HN-St: Atomlager: Gemeinderat gibt auf
Heilbronner Stimme, 19.11.03
> Atomlager: Gemeinderat gibt auf
Von Joachim Rüeck
Der Gemmrigheimer Gemeinderat wehrt sich nicht gegen die Baugenehmigung
für das Atomlager am Neckarwestheimer Kernkraftwerk. Damit endet ein über
dreijähriger Rechtsstreit.
Das Ludwigsburger Landratsamt hatte als Kommunalaufsicht anstelle
Gemmrigheims dem Bauantrag zugestimmt (wir berichteten). Deshalb hat die
Gemeinde nun baurechtlich keine Chance mehr, die Castortunnels zu
verhindern. Das machte der Anwalt der Kommune, Till Bannasch, in der
Gemeinderatssitzung am Montagabend klar.
Da die Behörde sofortigen Vollzug angeordnet hat, erklärte Bannasch, habe
selbst ein Einspruch gegen die Ludwigsburger Verfügung keine
aufschiebende Wirkung. Sprich: Der Bau des Zwischenlagers könnte trotzdem
beginnen. Die Erfolgsaussichten eines Eilantrags auf sofortigen Baustopp
beurteilt der Rechtsvertreter ebenfalls mit Null. Schließlich hat
Gemmrigheim bisher alle Prozesse in Sachen Atomlager verloren.
Deshalb komme wohl kein Gericht zu der Überzeugung, dass die Gemeinde im
Hauptverfahren Recht bekommen könnte. Frustriert vernahmen die Räte, dass
auch das Kommunalrecht keinen Spielraum mehr bietet. Die Entscheidung des
Landratsamts sei eine Ermessensfrage - "das haben sie sich dort drei
Jahre lang gut überlegt" - und wasserdicht. "Man muss wissen, wann
Schluss ist", sagte Gemeinderat Sven Herold, der Wortführer der
Zwischenlager-Gegner. Es sei wichtig, zu wissen, dass alle Rechtsmittel
ausgeschöpft worden seien. Man habe nicht nur geklagt um der Klage willen
oder Geld verschwendet, "sondern wichtige Zeichen gesetzt".
Manfred Schäfer sieht "keine Möglichkeit für die Gemeinde, die atomare
Risikokette zu zerschneiden". Und Norbert Palenta resümierte in Sachen
Atommüll: "Mir henn's jetzt, mir krieget's, und mir könnet's b'halta."
Sechs Räte stimmten dafür, die Baugenehmigung zu akzeptieren, neun
enthielten sich. Ob eine Widerstands-Hintertüre offen bleibt, prüft der
Rechtsanwalt der Kommune jedoch noch: Gegen die atomrechtliche
Genehmigung hat die Gemeinde schon fristwahrend Klage erhoben.