TAZ: Klage gegen Atomausstieg
TAZ, 09.10.03
> Klage gegen Atomausstieg
Baden-Württemberg will das rot-grüne Atomgesetz in Karlsruhe zu Fall
bringen, findet aber nicht den richtigen Dreh. Jetzt soll ein neues
Gutachten eingeholt werden
FREIBURG taz Baden-Württemberg lässt nicht locker. Das Land will den vor
drei Jahren beschlossenen Atomausstieg rückgängig machen. Derzeit werden
zwei Wege hierzu diskutiert: eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
und - etwas erfolgversprechender - der Gewinn der nächsten
Bundestagswahlen.
Anlass für den baden-württembergischen Vorstoß ist die große Abhängigkeit
des Landes von Atomstrom. 58 Prozent der Stromproduktion im Südweststaat
stammen von fünf Atomkraftwerken (Obrigheim und je zwei Blöcke in
Neckarwestheim und Philippsburg). Eine Ausweitung fossiler Kraftwerke
lehnt Ministerpräsident Teufel aus Klimagründen ab, zusätzlichen
Stromimport wegen Gefahren für die Versorgungssicherheit. Die
Atomkraftwerke sollen deshalb länger am Netz bleiben als gesetzlich
vorgesehen. Wirtschaftsminister Walter Döring (FDP) hält eine Laufzeit
von 50 Jahren für möglich.
Dem steht allerdings noch das von Rot-Grün novellierte Atomgesetz
entgegen. Ob die Landesregierung hiergegen eine Verfassungsklage
einreicht, weiß sie noch nicht. Das Kabinett beauftragte
Wirtschaftsminister Döring bislang nur, die Erfolgsaussichten einer Klage
zu prüfen. Doch wirklich weitergekommen ist er noch nicht.
Ein erstes Gutachten des Bonner Staatsrechtlers Matthias Schmidt-Preuß
liegt inzwischen zwar vor, doch die Landesregierung ist nicht zufrieden
damit. "Wir haben Bedenken, dass die Argumentation zu einer erfolgreichen
Klage nicht reicht", heißt es aus Regierungskreisen.
Inzwischen ist die Landesregierung in Verhandlungen mit dem Altmeister
der konsvervativen Staatsrechtslehrer Josef Isensee. Möglicherweise soll
er ein zweites Gutachten erstellen. Doch die Sache ist heikel, nicht nur
weil Isensee an der gleichen Uni lehrt wie Schmidt-Preuß. Je mehr
Gutachten die Landesregierung anfordert, umso deutlicher wird auch die
Schwäche ihrer Position. Momentan gilt die Sprachregelung, Schmidt-Preuß
habe ein "vorbereitendes Gutachten" erstellt, während von Isensee eine
"vertiefende Analyse" erwartet wird.
Eine mögliche Verfassungsklage würde voraussichtlich auf zwei Punkte
gestützt: die angeblich fehlende Zustimmung des Bundesrates und die
Eigentumsrechte der Energieversorgungsunternehmen. Da aber der
Atomausstieg ohne Beteiligung von Landesbehörden vor sich geht und die
Restlaufzeiten sehr großzügig bemessen sind, muss Rot-Grün vor einer
Klage nicht erzittern. " CHRISTIAN RATH