Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Anti-AKW-Dateien

05. Mai 02

Anti-AKW-Dateien - was wir bis jetzt wissen

Was wir bisher nur vermutet haben, findet tatsächlich auch statt. Die Polizei der Länder, der Bundesgrenzschutz und das Bundeskriminalamt sammeln seit langem gezielt Daten über Atomkraftgegner/innen und haben dazu sogar eigene Dateien eingerichtet.

Aufgrund von Datenabfragen ist uns bis jetzt folgendes zu ANTI-AKW-Dateien bekannt:

  • Das Polizeipräsidium Rheinpfalz führt eine "CASTOR-DATEI".
    Es reicht bereits eine Personenkontrolle bei einer ANTI-AKW-Aktion aus, um dort abgespeichert zu werden. Sogenannte "Aktivisten" kommen sowieso rein.

  • Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) speichert ebenfalls Daten von Atomkraftgegner/innen ab. Für das LKA reicht bereits der "Verdacht" einer Straftat aus.
    Ausserdem erstellt das LKA "Bewegungsprofile" von Atomkraftgegner/innen und mel-det diese an das Bundeskriminalamt. Dazu gehört auch die Teilnahme an Demonstrationen und der Besuch von Veranstaltungen.

  • Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert Daten von AKW-Gegner/innen in "Kriminalakten" ab. Es führt zusätzlich eine extra eingerichtete "ANTI-AKW / Anti- CASTOR" Datei, in der auch die von den Länderpolizeien gemeldeten Daten (Bewegungsprofile) gespeichert werden.
    Beim BKA werden Atomkraftgegner sogar in der Staatsschutzdatei "Arbeitsdatei PIOS Innere Sicherheit" (APIS) gespeichert, die im Zusammenhang mit der Terroristenfahndung eingerichtet wurde.

  • Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg speichert ebenfalls gezielt Daten über Atomkraftgegner/innen.

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweigert die Auskunft.

Diese Datenspeicherungen erfolgen alle auf der Ebene des "Straftatsvorwufes", obwohl dazu überhaupt keine rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Denn seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1995 (BverfG NJW 1995, 1141) steht fest, dass selbst friedliche Sitzblockaden höchstens als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Gespeichert werden als "Straftat" jedoch die Teilnahme an Demonstrationen, Mahnwachen, der Besuch von Veranstaltungen. Anscheinend hat das Landeskriminalamt und das Bundeskriminalamt die politische Freigabe, für Atomkraftgegner/innen Grundrechte wie den Artikel 8 des Grundgesetzes (Demonstrations- und Versammlungsfreiheit) außer Kraft zu setzen.

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