[älterer Artikel][Neuerer Artikel][Übersicht][

HN-St: "Das Zwischenlager kann kein Endlager werden"



Heilbronner Stimme, 23.12.03

> "Das Zwischenlager kann kein Endlager werden" 

Mit dem Bau des Atommüll-Zwischenlagers für Castoren im Kernkraftwerk 
Neckarwestheim steigen die Sorgen in der Region vor einer 
Interimslösung bis zum Sankt-Nimmerleinstag. Das Zwischenlager könne 
kein Endlager werden, sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für 
Strahlenschutz (BfS), im Gespräch mit Redakteur Joachim Kinzinger.

Derzeit beginnen im Kernkraftwerk Neckarwestheim die Arbeiten zum 
Tunnelbau für das Atommüll-Zwischenlager. Was waren für Sie, Herr 
König, kritische Punkte bei der atomrechtlichen Genehmigung?

König: Für mich gilt als oberste Maxime, die Sicherheit der Behälter, 
in denen das radioaktive Material aufbewahrt wird, zu gewährleisten. 
Deshalb habe ich alle denkbaren Szenarien prüfen lassen. Vom 
Zwischenlager darf keine Gefährdung der Bevölkerung ausgehen - weder 
beim Betrieb, noch bei Störfällen. Speziell für das Tunnelkonzept in 
Neckarwestheim war die sichere Abfuhr der Wärme wichtig sowie ein 
stabiles Fundament, falls unter den Tunnelröhren Hohlräume ausgewaschen 
würden.

Haben die Terroranschläge in den USA nach dem 11. September 2001 die 
Planungen noch geändert? Halten die beiden Röhren einem Attentat mit 
Groß-Flugzeugen stand?

König: Nach dem 11. September 2001 habe ich die Sicherheit aller 
geplanten Zwischenlager bei absichtlich herbeigeführten Abstürzen von 
großen Verkehrsflugzeugen prüfen lassen. Das Ergebnis: Auch bei 
terroristischen Attacken auf das GKN-Tunnel-Lager werden keine 
einschneidenden Katastrophenschutzmaßnahmen notwendig. Am Gebäude-
Eingang wurde die Betonabschirmung mächtiger dimensioniert. Die 
Tunnelröhren bleiben standsicher. Selbst das Szenario eines 
Kerosinbrandes führt nicht zu einer Gefährdung der sicheren 
Aufbewahrung.

Ab 2006 werden die ersten GKN-Castoren ins Lager gestellt. Wie hat das 
BfS die Laufzeit begrenzt?

König: Das Zwischenlager darf 40 Jahre ab der Einlagerung des ersten 
Behälters betrieben werden.

Schließen Sie eine spätere Verlängerung der Castor-Standzeiten im 
Neckarwestheimer Steinbruch aus?

König: Die Befristung auf maximal 40 Jahre ergibt sich aus der Prüfung 
der eingesetzten Technik, des Materials der Behälter, der Dichtungen, 
der Abschirmung. Außerdem ist festgelegt, dass die Betreiberin 
frühzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine Planung über die Auslagerung 
vorzulegen hat. Bis 2030 will die Bundesregierung ein Endlager in 
Betrieb nehmen.

Ab 2030 sind also die Castoren aus Neckarwestheim weg?

König: Nach der Inbetriebnahme des Endlagers wird detailliert der 
Abtransport der Behälter, die Konditionierung der Abfälle und die 
Einlagerung ins Endlager zu organisieren sein. Die Befristung der 
Zwischenlagergenehmigung beinhaltet die notwendigen Zeiträume.

Trifft dies auch für die Brennelemente im Nasslager des Atomkraftwerks 
Obrigheim zu?

König: Die Obrigheimer Anlage wurde nicht vom BfS, sondern von der 
Landesregierung Baden-Württemberg genehmigt, die auch für die 
Abwicklung des Reaktorbetriebs zuständig ist. Für das Zwischenlager 
Neckarwestheim habe ich nur die Einlagerung von Brennelementen aus den 
Blöcken Neckar I und Neckar II gestattet.

Vor Ort sind die Sorgen vor Zwischenlagern bis zum St.-Nimmerleins-Tag 
dennoch groß, zumal nach dem Erkundungsstopp in Gorleben. Ist dieser 
Salzstock für ein Endlager damit aus dem Rennen?

König: Ich habe großes Verständnis für die Befürchtungen in der Region, 
das Zwischenlager könnte zeitlich unbegrenzt bestehen bleiben. Allzu 
lange hatten Befürworter der Atomenergie Versprechungen über den 
problemlosen Umgang mit radioaktiven Abfällen gemacht. Aber mit dem 
jetzigen Konzept wurde die Endlagersuche erstmals vom Kopf auf die Füße 
gestellt: zuerst die wissenschaftlichen Kriterien für die Eignung und 
dann die Standort-Auswahl. Leider lehnen einige Bundesländer diesen 
internationalen Verfahrensstandard ab und wollen zwar die Atomstrom-
Produktion im eigenen Land behalten, den radioaktiven Abfall aber bei 
den "Nordlichtern" abladen. Gerade weil an der Eignung des Salzstocks 
Gorleben Zweifel aufgetreten sind, wurde die weitere Erkundung 
unterbrochen. Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat 1999 den 
"Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd)" mit 
Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachgebiete einberufen, um Eignungs-
Kriterien zu erarbeiten. Wir brauchen schließlich Gesteinsformationen, 
in denen das radioaktive Material für einige hunderttausend Jahre 
sicher aufbewahrt werden kann. Aus heutiger Sicht ist der Kenntnisstand 
über Gorleben weit von einer Eignungsaussage entfernt - geschweige denn 
von einer Genehmigung als Endlager.

Der AkEnd-Abschlussbericht liegt vor. Wie geht es weiter?

König: Der AkEnd hat Ende 2002 seine Arbeit mit der Übergabe seiner 
Empfehlungen an den Bundesumweltminister beendet. Da aber die 
Energieversorgungsunternehmen und die Opposition im Bundestag sich 
weigern, das vom AkEnd vorgeschlagene, auf Konsens angelegte Verfahren 
mitzugestalten, bereitet die Bundesregierung zurzeit die gesetzliche 
Regelung der Endlagerstandortauswahl vor. Wenn Kriterien und Verfahren 
festgelegt sind, wird mit der konkreten Suche begonnen.

Welche Kriterien muss eine Endlager-Stätte erfüllen?

König: Der AkEnd schlägt ein kritisches Standortsuchverfahren unter 
breiter Beteiligung von Wissenschaftlern und auch der Bevölkerung der 
betroffenen Regionen vor. Er hat Auswahlkriterien und Verfahren 
entwickelt, die zum Beispiel die Anforderungen an das Wirtsgestein, die 
Grundwassersituation und die Gas- und Temperaturverträglichkeit 
benennen. Darüber hinaus enthalten sie Ausschlusskriterien wie 
Erdbebengefahr oder vulkanische Aktivität. Alle Kriterien verlangen ein 
Endlager in mehreren hundert Metern Tiefe mit extrem langfristigen 
Sicherheitsprognosen. Keinesfalls kann es - und da sind sich alle 
Experten auf internationaler Ebene einig - oberirdisch oder 
oberflächennah erbaut werden. Aus dem jetzt genehmigten Zwischenlager 
kann also nie ein Endlager werden.

Wann werden nach Ihrer Einschätzung mögliche Standorte für die 
untertägige Erkundung benannt?

König: Die Bundesregierung wird dem Bundestag einen Beschlussvorschlag 
zu Auswahlkriterien und -Verfahren für einen Endlagerstandort vorlegen. 
Darin muss auch der Zeitpunkt benannt werden, bis zu dem die Standorte 
feststehen, an denen untertägige Erkundungen stattfinden sollen. Der 
Bundestag hat gefordert, sie spätestens bis 2010 zu benennen.

Bis zum Jahr 2030 soll ein bundesdeutsches Endlager betriebsbereit 
sein. Ist dieser Zeitpunkt realistisch, zumal der Widerstand nach den 
Erfahrungen mit Wackersdorf und Gorleben über all groß sein wird?

König: Die Bundesregierung will bis 2030 die rechtlichen und 
organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Wenn eine Region die 
Verantwortung für die Lösung eines nationalen Problems übernimmt, halte 
ich es für angebracht, sie für diese Bereitschaft nicht abzustrafen, 
sondern eher strukturpolitisch zu fördern. Damit würde vor Ort auch die 
Akzeptanz zunehmen. Nach dem Sankt-Florians-Prinzip können wir unsere 
gesellschaftlichen Probleme nicht in den Griff bekommen. Während die 
Wiederaufarbeitung in Wackersdorf den hochradioaktiven Abfallberg 
vergrößert hätte, ist der Ausstieg aus der Atomenergie heute gesetzlich 
festgelegt - auch in Verantwortung vor nachfolgenden Generationen.

Kommen auch Lösungen im Ausland in Betracht oder sind Gedankenspiele 
wie Atolle in der Südsee pure Hirngespinste?

König: Die Bundesregierung nimmt die Nutznießer der Atomenergie für die 
sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in die Pflicht. Eine 
nationale Lösung bedeutet, weder die in Deutschland produzierten 
Abfälle zu exportieren, noch Abfälle aus anderen Ländern bei uns 
endzulagern. Ich halte nur den für glaubwürdig, der die Lösung im 
eigenen Land anstrebt.

23.12.2003