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Kleine
Anfrage 0639 der Abgeordneten Friedel Grützmacher (Bündnis
90/Die
Grünen) vom 24.05.2002
Betreff:
Nutzung der Castor-Datei durch rheinland-pfälzische Behörden
Das Polizeipräsidium
Rheinpfalz in Ludwigshafen speichert seit August 2001
Daten von Atomkraftgegnerinnen und -gegnern in einer speziellen
Datei. Die
Datei namens "Castor" wurde vom Innenministerium
in Mainz genehmigt.
Hintergrund sind die Atommülltransporte, die seit März
2001 über die
deutsch-französische Grenze bei Lauterburg rollen (Die
Rheinpfalz v.
29.4.2002 "Gesinnungsschnüffelei der Ludwigshafener
Polizei" -
"Atomkraftgegner wehren sich gegen "Castor"-Datei
des Polizeipräsidiums
Ludwigshafen - Turbulenzen nach Verwechslung").
Ich frage
die Landesregierung:
1) Welche
Maßnahmen hat die Polizei aufgrund der Speicherung gegen
einzelnze
Personen ergriffen? 2) Von wem wurde die Castor Datei oder
einzelne
Datensätze wann aufgrund welcher polizeilichen Lage genutzt?
3) Aus welchem
Anlaß sind welchen Behörden außerhalb von
Rheinland-Pfalz Daten der Castor
Datei zur Verfügung gestellt worden bzw. identische Daten?
4) Wurden
Datensätze oder einzelne Daten der Castor Datei gelöscht?
Wenn ja, warum? 5)
Wie oft wurde Betroffenen oder nicht betroffenen Zivilpersonen
Auskunft über
die gespeicherten Daten erteilt?
Antwort
des rheinland-pfälzischen Innenministers Walter Zuber
vom 14.06.2002
Das Polizeipräsidium
Rheinpfalz speichert keine Daten von
Atomkraftgegnerinnen und -gegnern wegen deren Haltung zur
Kernenergie.
Soweit zur Gefahrenabwehr oder zu Zwecken künftiger Strafverfahren
Speicherungen personenbezogener Daten erforderlich waren,
erfolgten diese
aus konkretem Anlaß und in zeitlichem Zusammenhang mit
den seit 2001
laufenden Castor-Transporten.
Dies vorausgeschickt,
beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.
und 2.:
Seit dem
01. August 2001 führt das Polizeipräsidium Rheinpfalz
aus Anlaß von
Castor-Transporten aus der Datei durch. Unter Berücksichtigung
der einzelnen
Abfrageergebnisse wurden in den Einsätzen Maßnahmen
nach dem Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (z.B. Identitätsfeststellungen,
Platzverweisungen und
Ingewahrsamnahmen) sowie nach dem Versammlungsgesetz getroffen.
Die Datei
kann ausschließlich durch das Polizeipräsidium
Rheinpfalz genutzt werden.
Zu 3.:
Aus der
Datei wurden keine Daten an Behörden außerhalb
des Landes
übermittelt.
Zu 4.:
Ja, aufgrund
der gesetzlichen Bestimmungen. Nach der Errichtungsanordnung
sind Informationen unverzüglich zu löschen, wenn
der Grund der Speicherung
entfallen ist oder die Daten zur weiteren Aufgabenerfüllung
nicht mehr
benötigt werden. Unabhängig davon sind diese Informationen
nach Ablauf von
zwölf Monaten zu löschen, soweit nicht in dieser
Zeit weitere Erkenntnisse
gewonnen werden oder besondere Anhaltspunkte vorliegen, die
eine Fortdauer
der Speicherung rechtfertigen.
Zu 5.:
Bislang
wurden vier Auskunftsanträge von Privatpersonen gestellt.
In zwei
Fällen wurden bereits Auskünfte erteilt, zwei Anträge
werden in Kürze
beantwortet.
Kleine Anfrage 0640 der Abgeordneten Friedel Grützmacher
(Bündnis 90/Die
Grünen) vom 24.05.2002
Betreff:
Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten von
Atomkraftgegnern in der Castor-Datei des Polizeipräsidiums
Rheinpfalz
Das Polizeipräsidium
Rheinpfalz in Ludwigshafen speichert seit August 2001
Daten von Atomkraftgegnerinnen und -gegnern in einer speziellen
Datei. Die
Datei namens "Castor" wurde vom Innenministerium
in Mainz genehmigt.
Hintergrund sind die Atommülltransporte, die seit März
2001 über die
deutsch-französische Grenze bei Lauterburg rollen (Die
Rheinpfalz v.
29.4.2002 "Gesinnungsschnüffelei der Ludwigshafener
Polizei" -
"Atomkraftgegner wehren sich gegen "Castor"-Datei
des Polizeipräsidiums
Ludwigshafen - Turbulenzen nach Verwechslung").
Ich frage
die Landesregierung:
1. Welche
Kriterien gibt es für die Speicherung in der Datei Castor?
2. Wie viele Personen insgesamt und aus Rheinland-Pfalz sind
in der Datei
Castor seit wann registriert? 3. Welche Tatsachen haben im
einzelnen zur
Speicherung geführt bzw. was war der Anlaß für
die Speicherung? 4. Wie und
woher sind die Daten über die einzelnen Personen ermittelt
worden? 5. Welche
weiteren Dateien bzw. Datensätze, die personenbezogene
Daten von
Atomkraftgegnern enthalten gab es oder gibt es in der Bundesrepublik,
wie
viele Personen insgesamt und aus Rheinland-Pfalz sind dort
gespeichert?
Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Walter
Zuber vom 14.06.2002
Das Polizeipräsidium
Rheinpfalz speichert keine Daten von
Atomkraftgegnerinnen und -gegnern wegen deren Haltung zur
Kernenergie.
Soweit zur Gefahrenabwehr oder zu Zwecken künftiger Strafverfahren
Speicherungen personenbezogener Daten erforderlich waren,
erfolgten diese
aus konkretem Anlaß und in zeitlichem Zusammenhang mit
den seit 2001
laufenden Castor-Transporten.
Dies vorausgeschickt,
beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In der
Datei dürfen entsprechend der Errichtungsanordnung Personen
gespeichert werden, gegen die aufgrund einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit den laufenden Castor-Transporten
Ermittlungen geführt werden oder die Adressat polizeilicher
Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr waren. Grundlage ihrer Erfassung sind die Bestimmungen
des
Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (§§
25a ff. POG), der
Strafprozeßordnung, des Versammlungsgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes
sowie die Konkretisierungen in der Errichtungsanordnung.
Zu 2.:
Aufgrund
der vom Polizeipräsidium Rheinpfalz zum 01. August 2001
beantragten
und vom Ministerium des Inneren und für Sport genehmigten
Errichtungsanordnung, durfte das Polizeipräsidium die
Datei ab dem 1. August
2001 nutzen. Wie inzwischen festgestellt, hat das Polizeipräsidium
Rheinpfalz darüber hinausgehend unvollständige Datensätze
bereits ab dem 21.
Juni 2001 erfasst. Davon wurden nach Überprüfung
durch das Ministerium des
Inneren und für Sport solche gelöscht, bei denen
die Voraussetzungen einer
Speicherung nach der Errichtungsanordnung nicht erfüllt
waren. In der Daten
sind gegenwärtig insgesamt 36 Personen, davon 5 aus Rheinland-Pfalz,
gespeichert.
Zu 3.
und 4. :
Zum einen
haben sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten, wie
z.B.
das Betreten oder Blockieren der Bahnstrecke unmittelbar vor
Durchfahrt des
Castor-Transportes, zur Speicherung personenbezogener Daten
geführt. Darüber
hinaus sind Personen gespeichert worden, die aus Anlaß
der Castor-Transporte
Adressaten polizeilicher Maßnahmen, wie etwa Identitätsfeststellungen,
Platzverweisungen oder Ingewahrsamnahmen waren. Solche Maßnahmen
waren
beispielweise erforderlich wegen des Mitführens von Ankettvorrichtungen
oder
anderer Gegenstände zur Störung des Bahnverkehrs.
Die entsprechenden
Erkenntnisse ergeben sich aus Berichten und Niederschriften
über Maßnahmen
der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr.
Zu 5.:
Soweit
strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit den
laufenden Castor-Transporten anhängig sind oder waren,
können entsprechende
personenbezogene Informatione in POLIS/INPOL, bei Vorliegen
der zusätzlichen
Voraussetzungen auch in der Verbunddaten "APIS (Arbeitsdatei
PIOS Innere
Sicherheit)" gespeichert werden. Auf dieser Grundlage
sind von de
rheinland-pfälzischen Polizei in der Datei APIS 30 Personen
gespeichert.
Hiervon sind neun Personen mit Haupt- und zwei mit Nebenwohnsitz
in
Rheinland-Pfalz gemeldet. Zur Verhinderung zukünftiger
gewalttätiger
Auseinandersetzungen oder zur Abwehr von Gefahren, die von
Ansammlungen
gewaltbereiter Personen ausgehen, können - bei entsprechend
extremistischer
Motivation militanter Atomkraftgegner - ergänzende Informationen
auch in der
Datei "Gewalttäter Politisch motivierte Kriminalität
- links (LIMO)"
erfolgen. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat im Zusammenhang
mit den laufenden
Castor-Transporten keine Personen in dieser Verbunddatei gespeichert.
Das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat seit 24. Januar 1997
Zugriff auf das
Spuren- und Dokumentationssystem "Spudok-Kralle",
das zur Förderung der
Ermittlungsführung bei Anschlägen auf den Bahnverkehr
eingesetzt werden
kann. Auch hier hat die Polizei Rheinland-Pfalz keine Personen
gespeichert.
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