RPf: Reaktor-Pannen: Trittin gibt sich CDU-Minister geschlagen
Die Rheinpfalz, 25.11.02
> Reaktor-Pannen: Trittin gibt sich CDU-Minister geschlagen
> Tüv Süd bleibt Gutachter in Philippsburg - Sieg für Stuttgarter
Atomaufsicht
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat sich im Streit um die
Konsequenzen aus den Sicherheitspannen im Kernkraftwerk Philippsburg 2
dem baden-württembergischen Umweltminister Ulrich Müller (CDU) geschlagen
gegeben. Trittin-Sprecher Michael Schroeren bestätigte Informationen der
RHEINPFALZ, wonach der Tüv Süddeutschland Generalgutachter für den
Reaktorblock bleiben darf. Im Dezember 2001 hatte Trittin die Kündigung
des Sachverständigenvertrags gefordert.
Hintergrund dieser Forderung war das nach Ansicht von Kritikern zu
unkritische Verhalten der Experten des Tüv Süddeutschland bei der
Aufarbeitung der Sicherheitsmängel im Reaktorblock Philippsburg 2 im
vergangenen Jahr. Wie berichtet, war der Reaktor im August 2001
routinemäßig abgeschaltet und überprüft worden. Nach drei Wochen wurde
der Reaktor wieder angefahren, ohne dass genügend Borsäure im Kühlwasser
war. Die Borsäure soll im Ernstfall eine Kernschmelze verhindern. Der
Mangel war bemerkt, aber vertuscht worden. Auf Druck Trittins musste die
Betreiberin Energie Baden-Württemberg (EnBW) den Reaktor ab Anfang
Oktober 2001 für rund zehn Wochen vom Netz nehmen.
Einer der Hauptvorwürfe lautete damals, das Geflecht zwischen EnBW, der
Landes-Atomaufsicht und dem Tüv Süd als Generalgutachter sei zu eng und
damit problematisch. Denn die Tüv-Experten hatten zunächst die
verharmlosende Einschätzung des Störfalls durch die EnBW geteilt und
später erklärt, man sei von der Betreiberin nicht vollständig informiert
worden. Erst abschließend räumte der Tüv-Konzern ein, dass seine Prüfer
den Störfall von Anfang an hätten höher einstufen müssen. "Ein durch
blindes Vertrauen in den Betreiber geprägtes Aufsichtsverständnis",
lautete daraufhin das Urteil des baden-württembergischen SPD-
Landtagsabgeordneten Helmut Göschel über die Tüv-Prüfer.
Als das Bundes-Umweltministerium Mitte Dezember 2001 dem Wiederanfahren
des Pannen-Reaktors zustimmte, forderte Trittin seinen baden-
württembergischen Amtskollegen Ulrich Müller auf, "den
Sachverständigenvertrag mit dem Tüv Süd für Philippsburg 2 zu kündigen",
wie aus einer Presseerklärung Trittins vom 14. Dezember 2001 hervorgeht.
In Trittins Haus war intern zum Beispiel die Rede davon, die
Gutachteraufträge in Häppchen aufzuteilen und unter anderem an Öko-
Institute zu vergeben.
Jedoch: Müller widersetzte sich der unmissverständlichen Forderung
Trittins. Die Bearbeitung meldepflichtiger Ereignisse (also von Störungen
und Störfällen) wurde dem Tüv Süd zwar entzogen, doch Generalgutachter
für die baden-württembergischen Kernkraftwerke in Neckarwestheim,
Obrigheim und Philippsburg durfte die Tüv-Süd-Tochter "Tüv Südwest
Energie- und Systemtechnik" bleiben: einerseits, so argumentierte das
Stuttgarter Umweltministerium damals, aus Mangel an kompetenten
Alternativen, andererseits, weil die Stuttgarter Atomaufsicht, eine
Abteilung des Umweltministeriums, mit dem langjährigen Partner Tüv Süd
weiterarbeiten wollte. Der Streit zwischen Trittin und Müller schwelte
weiter, loderte aber nicht auf. Nach RHEINPFALZ-Informationen deshalb,
weil der Berliner Umweltminister in Sachen Tüv-Kündigung seinen
Rückzieher vorbereitete.
Inzwischen behauptet Trittin-Sprecher Michael Schroeren sogar: "Die
Forderung der Bundesaufsicht, den Vertrag des baden-württembergischen
Umweltministeriums mit dem TÜV Süd zu kündigen, gab es nicht." Beamte des
Bundesumweltministeriums hätten lediglich "in den bundesaufsichtlichen
Gesprächen zu den Philippsburg-Ereignissen auf die Vorzüge einer
Kündigung und Neuausschreibung des Sachverständigen-Vertrags
hingewiesen". Nach Schroerens Ausssage wäre es "nicht zu verantworten
gewesen, der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde als einzigen Weg
zur Lösung der von der Bundesaufsicht festgestellten Probleme in der
baden-württembergischen Aufsichtspraxis die Kündigung des TÜV-Vertrages
anzuordnen". Die Bundesaufsicht werde aber "weiterhin kritisch
beobachten, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen". Schroeren: "Es ist
dabei auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass eine
bundesaufsichtliche Weisung zur Kündigung des derzeitigen TÜV-Vertrages
erfolgt.