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StZ: Oberwasser für Gegner des Atommülllagers



Stuttgarter Zeitung, 03.12.02

> Oberwasser für Gegner des Atommülllagers
> Verfahrenskosten fallen für Gemmrigheim viel geringer aus als 
erwartet
 
GEMMRIGHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim muss viel weniger Geld für das 
verlorene Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bezahlen als 
erwartet. Für die Gegner des Zwischenlagers könnte dies eine 
Legitimation zum weiteren Widerstand sein.

Von Verena Mayer

Das nun schriftlich vorliegende Urteil des Mannheimer 
Verwaltungsgerichtshofes überrascht alle Beteiligten: die Gemeinde 
Gemmrigheim, deren Anwalt Till Bannasch, das Landratsamt als kommunale 
Aufsichtsbehörde. In dem vorliegenden Schriftstück ist erstmals der 
Streitwert angegeben.

Mit 200 000 Euro fällt dieser sehr viel geringer aus als erwartet. Zum 
Vergleich: der Streitwert für das relativ unaufwendige Interimslager 
des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN) wurde seinerzeit mit 100 
000 Euro festgesetzt. Die Mehrheit der Gemmrigheimer Gemeinderäte, die 
bisher allen Ermahnungen zum Trotz die Baugenehmigung für das Lager 
verwehrt hatten, könnte dies als neue Chance nutzen. Denn das Argument, 
die Räte gingen mit dem Geld der Gemeinde verantwortungslos um, indem 
sie das Verfahren beharrlich weitertreiben, gilt nun nicht mehr. 
Gemmrigheim muss nicht, wie mehrfach prognostiziert, mehrere 
hunderttausend Euro für das verlorene Verfahren bezahlen. Stattdessen, 
schätzen Experten, kommen auf die Gemeinde nun Kosten von maximal 10 
000 Euro zu.

"Für mich ist das Thema erst gegessen, wenn sämtliche Rechtsmittel 
ausgeschöpft sind", sagte der CDU-Rat Sven Herold im Oktober, als offen 
war, wie teuer die Gemeinde das juristische Tauziehen zu stehen kommt. 
Damals hatten die Richter am VGH den Bau des Zwischenlagers für 
rechtens befunden und das Ludwigsburger Landratsamt für zuständig 
erklärt, die Baugenehmigung zu erteilen.

Das nächstmögliche Rechtsmittel für die Gemeinde ist die so genannte 
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der sie die bis jetzt verweigerte 
Zulassung zur Revision vor das Berliner Bundesverwaltungsgericht 
erstreiten könnten.

Doch auch wenn sich die hartnäckigen Gegner des Atommülllagers im 
Gemeinderat nun nicht mehr vorwerfen lassen können, das Geld der 
Kommune zum Fenster hinauszuwerfen, ihre rechtliche Position wird damit 
kaum stärker. Zuletzt hatte sich Till Bannasch die Argumente "aus den 
Fingern ziehen" müssen und den Hauptpunkt hat der VGH im Oktober 
dennoch für nichtig erklärt: Dass das Gelände auf Gemmrigheimer 
Gemarkung im Regionalplan als Kraftwerksstandort nur für die 
Energiegewinnung vorgesehen sei, widerspreche nicht den Plänen für das 
unterirdische Zwischenlager, das vom kommenden Frühjahr an gebaut 
werden soll.

Am 16. Dezember trifft sich der Gemeinderat zu seiner nächsten Sitzung. 
Bis dahin soll die Stellungnahme des Anwalts Till Bannasch vorliegen. 
An diesem Abend werden sich die Gemeinderäte vermutlich entscheiden, ob 
sie den Gang vor das Berliner Bundesverwaltungsgericht wagen.