diese Gefahr nicht mehr abwendbar erschien. Trotzdem gab es auch hier keinen Freispruch... Für das weitere Vorgehen werden jetzt die schriftlichen Urteilsbegründungen abgewartet.
Kriminell ist nicht der Protest auf der Straße, sondern der Betrieb von AKWs auf Kosten von Mensch und Umwelt!

Verhandlungs - Termine finden sich auf unserer Terminseite.

Polizeikosten - Klage!
Klage gegen Polizeikosten
Auf den Widerspruch gegen die Rechnung der Polizei für das Wegtragen und Einsperren beim Castor im April 01 haben alle AKW-GegnerInnen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erhalten.
Daraufhin haben jetzt drei Menschen Anfang April Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Als Gründe gegen die Polizeikosten („Wegtragegebühr...“) wurde die Unzulässigkeit der (faktischen) Doppelbestra-fung, die Unverhältnismäßigkeit der Polizeimaßnahme (Ingewahrsam), der rechtfertigende Notstand, die sparsame Bekanntmachung der Verbotsverfügung (auswärtigen ist sie nie zu Gesicht gekommen) und die nicht von den Demonstranten ausgehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeführt.

 

* Rechtswidrige Polizei-Praxis richterlich bestätigt:
Klage gegen Ingewahrsamnahme abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 18 Januar 2002 die Klage eines Atomkraftgegners gegen das Regierungspräsidium Rheinpfalz wegen einer ca. einstündigen Gewahrsamnahme anläßlich des CASTOR-Transportes am 15.5.2001 abgewiesen. Mit diesem Urteil folgte die 7. Kammer des VG dem unbegründeten Vorwurf der Polizei, daß seitens des Klägers mit dem Begehen einer Straftat gerechnet werden mußte, da er als Atomkraftgegner bekannt wäre.
Mit diesem Urteil wird die rechtswidrige Praxis der Polizei richterlich bestätigt, Atomkraftgegner ohne personenbezogenen Straftatsverdacht willkürlich in Gewahrsam nehmen zu können!

Beim Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz wurde inzwischen Antrag auf Zulassung der Revision gestellt.

Weitere Infos: Presseerklärung vom 18.01.02 und vom 15.01.02

 

* Gerichtstermin wegen Sonnenfinsternis-Aktion Excellox-Anlieferung 1999:
AtomkraftgegnerInnen verlassen als Sieger Gerichtssaal!
Der erste Excellox-6-Behälter für das AKW Neckarwestheim wurde bei seiner Anlieferung im Sommer 99 (während des "Transportstopps") sehr erfolgreich begleitet. Der Zug wurde zweimal blockiert, der Strassen-LKW auf der walheimer Höhe für gut zwei Stunden und schliesslich der Behälter samt Polizei-Hundertschft im Kohlekraftwerk Walheim eingeschlossen... (Rückblick zur "Sonnenfinsternis")
Jetzt wurden sechs Atomkraftgegnerinnen wegen angeblichen Eingrifrfs in den Schienenverkehr und wegen Nötigung angeklagt. Die öffentliche Verhandlung fand am 19. September in Besigheim statt.
Der Prozeß gegen die sechs AtomkraftgegnerInnen wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Besigheim (Baden-Württemberg) endete bereits nach eineinhalb Stunden mit der Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO! Der Nötigungsvorwurf der Staatsanwaltschaft Heilbronn war schon nach Befragung von nur zwei Angeklagten nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Der Ausgang dieses Prozesses ist ein Erfolg für die gesamte Anti-Atom- Bewegung!

* Presseerklärung vom 19.9.: Verfahren gegen AKW-Gegner/Innen vor dem Amtsgericht Besigheim endet mit Verfahrenseinstellung!
* Verschiedene Presseartikel über die Verhandlung in unserer Presse-Übersicht!
* Presseerklärung vom 16.9.: "Jetzt Prozeß gegen sechs Atomkraftgegner"


* Castor-Blockade 1998 in Walheim / Verhandlung am 25. September 01
Erneuter Freispruch für AtomkraftgegnerInnen

Erneut wurden am AG Besigheim Atomkraftgegnerinnen feigesprochen! Diesesmal ging es um eine Greenpeace-Aktion zum Neckarwestheim-Castor nach Ahaus 1998, die echt klasse war, von den Medien (ausser SW3 und MTV) aber nicht wahrgenommen wurde...
AtomkraftgegnerInnen hatten sich in einem PKW mit Wiesbadener Kennzeichen als scheinbare BKA-Beamte in den Castor-Konvoi auf der Strasse nach Walheim eingereiht (!). Hilfreich war dabei ein im Miet-Auto schon vorgefundenes "Kojak"- Blinklicht. Vor dem Kohlekraftwerk stoppte der PKW und einer der Leute kettete sich an das Auto an.
Die gesamte Aktion war bezeichnend für die "Sicherheit" bei dem Atomtransport. Kosten: Strafbefehle, 6.500 DM und DM 10.000.- (für´s anketten) Diese wurden jetzt aufgehoben, die Betroffenen freigesprochen!
Presseartikel zum Prozess hier


* Gerichtstermine wegen Tonnen-Aktion CASTOR 1997
AtomkraftgegnerInnen wegen versuchter Nötigung verurteilt
Lange blieb die Reaktion auf die Widersprüche zu den Strafbefehlen (je DM 1.200.-) für die "Tonnen-Aktion" in Kirchheim im Februar 1997, welche den Castor-Transport ca. 1,5 Stunden stoppte, aus. Hatte man wohl doch die Befürchtung, angesichts des "Castor-Skandals" die beteiligten AtomkraftgegnerInnen freisprechen zu müssen...
Inzwischen ist der Castor-Skandal "abgearbeitet" und vergessen/verdrängt, hofft man möglicherweise. Die Castoren rollen wieder. Und die Gerichtstermine wurden jetzt angesetzt.
Am 1.10. wurde jetzt die Widerspruchsverhandlung durchgeführt. Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hatte diesmal einen Oberstaatsanwalt geschickt, der durch seine Ausführungen mehrmals für Unmut im vollen Gerichtssaal sorgte... Im Urteil wurde lediglich der der Tatbestand der Nötigung in "versuchte Nötigung" abgewandelt und daher die Anzahl der Tagessätze auf 25 bzw. 20 reduziert. Die Betroffenen haben Rechtsmittel eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ebenfalls Berufung eiungelegt.

Presseartikel in unserer Presseübersicht

Hier die Einladung der betroffenen AKW-GegnerInnen, zum Prozess zu kommen!
Hier die Presseerklärung vom 27. September.

* Ankett-Aktion in Hagenbach 10.4.01
Das Ermittlungsverfahren gegen die angeketteten wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe wurde jetzt eingestellt.
Das Grenzschutzpräsidium verlangt allerdings laut Anhörungsschreiben einen Kostenersatz von 688,56 DM für den Einsatz von 7 "Polizeivollzugsbeamten" nebst Betriebskosten für Trennschleifer, Vibrationssäge und 2 "LKW(Kombi)", wobei die Summe anscheinend für beide der Angeketteten berechnet werden kann...

Rechtshilfe - Solikonto des Aktionsbündnis

Demokratisches Zentrum
Volksbank Ludwigsburg
BLZ 604 901 50
Konto 244 740 003

Spendet, und: Meldet Euch, wenn ihr auf (finanzielle) Unterstützung angewiesen seid!

Die genauen Termine der öffentlichen Verhandlungen finden sich auf unserer Terminseite.

 


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