Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Anti-AKW-Dateien

05. Mai 02

Anfragen starten -
Auskunftbriefe formulieren leicht gemacht

Jeder hat das Recht eine kostenlose Auskunft über abgespeicherte Daten zu seiner Person zu verlangen. Die Grundlage dazu bilden die jeweiligen Polizei- und Datenschutzgesetze der Länder, das Bundeskriminalamts-, das Bundesdatenschutzgesetz, sowie die Vorschriften für die einzelnen Behörden, beispielsweise Verfassungsschutz usw.

Wichtig ist es, nie die Löschung der Daten zu beantragen, sondern eine umfassende Auskunft über sämtliche abgespeicherten und sonstwo vorhandenen Daten zur Person zu verlangen.

Was muss in die Anfrage rein:

  • Absender mit Geburtsdatum und -ort

  • Bezug auf die Gesetze zur Auskunftspflicht
    Bsp: Polizeigesetz Ba-Wü § 45, Landesdatenschutzgesetz Ba-Wü § 19
    Bundeskriminalamtsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz usw.

  • Eine umfassende und vollständige Auskunft über alle personenbezogenen Daten verlangen,
    dies bei der abgefragten Stelle, wie auch über Daten-Verbindungen zu dritten Stellen,
    und zwar auf Datenträgern, in Akten, allen sonstigen Dateien

  • Die Rechtsgrundlage für die Speicherungen verlangen

  • Ihr solltet einen Grund für die Datenabfrage angeben. Dies können stattgefundene Maßnah-men der Polizei gegen euch gewesen sein (Identitätskontrollen, Platzverweise, Ingewahrsamnahmen...), oder sonstige persönlichen und beruflichen Sachen (Bewerbung in den Staatsdienst...)

  • Ausdrücklich verlangen, dass vor einer Löschung vorhandener Daten zuerst eine vollständige Auskunft erteilt werden muss. Löschung erst mit eurem Einverständnis

  • Mitteilen, dass ihr euch eine Überprüfung durch den Landes- oder Bundesdatenschutzbeauf-tragten vorbehaltet

Wird eine Auskunft verweigert, oder ihr habt den Eindruck sie ist nicht vollständig, auf jeden Fall den zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten. Bevor ihr euch jedoch auf eine juristische Auseinandersetzung einlasst, unbedingt rechtskundig machen, notfalls einen Anwalt einschalten.


Buchtipp: Rolf Gössner, Erste Rechtshilfe, Verlag die Werkstatt
Gesetzestexte: www.bundesgesetze.de,
www.rechts-links.com

Auskunftsbriefe formulieren

 

 


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