BietZ: Beschwerde gegen Urteil
Bietigheimer Zeitung, 18.12.02
> GKN / Rat entscheidet sich gegen Nichtzulassen einer Revision
vorzugehen
> Beschwerde gegen Urteil
GEMMRIGHEIM. Die Gemeinderäte geben nicht auf. Trotz einer klaren Aussage
ihres Anwaltes, der keine Möglichkeit mehr sieht, die Baugenehmigung für
ein Atommüll-Zwischenlager zu verweigern, hat sich das Gremium mit 8 zu 4
Stimmen dafür entschieden, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
INES SCHMIEDL-DOSTLER
Das Verwaltungsgericht Mannheim hat im Oktober das verweigerte
Einvernehmen der Gemeinde zum Baugesuch eines Zwischenlagers auf
Gemmrigheimer Gemarkung für rechtswidrig erklärt. Gleichzeitig hat das
Gericht keine Revision gegen dieses Urteil zugelassen. Gegen dieses
Nichtzulassen kann geklagt werden, und dafür hat sich jetzt der
Gemmrigheimer Gemeinderat mehrheitlich entschieden. Der Rechtsanwalt der
Gemeinde, Till Bannasch aus Freiburg, hat nachdem die Urteilsbegründung
schriftlich vorlag, eine Empfehlung für das weitere Vorgehen
ausgesprochen. "Maximal erreichbar wäre mit einer auf die
Verfahrensfragen gestützten Nichtzulassungsbeschwerde theoretisch ein
kleiner Zeitaufschub, der an der Sache nichts ändert", teilt Bannasch in
einem Schreiben mit. Allerdings müsse dann geprüft werden, ob eine
zeitliche Verzögerung das Haftungsrisiko erhöhe. Nach Ausstieg der
Gemeinde Neckarwestheim aus dem Bebauungsplanverfahren sieht der Anwalt
"keinen realistischen Weg, bauplanungsrechtlich gegen das Zwischenlager
vorzugehen" und rät zur Beendigung dieser Strategie. Die Mehrheit der
Gemeideräte sieht das jedoch anders. "So lange wir noch demokratische
Mittel haben, gegen das Zwischenlager vorzugehen, werden wir diese auch
ausschöpfen", sagte CDU-Gremiumsmitglied Sven Herold. "Ich fänd' es
sträflich, nicht alles zu versuchen, um ein Zwischenlager vor der eigenen
Haustür zu verhindern", so auch sein Ratskollege von den FWV Manfred
Schäfer. Unschlüssig, wie weiter zu verfahren ist, war sich Jörg
Frauhammer (SPD). "Ich bin frustriert. Was uns der Gesetzgeber auflädt,
können wir gar nicht tragen", so sein Ratskollege Manfred Sannert (CDU).
Er denke über einen bürgerlichen Ungehorsam nach, wie er in den 1960-er
und 1970-er Jahren praktiziert worden sei. "Was passiert, wenn das GKN
zurückgebaut ist und das Zwischenlager noch da ist, gibt es dann noch
genügend geschultes Personal vor Ort, das mit hochradioaktiven Material
umgehen kann?", fragte Sven Herold. "Durch den Kostenbescheid des
Verwaltungsgerichts sind wir glimpflich davon gekommen, jeder Euro mehr
wäre rausgeschmissenes Geld", meinte hingegen SPD-Ratsmitglied Günther
Weis. Der Streitwert wurde mit 200 000 Euro angegeben, so Bürgermeisterin
Monika Tummescheit, weshalb Gemmrigheim Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
von rund 10 000 Euro zahlen muss. Ursprünglich war von viel höheren
Beträgen ausgegangen worden.
( Gemmrigheim, 18.12.2002 )