Hn-St: An die Gleise gekettet: Geldbuße
Heilbronner Stimme, 11.11.04
> An die Gleise gekettet: Geldbuße
Von Franziska Feinäugle
Nach dem Tod eines Castor-Gegners in Frankreich hätte der Heilbronner
Prozess eine ganz neue Brisanz gehabt. Das Verfahren gegen die zwei
Studenten, die sich im November 2003 bei Neudenau an die Gleise gekettet
hatten, um einen Castor-Zug zu stoppen, wurde jetzt vorläufig
eingestellt.
Von Christine Weller
10. November 2003 an den Gleisen bei Neudenau: Der Atomzug muss halten,
der Bundesgrenzschutz zwei angekettete junge Männer freischneiden.
Als "wohl überlegte Handlung mangels anderer Möglichkeiten", auf ihr
Anliegen aufmerksam zu machen, hatten die 20- und 29-jährigen Angeklagten
beim Prozessauftakt im September die Aktion bezeichnet, die ihnen eine
Anklage wegen Nötigung einbrachte. Laut Strafgesetzbuch steht darauf
Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.
Nachdem nun am Sonntag in Frankreich ein 21-jähriger Umweltschützer von
einem Atomzug überrollt und getötet worden ist, drängt sich die Frage
auf: Hätte nicht genau das schlimmstenfalls auch in jener Novembernacht
vor einem Jahr bei Neudenau passieren können?
In einem unter den Gleisen durchgeschobenen Rohr hatten sich die beiden
Männer aus dem Raum Heidelberg - der eine Zivildienstleistender, der
andere Student im 19. Semester - so angekettet, dass sie sich nicht mehr
selbst hätten befreien können. Das jedenfalls war der Zustand, in dem sie
gefunden wurden, nachdem der Zug rechtzeitig hatte halten können.
Einsatzkräfte mussten die Aktivisten freischneiden. Drei Stunden lang
ging auf der Strecke im Jagsttal nichts mehr. Unentrinnbar, war im
Gerichtsflur zu erfahren gewesen, schlössen sich Demonstranten immer erst
fest, wenn gewährleistet sei, dass der Zug wirklich hält.
Der Tod des Franzosen war maßgeblich dafür, dass das Heilbronner
Verfahren gegen Zahlung von Geldbußen in Höhe je eines Netto-
Monatsgehalts vorläufig eingestellt wurde. Laut Richterin Claudia
Oestreich geht das Gericht "davon aus, dass der Tod des französischen
Aktivisten sie zur Besinnung bringt und ihnen und anderen zeigt, wie
gefährlich das ist". Der 29-Jährige soll 750 Euro, der Jüngere 270 Euro
zahlen, dann wird vollends eingestellt.