HN-St: Anwalt des Atomexperten fordert die Herausgabe der Protokolle
Heilbronner Stimme, 01.12.04
> Anwalt des Atomexperten fordert die Herausgabe der Protokolle
Von Joachim Kinzinger
Der Anwalt des entlassenen GKN-Anlagenleiters Eberhard Grauf fordert vom
Stuttgarter Umweltministerium die Herausgabe der Anhörungsprotokolle. Den
Vorwurf, Grauf habe versucht, sicherheitsverbessernde Maßnahmen
abzuwehren, weist Rechtsbeistand Uwe Bümmerstede zurück: "Das Gegenteil
ist der Fall."
Von Joachim Kinzinger
Arbeitsrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Der frühere Reaktorchef
Grauf (57) und der EnBW-Konzern haben sich einvernehmlich getrennt. Die
jüngsten Schlagzeilen über interne Dokumente, Sicherheitsfragen und -
kriterien, über Zweifel an der Zuverlässigkeit von Grauf im Ministerium
geben der Sache neue Brisanz. "Mein Mandant hat einen internationalen Ruf
zu verlieren", begründet Graufs Anwalt Uwe Bümmerstede gegenüber unserer
Zeitung seine Anfrage im Umweltministerium. Die Behörde soll sich zu den
Behauptungen äußern, sie habe Grauf schon länger im Visier gehabt und ihn
als unzuverlässig dargestellt.
Warum wurde Grauf nach der Besprechung der Führungskräfte mit EnBW-Chef
Utz Claassen am 30. Juni im Neckarwestheimer Kernkraftwerk als Chef des
zweiten Reaktorblocks gefeuert? "Die Kündigung von Herrn G. wurde allein
aus Gründen des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und Kollegen
ausgesprochen", verneint stets der EnBW-Konzern unterschiedliche
Bewertungen über Sicherheitsfragen.
Wohl sei beim Fachgespräch über Sicherheitsfragen geredet worden, erklärt
CDU-Umweltminister Stefan Mappus. Es habe aber keine
Meinungsverschiedenheiten in der zentralen Frage der Bewertung von
Sicherheitskriterien gegeben. Als Leiter der Anlage habe sich Grauf
"unangemessen" und in der Sache unzutreffend zur Einführung eines mit
Indikatoren gestützten Sicherheitsmanagement-Systems und der
Zusammenlegung der fünf Kernkraftwerke zur Betriebsführungsgesellschaft
EnKK geäußert. Er habe versucht, "sicherheitsverbessernde Maßnahmen
abzuwehren", kritisierte ein Bundesumweltministeriums-Sprecher den
Atomexperten.
Das habe er nicht getan, entgegnet Rechtsanwalt Bümmerstede. Nach seiner
Ansicht wird der Sachverhalt verdreht. Grauf habe sich nicht gegen
Sicherheitspakete zur Wehr gesetzt. Bis 12. Dezember fordert Graufs
Rechtsbeistand die Anhörungsprotokolle aller EnBW-Verantwortlichen nach
den Befragungen im Umweltministerium an. Dann werde geprüft, ob weitere
rechtliche Schritte eingeleitet werden. Schließlich werde der Ruf seines
Mandanten beschädigt.
Eberhard Grauf, der noch bis zum Jahresende der
Reaktorsicherheitskommission des Bundes angehört, hat sich selbstständig
gemacht und in Talheim ein Ingenieurbüro für Reaktortechnik eröffnet.