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Anti-AKW-Dateien - was wir bis jetzt wissen

Was wir bisher
nur vermutet haben, findet tatsächlich auch statt. Die Polizei
der Länder, der Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt
sammeln seit langem gezielt Daten über Atomkraftgegner/innen
und haben dazu sogar eigene Dateien eingerichtet.
Aufgrund von
Datenabfragen ist uns bis jetzt folgendes zu ANTI-AKW-Dateien bekannt:
- Das Polizeipräsidium
Rheinpfalz führt eine "CASTOR-DATEI".
Es reicht bereits eine Personenkontrolle bei einer ANTI-AKW-Aktion
aus, um dort abgespeichert zu werden. Sogenannte "Aktivisten"
kommen sowieso rein.
- Das Landeskriminalamt
Baden-Württemberg (LKA) speichert ebenfalls Daten von
Atomkraftgegner/innen ab. Für das LKA reicht bereits der
"Verdacht" einer Straftat aus.
Ausserdem erstellt das LKA "Bewegungsprofile" von Atomkraftgegner/innen
und mel-det diese an das Bundeskriminalamt. Dazu gehört auch
die Teilnahme an Demonstrationen und der Besuch von Veranstaltungen.
- Das Bundeskriminalamt
(BKA) speichert Daten von AKW-Gegner/innen in "Kriminalakten"
ab. Es führt zusätzlich eine extra eingerichtete "ANTI-AKW
/ Anti- CASTOR" Datei, in der auch die von den Länderpolizeien
gemeldeten Daten (Bewegungsprofile) gespeichert werden.
Beim BKA werden Atomkraftgegner sogar in der Staatsschutzdatei
"Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit"
(APIS) gespeichert, die im Zusammenhang mit der Terroristenfahndung
eingerichtet wurde.
- Das Landesamt
für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg speichert
ebenfalls gezielt Daten über Atomkraftgegner/innen.
- Das Bundesamt
für Verfassungsschutz verweigert die Auskunft.
Diese Datenspeicherungen
erfolgen alle auf der Ebene des "Straftatsvorwufes", obwohl
dazu überhaupt keine rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 (BverfG
NJW 1995, 1141) steht fest, dass selbst friedliche Sitzblockaden
höchstens als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Gespeichert
werden als "Straftat" jedoch die Teilnahme an Demonstrationen,
Mahnwachen, der Besuch von Veranstaltungen. Anscheinend hat das
Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt die politische Freigabe,
für Atomkraftgegner/innen Grundrechte wie den Artikel 8 des
Grundgesetzes (Demonstrations- und Versammlungsfreiheit) außer
Kraft zu setzen.
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