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BietZ: Zwischenlager noch umstritten



Bietigheimer Zeitung, 18.10.02

PROZESS / Gemmrigheim befürchtet Nachteile 

> Zwischenlager noch umstritten 
> Urteil soll am 22. Oktober bekannt gegeben werden

GEMMRIGHEIM/MANNHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim will ein Zwischenlager für 
Atommüll verhindern. Sie befürchtet eine Behinderung der späteren Nutzung 
des GKN-Geländes. 

HANS GEORG FRANK 

Die Pläne sind fertig, das Baugesuch ist eingereicht. Der erste 
Spatenstich für ein atomares Zwischenlager für die beiden 
Neckarwestheimer Kernkraftwerke ist dennoch nicht zu terminieren. Die 
Gemeinde Gemmrigheim, auf deren Markung der Bauplatz für das 
unterirdische Depot liegt, verweigert die Zustimmung. Die 
Kraftwerksbetreiber klagen dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof in 
Mannheim. Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung soll das Urteil am 
22. Oktober bekannt gegeben werden. In zwei Stollen sollen von Ende 2005 
an 151 Castor-Container voller hochradioaktiven Abfalls abgestellt 
werden. Das neue Atomgesetz verpflichtet die Betreiber zu einer 
standortnahen Zwischenlösung, ehe die Behälter nach etwa 40 Jahren in ein 
noch zu errichtendes Endlager gebracht werden können. Die Gemeinde 
Gemmrigheim will dieses rund 30 Millionen Euro teure Projekt jedoch 
verhindern, verstoße es doch gegen den Regionalplan: Darin sei für das 
Gelände am Neckar nur Energieerzeugung, nicht aber ein Müllstollen 
vorgesehen. Zudem werde mit der strahlenden Altlast die anderweitige 
Nutzung des Areals nach dem Abschalten der Meiler stark eingeschränkt, 
wenn nicht gar unmöglich gemacht. "Das wird ein Endlager und damit zu 
einem erheblichen Standortnachteil", sagt der stellvertretende 
Bürgermeister Jörg Frauhammer. Die Betreiber sehen keinen Widerspruch zum 
Regionalplan, weil Stromproduktion ohne Zwischenlager bald nicht mehr 
möglich sei. Sie haben das Land verklagt, weil es zulasse, dass das 
erforderliche Einvernehmen zu dem brisanten Baugesuch verwehrt werde. 
Ablehnung nicht zulässig Das Landratsamt Ludwigsburg hatte die Gemeinde 
wegen des Beschlusses gerügt: Eine Ablehnung aus baurechtlichen Gründen 
sei nicht zulässig gewesen. Doch die Aufsichtsbehörde verzichtete auf den 
so genannten Ersatz der Einvernahme, wogegen wiederum die Landesregierung 
hätte einschreiten müssen, wie der Anwalt der Kläger meint. Das Bundesamt 
für Strahlenschutz will bis Mai 2003 die atomrechtliche Bewertung des 
Vorhabens abschließen. Es hatte 3488 Einwendungen dagegen gegeben. Block 
1 in Neckarwestheim soll bis 2009 am Netz bleiben 

( Gemmrigheim, 18.10.2002 )