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RPf: Reaktor-Pannen: Trittin gibt sich CDU-Minister geschlagen



Die Rheinpfalz, 25.11.02

> Reaktor-Pannen: Trittin gibt sich CDU-Minister geschlagen 
> Tüv Süd bleibt Gutachter in Philippsburg - Sieg für Stuttgarter 
Atomaufsicht 

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hat sich im Streit um die 
Konsequenzen aus den Sicherheitspannen im Kernkraftwerk Philippsburg 2 
dem baden-württembergischen Umweltminister Ulrich Müller (CDU) geschlagen 
gegeben. Trittin-Sprecher Michael Schroeren bestätigte Informationen der 
RHEINPFALZ, wonach der Tüv Süddeutschland Generalgutachter für den 
Reaktorblock bleiben darf. Im Dezember 2001 hatte Trittin die Kündigung 
des Sachverständigenvertrags gefordert. 

Hintergrund dieser Forderung war das nach Ansicht von Kritikern zu 
unkritische Verhalten der Experten des Tüv Süddeutschland bei der 
Aufarbeitung der Sicherheitsmängel im Reaktorblock Philippsburg 2 im 
vergangenen Jahr. Wie berichtet, war der Reaktor im August 2001 
routinemäßig abgeschaltet und überprüft worden. Nach drei Wochen wurde 
der Reaktor wieder angefahren, ohne dass genügend Borsäure im Kühlwasser 
war. Die Borsäure soll im Ernstfall eine Kernschmelze verhindern. Der 
Mangel war bemerkt, aber vertuscht worden. Auf Druck Trittins musste die 
Betreiberin Energie Baden-Württemberg (EnBW) den Reaktor ab Anfang 
Oktober 2001 für rund zehn Wochen vom Netz nehmen.

Einer der Hauptvorwürfe lautete damals, das Geflecht zwischen EnBW, der 
Landes-Atomaufsicht und dem Tüv Süd als Generalgutachter sei zu eng und 
damit problematisch. Denn die Tüv-Experten hatten zunächst die 
verharmlosende Einschätzung des Störfalls durch die EnBW geteilt und 
später erklärt, man sei von der Betreiberin nicht vollständig informiert 
worden. Erst abschließend räumte der Tüv-Konzern ein, dass seine Prüfer 
den Störfall von Anfang an hätten höher einstufen müssen. "Ein durch 
blindes Vertrauen in den Betreiber geprägtes Aufsichtsverständnis", 
lautete daraufhin das Urteil des baden-württembergischen SPD-
Landtagsabgeordneten Helmut Göschel über die Tüv-Prüfer.

Als das Bundes-Umweltministerium Mitte Dezember 2001 dem Wiederanfahren 
des Pannen-Reaktors zustimmte, forderte Trittin seinen baden-
württembergischen Amtskollegen Ulrich Müller auf, "den 
Sachverständigenvertrag mit dem Tüv Süd für Philippsburg 2 zu kündigen", 
wie aus einer Presseerklärung Trittins vom 14. Dezember 2001 hervorgeht. 
In Trittins Haus war intern zum Beispiel die Rede davon, die 
Gutachteraufträge in Häppchen aufzuteilen und unter anderem an Öko-
Institute zu vergeben. 

Jedoch: Müller widersetzte sich der unmissverständlichen Forderung 
Trittins. Die Bearbeitung meldepflichtiger Ereignisse (also von Störungen 
und Störfällen) wurde dem Tüv Süd zwar entzogen, doch Generalgutachter 
für die baden-württembergischen Kernkraftwerke in Neckarwestheim, 
Obrigheim und Philippsburg durfte die Tüv-Süd-Tochter "Tüv Südwest 
Energie- und Systemtechnik" bleiben: einerseits, so argumentierte das 
Stuttgarter Umweltministerium damals, aus Mangel an kompetenten 
Alternativen, andererseits, weil die Stuttgarter Atomaufsicht, eine 
Abteilung des Umweltministeriums, mit dem langjährigen Partner Tüv Süd 
weiterarbeiten wollte. Der Streit zwischen Trittin und Müller schwelte 
weiter, loderte aber nicht auf. Nach RHEINPFALZ-Informationen deshalb, 
weil der Berliner Umweltminister in Sachen Tüv-Kündigung seinen 
Rückzieher vorbereitete.

Inzwischen behauptet Trittin-Sprecher Michael Schroeren sogar: "Die 
Forderung der Bundesaufsicht, den Vertrag des baden-württembergischen 
Umweltministeriums mit dem TÜV Süd zu kündigen, gab es nicht." Beamte des 
Bundesumweltministeriums hätten lediglich "in den bundesaufsichtlichen 
Gesprächen zu den Philippsburg-Ereignissen auf die Vorzüge einer 
Kündigung und Neuausschreibung des Sachverständigen-Vertrags 
hingewiesen". Nach Schroerens Ausssage wäre es "nicht zu verantworten 
gewesen, der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde als einzigen Weg 
zur Lösung der von der Bundesaufsicht festgestellten Probleme in der 
baden-württembergischen Aufsichtspraxis die Kündigung des TÜV-Vertrages 
anzuordnen". Die Bundesaufsicht werde aber "weiterhin kritisch 
beobachten, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen". Schroeren: "Es ist 
dabei auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass eine 
bundesaufsichtliche Weisung zur Kündigung des derzeitigen TÜV-Vertrages 
erfolgt.