StN: Rückschlag für Atomgegner
Stuzttgarter Nachrichten, 23.10.02
> Neckarwestheim
> Rückschlag für Atomgegner
Mannheim - Die Atomkraftgegner in Baden-Württemberg müssen erneut einen
Rückschlag hinnehmen. Nach der Laufzeitverlängerung für den ältesten
deutschen Atommeiler in Obrigheim rückt nun auch der Bau des Atommüll-
Zwischenlagers in Neckarwestheim immer näher. Der Verwaltungsgerichtshof
Baden- Württemberg (VGH) erklärte die Ablehnung der Baugenehmigung durch
die Gemeinde Gemmrigheim (Kreis Ludwigsburg) für rechtswidrig.
Seit langem kämpft die 3700-Seelen-Gemeinde gegen den Bau des
Zwischenlagers und scheute nicht den Gang durch die gerichtlichen
Instanzen. Aber auch mit rund 3500 Einwendungen gegen das
Genehmigungsverfahren im Rücken war die Argumentation der Gemeinde den
Mannheimer Richtern zu dünn. Der Verweis auf einen nicht einzuhaltenden
Regionalplan reichte nicht aus, um den Baustopp für das unterirdische
Lager weiter aufrecht zu erhalten.
Während die Geschäftsführung des Kraftwerksbetreibers mit Freude und
Erleichterung auf den Richterspruch reagierte, hüllten sich die
Verantwortlichen in Gemmrigheim in Schweigen. Bürgermeisterin Monika
Tummescheit sei im Urlaub, teilte die Gemeindeverwaltung mit.
Stellvertreter Jörg Frauenhammer war bis zum Abend nicht zu sprechen.
Von Mitte 2005 an soll der Atommüll in zwei Stollen gelagert werden. "Mit
dem Urteil haben wir jetzt endlich Planungssicherheit für den Bau", sagte
der Geschäftsführer des Gemeinschaftskraftwerks Neckar (GKN), Wolfgang
Heni. Im Sommer nächsten Jahres soll mit dem Bau begonnen werden. Das
Zwischenlager soll nach 24 Monaten betriebsbereit sein. Die Kosten für
das Vorhaben belaufen sich Heni zufolge auf 30 Millionen Euro.
Bei dem seit Anfang 2000 währenden Rechtsstreit geht es um ein rund 50
Hektar großes Gelände. Die beiden unterirdischen Stollen für das
Zwischenlager sollen jeweils 80 Meter lang und 30 Meter breit werden. Sie
böten Platz für bis zu 152 Atom-Behälter. "Da uns der Atom-Konsens bis
zum 1. Juli 2005 Atom-Transporte erlaubt, passt der Zeitplan genau",
meint der Geschäftsführer.
Der VGH hat aber noch nicht endgültig grünes Licht für den Bau gegeben.
Die Richter des 3. Senates verpflichteten das Land Baden- Württemberg
dazu, nun neu über den Bauantrag zu entscheiden. In der Praxis wird die
Entscheidung auf das Landratsamt Ludwigsburg zukommen, das für die
Gemeinde zuständig ist. Da das Amt bereits im laufenden Rechtsstreit die
Gemmrigheimer für ihr Vorgehen gerügt hatte, scheint eine erneute
Ablehnung des Bauantrags unwahrscheinlich.
dpa/lsw