StZ: Verwaltungsgerichtshof gibt dem Kraftwerk Recht
Stuttgarter zeitung, 23.10.02
> Verwaltungsgerichtshof gibt dem Kraftwerk Recht
> Mannheimer Richter: Aus bauplanungsrechtlicher Sicht steht dem atomaren
Zwischenlager nichts entgegen
MANNHEIM. Die Entscheidung ist gefallen: Der Verwaltungsgerichtshof hält
den Gemmrigheimer Versuch, per Planungsrecht ein Zwischenlager für das
Kernkraftwerk zu verhindern, für rechtswidrig. Über den Bauantrag muss
nun das Landratsamt befinden.
Von Carola Sauer
Der dritte Senat am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht keinen
Grund, den Bau eines atomaren Zwischenlagers beim
Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar (GKN) abzulehnen. Das neue Atomrecht
verpflichte die Betreiber von Kernkraftwerken, standortnahe Zwischenlager
zu errichten. Dass das Gelände auf Gemmrigheimer Gemarkung im
Regionalplan als Kraftwerksstandort nur für die Energiegewinnung
vorgesehen sei, widerspreche nicht den Plänen für ein unterirdisches
Zwischenlager, in dem 150 Castoren Platz finden sollen.
Damit hat der VGH den GKN-Betreibern Recht gegeben, die wegen der
Entscheidung des Gemmrigheimer Gemeinderats, dem Bauantrag das
Einvernehmen zu versagen, vor Gericht gezogen waren. Weil weder das
Landratsamt Ludwigsburg noch das Regierungspräsidium Stuttgart das
Ratsvotum überstimmen und den Bauantrag genehmigen wollten, landete der
Streitfall vor dem VGH. Nun muss das Land Baden-Württemberg erneut über
den Bauantrag entscheiden - damit landet der schwarze Peter im
Ludwigsburger Kreishaus.
Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass bei dieser Entscheidung
die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundesamtes für
Strahlenschutz und offene atomrechtliche Fragen berücksichtigt werden
müssten. Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen,
weil es kein Grundsatzurteil sei. Dagegen kann die Gemeinde nur noch eine
so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Berlin einreichen.
"Das ist keine Überraschung", kommentierte Christoph Schnaudigel den
Richterspruch. Der Vizelandrat sieht den Kreis dadurch nicht unter
Zeitdruck: Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll bis zum Frühjahr 2003
fertig sein. "Sobald diese Ergebnisse vorliegen, können wir entscheiden."
Nicht überrascht, aber erleichtert war auch Wolfgang Heni: "Das haben wir
erwartet", meinte der GKN-Geschäftsführer. "Damit haben wir die
Sicherheit, dass wir eine Baugenehmigung bekommen." Dann könne man mit
den Ausschreibungen beginnen. Die Zeit dränge, "bis 2005 muss das Lager
fertig sein".
Der Gemmrigheimer SPD-Rat Jörg Frauhammer bewertete den Richterspruch wie
die Mehrheit seiner Kollegen anders: Er sei enttäuscht. "Wir sind keine
Fantasten", betonte er, aber mit einer solchen Entscheidung habe man
rechnen müssen. Man habe zeigen wollen, dass man jetzt schon planen müsse
für die Zeit nach der Kernkraftnutzung. "Leider sind uns offensichtlich
nicht die richtigen Argumente eingefallen", so Frauhammer, der zurzeit
als Vizeschultes die Urlaubsvertretung für Bürgermeisterin Monika
Tummescheit übernommen hat. Die Entscheidungen würden jetzt von anderen
getroffen, "wir werden nicht mehr gefragt". Nun müsse die
Urteilsbegründung studiert werden, bevor man weitere Schritte plane.
Schließlich geht es auch um Geld. Gemmrigheim und das Land müssen sich
die Prozesskosten teilen. Wie teuer das Tauziehen die Gemeinde zu stehen
kommt, ist aber noch unklar.
Seine Kollegen zeigten sich frustriert, weil "der Atomlobby ein längeres
Planungsrecht eingeräumt" werde als einer Kommune. "Das können und wollen
wir nicht verstehen." Zwar müsse man sich dem Richterspruch beugen.
Dennoch werde man den Widerstand fortsetzen und Demonstrationen
organisieren. Der CDU-Gemeinderat Sven Herold, der Sprecher dieser
Ratsmehrheit, hielt freilich auch den juristischen Streit noch nicht für
ausgestanden. "Für mich ist das Thema erst gegessen, wenn sämtliche
Rechtsmittel ausgeschöpft sind", betonte er.
Aktualisiert: 23.10.2002, 09:14 Uhr