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BietZ: Beschwerde gegen Urteil



Bietigheimer Zeitung, 18.12.02

> GKN / Rat entscheidet sich gegen Nichtzulassen einer Revision 
vorzugehen 
> Beschwerde gegen Urteil 

GEMMRIGHEIM. Die Gemeinderäte geben nicht auf. Trotz einer klaren Aussage 
ihres Anwaltes, der keine Möglichkeit mehr sieht, die Baugenehmigung für 
ein Atommüll-Zwischenlager zu verweigern, hat sich das Gremium mit 8 zu 4 
Stimmen dafür entschieden, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. 

INES SCHMIEDL-DOSTLER 

Das Verwaltungsgericht Mannheim hat im Oktober das verweigerte 
Einvernehmen der Gemeinde zum Baugesuch eines Zwischenlagers auf 
Gemmrigheimer Gemarkung für rechtswidrig erklärt. Gleichzeitig hat das 
Gericht keine Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Gegen dieses 
Nichtzulassen kann geklagt werden, und dafür hat sich jetzt der 
Gemmrigheimer Gemeinderat mehrheitlich entschieden. Der Rechtsanwalt der 
Gemeinde, Till Bannasch aus Freiburg, hat nachdem die Urteilsbegründung 
schriftlich vorlag, eine Empfehlung für das weitere Vorgehen 
ausgesprochen. "Maximal erreichbar wäre mit einer auf die 
Verfahrensfragen gestützten Nichtzulassungsbeschwerde theoretisch ein 
kleiner Zeitaufschub, der an der Sache nichts ändert", teilt Bannasch in 
einem Schreiben mit. Allerdings müsse dann geprüft werden, ob eine 
zeitliche Verzögerung das Haftungsrisiko erhöhe. Nach Ausstieg der 
Gemeinde Neckarwestheim aus dem Bebauungsplanverfahren sieht der Anwalt 
"keinen realistischen Weg, bauplanungsrechtlich gegen das Zwischenlager 
vorzugehen" und rät zur Beendigung dieser Strategie. Die Mehrheit der 
Gemeideräte sieht das jedoch anders. "So lange wir noch demokratische 
Mittel haben, gegen das Zwischenlager vorzugehen, werden wir diese auch 
ausschöpfen", sagte CDU-Gremiumsmitglied Sven Herold. "Ich fänd' es 
sträflich, nicht alles zu versuchen, um ein Zwischenlager vor der eigenen 
Haustür zu verhindern", so auch sein Ratskollege von den FWV Manfred 
Schäfer. Unschlüssig, wie weiter zu verfahren ist, war sich Jörg 
Frauhammer (SPD). "Ich bin frustriert. Was uns der Gesetzgeber auflädt, 
können wir gar nicht tragen", so sein Ratskollege Manfred Sannert (CDU). 
Er denke über einen bürgerlichen Ungehorsam nach, wie er in den 1960-er 
und 1970-er Jahren praktiziert worden sei. "Was passiert, wenn das GKN 
zurückgebaut ist und das Zwischenlager noch da ist, gibt es dann noch 
genügend geschultes Personal vor Ort, das mit hochradioaktiven Material 
umgehen kann?", fragte Sven Herold. "Durch den Kostenbescheid des 
Verwaltungsgerichts sind wir glimpflich davon gekommen, jeder Euro mehr 
wäre rausgeschmissenes Geld", meinte hingegen SPD-Ratsmitglied Günther 
Weis. Der Streitwert wurde mit 200 000 Euro angegeben, so Bürgermeisterin 
Monika Tummescheit, weshalb Gemmrigheim Rechtsanwalts- und Gerichtskosten 
von rund 10 000 Euro zahlen muss. Ursprünglich war von viel höheren 
Beträgen ausgegangen worden. 

( Gemmrigheim, 18.12.2002 )