Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Anti-AKW-Dateien

Juli 02

Landtagsanfragen

* Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten von Atomkraftgegnern in der Castor-Datei des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

* Nutzung der Castor-Datei durch rheinland-pfälzische Behörden

Kleine Anfrage 0639 der Abgeordneten Friedel Grützmacher (Bündnis 90/Die
Grünen) vom 24.05.2002

Betreff: Nutzung der Castor-Datei durch rheinland-pfälzische Behörden

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen speichert seit August 2001
Daten von Atomkraftgegnerinnen und -gegnern in einer speziellen Datei. Die
Datei namens "Castor" wurde vom Innenministerium in Mainz genehmigt.
Hintergrund sind die Atommülltransporte, die seit März 2001 über die
deutsch-französische Grenze bei Lauterburg rollen (Die Rheinpfalz v.
29.4.2002 "Gesinnungsschnüffelei der Ludwigshafener Polizei" -
"Atomkraftgegner wehren sich gegen "Castor"-Datei des Polizeipräsidiums
Ludwigshafen - Turbulenzen nach Verwechslung").

Ich frage die Landesregierung:

1) Welche Maßnahmen hat die Polizei aufgrund der Speicherung gegen einzelnze
Personen ergriffen? 2) Von wem wurde die Castor Datei oder einzelne
Datensätze wann aufgrund welcher polizeilichen Lage genutzt? 3) Aus welchem
Anlaß sind welchen Behörden außerhalb von Rheinland-Pfalz Daten der Castor
Datei zur Verfügung gestellt worden bzw. identische Daten? 4) Wurden
Datensätze oder einzelne Daten der Castor Datei gelöscht? Wenn ja, warum? 5)
Wie oft wurde Betroffenen oder nicht betroffenen Zivilpersonen Auskunft über
die gespeicherten Daten erteilt?

Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Walter Zuber vom 14.06.2002

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz speichert keine Daten von
Atomkraftgegnerinnen und -gegnern wegen deren Haltung zur Kernenergie.
Soweit zur Gefahrenabwehr oder zu Zwecken künftiger Strafverfahren
Speicherungen personenbezogener Daten erforderlich waren, erfolgten diese
aus konkretem Anlaß und in zeitlichem Zusammenhang mit den seit 2001
laufenden Castor-Transporten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Seit dem 01. August 2001 führt das Polizeipräsidium Rheinpfalz aus Anlaß von
Castor-Transporten aus der Datei durch. Unter Berücksichtigung der einzelnen
Abfrageergebnisse wurden in den Einsätzen Maßnahmen nach dem Polizei- und
Ordnungsbehördengesetz (z.B. Identitätsfeststellungen, Platzverweisungen und
Ingewahrsamnahmen) sowie nach dem Versammlungsgesetz getroffen. Die Datei
kann ausschließlich durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz genutzt werden.

Zu 3.:

Aus der Datei wurden keine Daten an Behörden außerhalb des Landes
übermittelt.

Zu 4.:

Ja, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Nach der Errichtungsanordnung
sind Informationen unverzüglich zu löschen, wenn der Grund der Speicherung
entfallen ist oder die Daten zur weiteren Aufgabenerfüllung nicht mehr
benötigt werden. Unabhängig davon sind diese Informationen nach Ablauf von
zwölf Monaten zu löschen, soweit nicht in dieser Zeit weitere Erkenntnisse
gewonnen werden oder besondere Anhaltspunkte vorliegen, die eine Fortdauer
der Speicherung rechtfertigen.

Zu 5.:

Bislang wurden vier Auskunftsanträge von Privatpersonen gestellt. In zwei
Fällen wurden bereits Auskünfte erteilt, zwei Anträge werden in Kürze
beantwortet.



Kleine Anfrage 0640 der Abgeordneten Friedel Grützmacher (Bündnis 90/Die
Grünen) vom 24.05.2002

Betreff: Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten von
Atomkraftgegnern in der Castor-Datei des Polizeipräsidiums Rheinpfalz

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz in Ludwigshafen speichert seit August 2001
Daten von Atomkraftgegnerinnen und -gegnern in einer speziellen Datei. Die
Datei namens "Castor" wurde vom Innenministerium in Mainz genehmigt.
Hintergrund sind die Atommülltransporte, die seit März 2001 über die
deutsch-französische Grenze bei Lauterburg rollen (Die Rheinpfalz v.
29.4.2002 "Gesinnungsschnüffelei der Ludwigshafener Polizei" -
"Atomkraftgegner wehren sich gegen "Castor"-Datei des Polizeipräsidiums
Ludwigshafen - Turbulenzen nach Verwechslung").

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kriterien gibt es für die Speicherung in der Datei Castor?
2. Wie viele Personen insgesamt und aus Rheinland-Pfalz sind in der Datei
Castor seit wann registriert? 3. Welche Tatsachen haben im einzelnen zur
Speicherung geführt bzw. was war der Anlaß für die Speicherung? 4. Wie und
woher sind die Daten über die einzelnen Personen ermittelt worden? 5. Welche
weiteren Dateien bzw. Datensätze, die personenbezogene Daten von
Atomkraftgegnern enthalten gab es oder gibt es in der Bundesrepublik, wie
viele Personen insgesamt und aus Rheinland-Pfalz sind dort gespeichert?


Antwort des rheinland-pfälzischen Innenministers Walter Zuber vom 14.06.2002

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz speichert keine Daten von
Atomkraftgegnerinnen und -gegnern wegen deren Haltung zur Kernenergie.
Soweit zur Gefahrenabwehr oder zu Zwecken künftiger Strafverfahren
Speicherungen personenbezogener Daten erforderlich waren, erfolgten diese
aus konkretem Anlaß und in zeitlichem Zusammenhang mit den seit 2001
laufenden Castor-Transporten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

In der Datei dürfen entsprechend der Errichtungsanordnung Personen
gespeichert werden, gegen die aufgrund einer Straftat oder
Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit den laufenden Castor-Transporten
Ermittlungen geführt werden oder die Adressat polizeilicher Maßnahmen zur
Gefahrenabwehr waren. Grundlage ihrer Erfassung sind die Bestimmungen des
Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (§§ 25a ff. POG), der
Strafprozeßordnung, des Versammlungsgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes
sowie die Konkretisierungen in der Errichtungsanordnung.

Zu 2.:

Aufgrund der vom Polizeipräsidium Rheinpfalz zum 01. August 2001 beantragten
und vom Ministerium des Inneren und für Sport genehmigten
Errichtungsanordnung, durfte das Polizeipräsidium die Datei ab dem 1. August
2001 nutzen. Wie inzwischen festgestellt, hat das Polizeipräsidium
Rheinpfalz darüber hinausgehend unvollständige Datensätze bereits ab dem 21.
Juni 2001 erfasst. Davon wurden nach Überprüfung durch das Ministerium des
Inneren und für Sport solche gelöscht, bei denen die Voraussetzungen einer
Speicherung nach der Errichtungsanordnung nicht erfüllt waren. In der Daten
sind gegenwärtig insgesamt 36 Personen, davon 5 aus Rheinland-Pfalz,
gespeichert.

Zu 3. und 4. :

Zum einen haben sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten, wie z.B.
das Betreten oder Blockieren der Bahnstrecke unmittelbar vor Durchfahrt des
Castor-Transportes, zur Speicherung personenbezogener Daten geführt. Darüber
hinaus sind Personen gespeichert worden, die aus Anlaß der Castor-Transporte
Adressaten polizeilicher Maßnahmen, wie etwa Identitätsfeststellungen,
Platzverweisungen oder Ingewahrsamnahmen waren. Solche Maßnahmen waren
beispielweise erforderlich wegen des Mitführens von Ankettvorrichtungen oder
anderer Gegenstände zur Störung des Bahnverkehrs. Die entsprechenden
Erkenntnisse ergeben sich aus Berichten und Niederschriften über Maßnahmen
der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr.

Zu 5.:

Soweit strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit den
laufenden Castor-Transporten anhängig sind oder waren, können entsprechende
personenbezogene Informatione in POLIS/INPOL, bei Vorliegen der zusätzlichen
Voraussetzungen auch in der Verbunddaten "APIS (Arbeitsdatei PIOS Innere
Sicherheit)" gespeichert werden. Auf dieser Grundlage sind von de
rheinland-pfälzischen Polizei in der Datei APIS 30 Personen gespeichert.
Hiervon sind neun Personen mit Haupt- und zwei mit Nebenwohnsitz in
Rheinland-Pfalz gemeldet. Zur Verhinderung zukünftiger gewalttätiger
Auseinandersetzungen oder zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen
gewaltbereiter Personen ausgehen, können - bei entsprechend extremistischer
Motivation militanter Atomkraftgegner - ergänzende Informationen auch in der
Datei "Gewalttäter Politisch motivierte Kriminalität - links (LIMO)"
erfolgen. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat im Zusammenhang mit den laufenden
Castor-Transporten keine Personen in dieser Verbunddatei gespeichert. Das
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat seit 24. Januar 1997 Zugriff auf das
Spuren- und Dokumentationssystem "Spudok-Kralle", das zur Förderung der
Ermittlungsführung bei Anschlägen auf den Bahnverkehr eingesetzt werden
kann. Auch hier hat die Polizei Rheinland-Pfalz keine Personen gespeichert.

 

 

 


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