StZ: Oberwasser für Gegner des Atommülllagers
Stuttgarter Zeitung, 03.12.02
> Oberwasser für Gegner des Atommülllagers
> Verfahrenskosten fallen für Gemmrigheim viel geringer aus als
erwartet
GEMMRIGHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim muss viel weniger Geld für das
verlorene Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bezahlen als
erwartet. Für die Gegner des Zwischenlagers könnte dies eine
Legitimation zum weiteren Widerstand sein.
Von Verena Mayer
Das nun schriftlich vorliegende Urteil des Mannheimer
Verwaltungsgerichtshofes überrascht alle Beteiligten: die Gemeinde
Gemmrigheim, deren Anwalt Till Bannasch, das Landratsamt als kommunale
Aufsichtsbehörde. In dem vorliegenden Schriftstück ist erstmals der
Streitwert angegeben.
Mit 200 000 Euro fällt dieser sehr viel geringer aus als erwartet. Zum
Vergleich: der Streitwert für das relativ unaufwendige Interimslager
des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN) wurde seinerzeit mit 100
000 Euro festgesetzt. Die Mehrheit der Gemmrigheimer Gemeinderäte, die
bisher allen Ermahnungen zum Trotz die Baugenehmigung für das Lager
verwehrt hatten, könnte dies als neue Chance nutzen. Denn das Argument,
die Räte gingen mit dem Geld der Gemeinde verantwortungslos um, indem
sie das Verfahren beharrlich weitertreiben, gilt nun nicht mehr.
Gemmrigheim muss nicht, wie mehrfach prognostiziert, mehrere
hunderttausend Euro für das verlorene Verfahren bezahlen. Stattdessen,
schätzen Experten, kommen auf die Gemeinde nun Kosten von maximal 10
000 Euro zu.
"Für mich ist das Thema erst gegessen, wenn sämtliche Rechtsmittel
ausgeschöpft sind", sagte der CDU-Rat Sven Herold im Oktober, als offen
war, wie teuer die Gemeinde das juristische Tauziehen zu stehen kommt.
Damals hatten die Richter am VGH den Bau des Zwischenlagers für
rechtens befunden und das Ludwigsburger Landratsamt für zuständig
erklärt, die Baugenehmigung zu erteilen.
Das nächstmögliche Rechtsmittel für die Gemeinde ist die so genannte
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sie die bis jetzt verweigerte
Zulassung zur Revision vor das Berliner Bundesverwaltungsgericht
erstreiten könnten.
Doch auch wenn sich die hartnäckigen Gegner des Atommülllagers im
Gemeinderat nun nicht mehr vorwerfen lassen können, das Geld der
Kommune zum Fenster hinauszuwerfen, ihre rechtliche Position wird damit
kaum stärker. Zuletzt hatte sich Till Bannasch die Argumente "aus den
Fingern ziehen" müssen und den Hauptpunkt hat der VGH im Oktober
dennoch für nichtig erklärt: Dass das Gelände auf Gemmrigheimer
Gemarkung im Regionalplan als Kraftwerksstandort nur für die
Energiegewinnung vorgesehen sei, widerspreche nicht den Plänen für das
unterirdische Zwischenlager, das vom kommenden Frühjahr an gebaut
werden soll.
Am 16. Dezember trifft sich der Gemeinderat zu seiner nächsten Sitzung.
Bis dahin soll die Stellungnahme des Anwalts Till Bannasch vorliegen.
An diesem Abend werden sich die Gemeinderäte vermutlich entscheiden, ob
sie den Gang vor das Berliner Bundesverwaltungsgericht wagen.