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StZ: Verwaltungsgerichtshof gibt dem Kraftwerk Recht



Stuttgarter zeitung, 23.10.02

> Verwaltungsgerichtshof gibt dem Kraftwerk Recht
> Mannheimer Richter: Aus bauplanungsrechtlicher Sicht steht dem atomaren 
Zwischenlager nichts entgegen
 
MANNHEIM. Die Entscheidung ist gefallen: Der Verwaltungsgerichtshof hält 
den Gemmrigheimer Versuch, per Planungsrecht ein Zwischenlager für das 
Kernkraftwerk zu verhindern, für rechtswidrig. Über den Bauantrag muss 
nun das Landratsamt befinden.

Von Carola Sauer

Der dritte Senat am Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) sieht keinen 
Grund, den Bau eines atomaren Zwischenlagers beim 
Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar (GKN) abzulehnen. Das neue Atomrecht 
verpflichte die Betreiber von Kernkraftwerken, standortnahe Zwischenlager 
zu errichten. Dass das Gelände auf Gemmrigheimer Gemarkung im 
Regionalplan als Kraftwerksstandort nur für die Energiegewinnung 
vorgesehen sei, widerspreche nicht den Plänen für ein unterirdisches 
Zwischenlager, in dem 150 Castoren Platz finden sollen.

Damit hat der VGH den GKN-Betreibern Recht gegeben, die wegen der 
Entscheidung des Gemmrigheimer Gemeinderats, dem Bauantrag das 
Einvernehmen zu versagen, vor Gericht gezogen waren. Weil weder das 
Landratsamt Ludwigsburg noch das Regierungspräsidium Stuttgart das 
Ratsvotum überstimmen und den Bauantrag genehmigen wollten, landete der 
Streitfall vor dem VGH. Nun muss das Land Baden-Württemberg erneut über 
den Bauantrag entscheiden - damit landet der schwarze Peter im 
Ludwigsburger Kreishaus.

Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass bei dieser Entscheidung 
die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundesamtes für 
Strahlenschutz und offene atomrechtliche Fragen berücksichtigt werden 
müssten. Eine Revision gegen das Urteil hat der VGH nicht zugelassen, 
weil es kein Grundsatzurteil sei. Dagegen kann die Gemeinde nur noch eine 
so genannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht 
Berlin einreichen.

"Das ist keine Überraschung", kommentierte Christoph Schnaudigel den 
Richterspruch. Der Vizelandrat sieht den Kreis dadurch nicht unter 
Zeitdruck: Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll bis zum Frühjahr 2003 
fertig sein. "Sobald diese Ergebnisse vorliegen, können wir entscheiden." 
Nicht überrascht, aber erleichtert war auch Wolfgang Heni: "Das haben wir 
erwartet", meinte der GKN-Geschäftsführer. "Damit haben wir die 
Sicherheit, dass wir eine Baugenehmigung bekommen." Dann könne man mit 
den Ausschreibungen beginnen. Die Zeit dränge, "bis 2005 muss das Lager 
fertig sein".

Der Gemmrigheimer SPD-Rat Jörg Frauhammer bewertete den Richterspruch wie 
die Mehrheit seiner Kollegen anders: Er sei enttäuscht. "Wir sind keine 
Fantasten", betonte er, aber mit einer solchen Entscheidung habe man 
rechnen müssen. Man habe zeigen wollen, dass man jetzt schon planen müsse 
für die Zeit nach der Kernkraftnutzung. "Leider sind uns offensichtlich 
nicht die richtigen Argumente eingefallen", so Frauhammer, der zurzeit 
als Vizeschultes die Urlaubsvertretung für Bürgermeisterin Monika 
Tummescheit übernommen hat. Die Entscheidungen würden jetzt von anderen 
getroffen, "wir werden nicht mehr gefragt". Nun müsse die 
Urteilsbegründung studiert werden, bevor man weitere Schritte plane. 
Schließlich geht es auch um Geld. Gemmrigheim und das Land müssen sich 
die Prozesskosten teilen. Wie teuer das Tauziehen die Gemeinde zu stehen 
kommt, ist aber noch unklar.

Seine Kollegen zeigten sich frustriert, weil "der Atomlobby ein längeres 
Planungsrecht eingeräumt" werde als einer Kommune. "Das können und wollen 
wir nicht verstehen." Zwar müsse man sich dem Richterspruch beugen. 
Dennoch werde man den Widerstand fortsetzen und Demonstrationen 
organisieren. Der CDU-Gemeinderat Sven Herold, der Sprecher dieser 
Ratsmehrheit, hielt freilich auch den juristischen Streit noch nicht für 
ausgestanden. "Für mich ist das Thema erst gegessen, wenn sämtliche 
Rechtsmittel ausgeschöpft sind", betonte er.
 
Aktualisiert: 23.10.2002, 09:14 Uhr