HN-St: "Das Zwischenlager kann kein Endlager werden"
Heilbronner Stimme, 23.12.03
> "Das Zwischenlager kann kein Endlager werden"
Mit dem Bau des Atommüll-Zwischenlagers für Castoren im Kernkraftwerk
Neckarwestheim steigen die Sorgen in der Region vor einer
Interimslösung bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Das Zwischenlager könne
kein Endlager werden, sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS), im Gespräch mit Redakteur Joachim Kinzinger.
Derzeit beginnen im Kernkraftwerk Neckarwestheim die Arbeiten zum
Tunnelbau für das Atommüll-Zwischenlager. Was waren für Sie, Herr
König, kritische Punkte bei der atomrechtlichen Genehmigung?
König: Für mich gilt als oberste Maxime, die Sicherheit der Behälter,
in denen das radioaktive Material aufbewahrt wird, zu gewährleisten.
Deshalb habe ich alle denkbaren Szenarien prüfen lassen. Vom
Zwischenlager darf keine Gefährdung der Bevölkerung ausgehen - weder
beim Betrieb, noch bei Störfällen. Speziell für das Tunnelkonzept in
Neckarwestheim war die sichere Abfuhr der Wärme wichtig sowie ein
stabiles Fundament, falls unter den Tunnelröhren Hohlräume ausgewaschen
würden.
Haben die Terroranschläge in den USA nach dem 11. September 2001 die
Planungen noch geändert? Halten die beiden Röhren einem Attentat mit
Groß-Flugzeugen stand?
König: Nach dem 11. September 2001 habe ich die Sicherheit aller
geplanten Zwischenlager bei absichtlich herbeigeführten Abstürzen von
großen Verkehrsflugzeugen prüfen lassen. Das Ergebnis: Auch bei
terroristischen Attacken auf das GKN-Tunnel-Lager werden keine
einschneidenden Katastrophenschutzmaßnahmen notwendig. Am Gebäude-
Eingang wurde die Betonabschirmung mächtiger dimensioniert. Die
Tunnelröhren bleiben standsicher. Selbst das Szenario eines
Kerosinbrandes führt nicht zu einer Gefährdung der sicheren
Aufbewahrung.
Ab 2006 werden die ersten GKN-Castoren ins Lager gestellt. Wie hat das
BfS die Laufzeit begrenzt?
König: Das Zwischenlager darf 40 Jahre ab der Einlagerung des ersten
Behälters betrieben werden.
Schließen Sie eine spätere Verlängerung der Castor-Standzeiten im
Neckarwestheimer Steinbruch aus?
König: Die Befristung auf maximal 40 Jahre ergibt sich aus der Prüfung
der eingesetzten Technik, des Materials der Behälter, der Dichtungen,
der Abschirmung. Außerdem ist festgelegt, dass die Betreiberin
frühzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine Planung über die Auslagerung
vorzulegen hat. Bis 2030 will die Bundesregierung ein Endlager in
Betrieb nehmen.
Ab 2030 sind also die Castoren aus Neckarwestheim weg?
König: Nach der Inbetriebnahme des Endlagers wird detailliert der
Abtransport der Behälter, die Konditionierung der Abfälle und die
Einlagerung ins Endlager zu organisieren sein. Die Befristung der
Zwischenlagergenehmigung beinhaltet die notwendigen Zeiträume.
Trifft dies auch für die Brennelemente im Nasslager des Atomkraftwerks
Obrigheim zu?
König: Die Obrigheimer Anlage wurde nicht vom BfS, sondern von der
Landesregierung Baden-Württemberg genehmigt, die auch für die
Abwicklung des Reaktorbetriebs zuständig ist. Für das Zwischenlager
Neckarwestheim habe ich nur die Einlagerung von Brennelementen aus den
Blöcken Neckar I und Neckar II gestattet.
Vor Ort sind die Sorgen vor Zwischenlagern bis zum St.-Nimmerleins-Tag
dennoch groß, zumal nach dem Erkundungsstopp in Gorleben. Ist dieser
Salzstock für ein Endlager damit aus dem Rennen?
König: Ich habe großes Verständnis für die Befürchtungen in der Region,
das Zwischenlager könnte zeitlich unbegrenzt bestehen bleiben. Allzu
lange hatten Befürworter der Atomenergie Versprechungen über den
problemlosen Umgang mit radioaktiven Abfällen gemacht. Aber mit dem
jetzigen Konzept wurde die Endlagersuche erstmals vom Kopf auf die Füße
gestellt: zuerst die wissenschaftlichen Kriterien für die Eignung und
dann die Standort-Auswahl. Leider lehnen einige Bundesländer diesen
internationalen Verfahrensstandard ab und wollen zwar die Atomstrom-
Produktion im eigenen Land behalten, den radioaktiven Abfall aber bei
den "Nordlichtern" abladen. Gerade weil an der Eignung des Salzstocks
Gorleben Zweifel aufgetreten sind, wurde die weitere Erkundung
unterbrochen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat 1999 den
"Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)" mit
Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachgebiete einberufen, um Eignungs-
Kriterien zu erarbeiten. Wir brauchen schließlich Gesteinsformationen,
in denen das radioaktive Material für einige hunderttausend Jahre
sicher aufbewahrt werden kann. Aus heutiger Sicht ist der Kenntnisstand
über Gorleben weit von einer Eignungsaussage entfernt - geschweige denn
von einer Genehmigung als Endlager.
Der AkEnd-Abschlussbericht liegt vor. Wie geht es weiter?
König: Der AkEnd hat Ende 2002 seine Arbeit mit der Übergabe seiner
Empfehlungen an den Bundesumweltminister beendet. Da aber die
Energieversorgungsunternehmen und die Opposition im Bundestag sich
weigern, das vom AkEnd vorgeschlagene, auf Konsens angelegte Verfahren
mitzugestalten, bereitet die Bundesregierung zurzeit die gesetzliche
Regelung der Endlagerstandortauswahl vor. Wenn Kriterien und Verfahren
festgelegt sind, wird mit der konkreten Suche begonnen.
Welche Kriterien muss eine Endlager-Stätte erfüllen?
König: Der AkEnd schlägt ein kritisches Standortsuchverfahren unter
breiter Beteiligung von Wissenschaftlern und auch der Bevölkerung der
betroffenen Regionen vor. Er hat Auswahlkriterien und Verfahren
entwickelt, die zum Beispiel die Anforderungen an das Wirtsgestein, die
Grundwassersituation und die Gas- und Temperaturverträglichkeit
benennen. Darüber hinaus enthalten sie Ausschlusskriterien wie
Erdbebengefahr oder vulkanische Aktivität. Alle Kriterien verlangen ein
Endlager in mehreren hundert Metern Tiefe mit extrem langfristigen
Sicherheitsprognosen. Keinesfalls kann es - und da sind sich alle
Experten auf internationaler Ebene einig - oberirdisch oder
oberflächennah erbaut werden. Aus dem jetzt genehmigten Zwischenlager
kann also nie ein Endlager werden.
Wann werden nach Ihrer Einschätzung mögliche Standorte für die
untertägige Erkundung benannt?
König: Die Bundesregierung wird dem Bundestag einen Beschlussvorschlag
zu Auswahlkriterien und -Verfahren für einen Endlagerstandort vorlegen.
Darin muss auch der Zeitpunkt benannt werden, bis zu dem die Standorte
feststehen, an denen untertägige Erkundungen stattfinden sollen. Der
Bundestag hat gefordert, sie spätestens bis 2010 zu benennen.
Bis zum Jahr 2030 soll ein bundesdeutsches Endlager betriebsbereit
sein. Ist dieser Zeitpunkt realistisch, zumal der Widerstand nach den
Erfahrungen mit Wackersdorf und Gorleben über all groß sein wird?
König: Die Bundesregierung will bis 2030 die rechtlichen und
organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wenn eine Region die
Verantwortung für die Lösung eines nationalen Problems übernimmt, halte
ich es für angebracht, sie für diese Bereitschaft nicht abzustrafen,
sondern eher strukturpolitisch zu fördern. Damit würde vor Ort auch die
Akzeptanz zunehmen. Nach dem Sankt-Florians-Prinzip können wir unsere
gesellschaftlichen Probleme nicht in den Griff bekommen. Während die
Wiederaufarbeitung in Wackersdorf den hochradioaktiven Abfallberg
vergrößert hätte, ist der Ausstieg aus der Atomenergie heute gesetzlich
festgelegt - auch in Verantwortung vor nachfolgenden Generationen.
Kommen auch Lösungen im Ausland in Betracht oder sind Gedankenspiele
wie Atolle in der Südsee pure Hirngespinste?
König: Die Bundesregierung nimmt die Nutznießer der Atomenergie für die
sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in die Pflicht. Eine
nationale Lösung bedeutet, weder die in Deutschland produzierten
Abfälle zu exportieren, noch Abfälle aus anderen Ländern bei uns
endzulagern. Ich halte nur den für glaubwürdig, der die Lösung im
eigenen Land anstrebt.
23.12.2003