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TAZ: Klage gegen Atomausstieg



TAZ, 09.10.03

> Klage gegen Atomausstieg

Baden-Württemberg will das rot-grüne Atomgesetz in Karlsruhe zu Fall 
bringen, findet aber nicht den richtigen Dreh. Jetzt soll ein neues 
Gutachten eingeholt werden

FREIBURG taz Baden-Württemberg lässt nicht locker. Das Land will den vor 
drei Jahren beschlossenen Atomausstieg rückgängig machen. Derzeit werden 
zwei Wege hierzu diskutiert: eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht 
und - etwas erfolgversprechender - der Gewinn der nächsten 
Bundestagswahlen.

Anlass für den baden-württembergischen Vorstoß ist die große Abhängigkeit 
des Landes von Atomstrom. 58 Prozent der Stromproduktion im Südweststaat 
stammen von fünf Atomkraftwerken (Obrigheim und je zwei Blöcke in 
Neckarwestheim und Philippsburg). Eine Ausweitung fossiler Kraftwerke 
lehnt Ministerpräsident Teufel aus Klimagründen ab, zusätzlichen 
Stromimport wegen Gefahren für die Versorgungssicherheit. Die 
Atomkraftwerke sollen deshalb länger am Netz bleiben als gesetzlich 
vorgesehen. Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) hält eine Laufzeit 
von 50 Jahren für möglich.

Dem steht allerdings noch das von Rot-Grün novellierte Atomgesetz 
entgegen. Ob die Landesregierung hiergegen eine Verfassungsklage 
einreicht, weiß sie noch nicht. Das Kabinett beauftragte 
Wirtschaftsminister Döring bislang nur, die Erfolgsaussichten einer Klage 
zu prüfen. Doch wirklich weitergekommen ist er noch nicht.

Ein erstes Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Matthias Schmidt-Preuß 
liegt inzwischen zwar vor, doch die Landesregierung ist nicht zufrieden 
damit. "Wir haben Bedenken, dass die Argumentation zu einer erfolgreichen 
Klage nicht reicht", heißt es aus Regierungskreisen.

Inzwischen ist die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Altmeister 
der konsvervativen Staatsrechtslehrer Josef Isensee. Möglicherweise soll 
er ein zweites Gutachten erstellen. Doch die Sache ist heikel, nicht nur 
weil Isensee an der gleichen Uni lehrt wie Schmidt-Preuß. Je mehr 
Gutachten die Landesregierung anfordert, umso deutlicher wird auch die 
Schwäche ihrer Position. Momentan gilt die Sprachregelung, Schmidt-Preuß 
habe ein "vorbereitendes Gutachten" erstellt, während von Isensee eine 
"vertiefende Analyse" erwartet wird.

Eine mögliche Verfassungsklage würde voraussichtlich auf zwei Punkte 
gestützt: die angeblich fehlende Zustimmung des Bundesrates und die 
Eigentumsrechte der Energieversorgungsunternehmen. Da aber der 
Atomausstieg ohne Beteiligung von Landesbehörden vor sich geht und die 
Restlaufzeiten sehr großzügig bemessen sind, muss Rot-Grün vor einer 
Klage nicht erzittern. " CHRISTIAN RATH