BietZ: Zwischenlager noch umstritten
Bietigheimer Zeitung, 18.10.02
PROZESS / Gemmrigheim befürchtet Nachteile
> Zwischenlager noch umstritten
> Urteil soll am 22. Oktober bekannt gegeben werden
GEMMRIGHEIM/MANNHEIM. Die Gemeinde Gemmrigheim will ein Zwischenlager für
Atommüll verhindern. Sie befürchtet eine Behinderung der späteren Nutzung
des GKN-Geländes.
HANS GEORG FRANK
Die Pläne sind fertig, das Baugesuch ist eingereicht. Der erste
Spatenstich für ein atomares Zwischenlager für die beiden
Neckarwestheimer Kernkraftwerke ist dennoch nicht zu terminieren. Die
Gemeinde Gemmrigheim, auf deren Markung der Bauplatz für das
unterirdische Depot liegt, verweigert die Zustimmung. Die
Kraftwerksbetreiber klagen dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof in
Mannheim. Nach der gestrigen mündlichen Verhandlung soll das Urteil am
22. Oktober bekannt gegeben werden. In zwei Stollen sollen von Ende 2005
an 151 Castor-Container voller hochradioaktiven Abfalls abgestellt
werden. Das neue Atomgesetz verpflichtet die Betreiber zu einer
standortnahen Zwischenlösung, ehe die Behälter nach etwa 40 Jahren in ein
noch zu errichtendes Endlager gebracht werden können. Die Gemeinde
Gemmrigheim will dieses rund 30 Millionen Euro teure Projekt jedoch
verhindern, verstoße es doch gegen den Regionalplan: Darin sei für das
Gelände am Neckar nur Energieerzeugung, nicht aber ein Müllstollen
vorgesehen. Zudem werde mit der strahlenden Altlast die anderweitige
Nutzung des Areals nach dem Abschalten der Meiler stark eingeschränkt,
wenn nicht gar unmöglich gemacht. "Das wird ein Endlager und damit zu
einem erheblichen Standortnachteil", sagt der stellvertretende
Bürgermeister Jörg Frauhammer. Die Betreiber sehen keinen Widerspruch zum
Regionalplan, weil Stromproduktion ohne Zwischenlager bald nicht mehr
möglich sei. Sie haben das Land verklagt, weil es zulasse, dass das
erforderliche Einvernehmen zu dem brisanten Baugesuch verwehrt werde.
Ablehnung nicht zulässig Das Landratsamt Ludwigsburg hatte die Gemeinde
wegen des Beschlusses gerügt: Eine Ablehnung aus baurechtlichen Gründen
sei nicht zulässig gewesen. Doch die Aufsichtsbehörde verzichtete auf den
so genannten Ersatz der Einvernahme, wogegen wiederum die Landesregierung
hätte einschreiten müssen, wie der Anwalt der Kläger meint. Das Bundesamt
für Strahlenschutz will bis Mai 2003 die atomrechtliche Bewertung des
Vorhabens abschließen. Es hatte 3488 Einwendungen dagegen gegeben. Block
1 in Neckarwestheim soll bis 2009 am Netz bleiben
( Gemmrigheim, 18.10.2002 )