SWP: Der Widerstand ist rechtswidrig
URTEIL / Niederlage für Gemeinde
> Der Widerstand ist rechtswidrig
> Atommülldepot ist nicht zu stoppen
Schlappe vor Gericht: Die Gemeinde Gemmrigheim kann den Bau eines
Atommülldepots bei den Neckarwestheimer Reaktoren nicht verhindern.
HANS GEORG FRANK
MANNHEIM Wolfgang Heni, Geschäftsführer der Gemeinschaftskernkraftwerke
Neckar (GKN) in Neckarwestheim, will unverzüglich Angebote für ein 30
Millionen Euro teures Bauvorhaben einholen. Mit der Errichtung eines
atomaren Zwischenlagers soll im Sommer 2003 begonnen werden. Spätestens
vom Jahresende 2005 an müssen die zwei Stollen unter dem GKN-
Verwaltungsbau 1600 Tonnen hochradioaktiven Abfall aufnehmen können. Der
Manager schöpft seine Zuversicht aus einem gestern verkündeten Urteil des
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Dieses
Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der 3. Senat hat die Ablehnung der Baugenehmigung für das atomare
Zwischenlager durch die Gemeinde Gemmrigheim als rechtswidrig bezeichnet.
Auf Markung von Neckarwestheims Nachbarkommune soll das unterirdische
Lager für 151 volle Castor-Container entstehen. Die Zustimmung sei zu
Unrecht versagt worden, weil der Atomstollen bauplanungsrechtlich
zulässig sei. Dieses Vorhaben sei nach dem Willen des Gesetzgebers, der
ein Zwischenlager beim Kraftwerk verlangt, im Außenbereich bevorrechtigt
zulässig. Öffentliche Belange stünden dem nicht entgegen.
Die Richter korrigierten die Ansicht der Gemeinde, die einen Widerspruch
zum Regionalplan geltend gemacht hat, weil dieser auf dem Gelände nur
Energiegewinnung vorsehe. Doch das Zwischenlager stehe "in engem
sachlichem Zusammenhang" mit der bestehenden Nutzung des Kraftwerks,
heißt es im Urteil.
Das Gericht verlangt vom Landratsamt Ludwigsburg eine Entscheidung über
den im November 2000 eingereichten Antrag des Atomkraftwerks, wobei eine
Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sei. Damit ist jedoch
noch nichts über die spätere Nutzung der beiden 90 Meter langen Röhren
ausgesagt.
Über das atomrechtliche Verfahren entscheidet das Bundesamt für
Strahlenschutz voraussichtlich bis Mai 2003. Die Mannheimer Richter
betonten, dass ihre Entscheidung das noch beim Bundesamt für
Strahlenschutz anhängige Verfahren auf das Erteilen einer atomrechtlichen
Genehmigung für die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente nicht
betreffe.
Nach dem Atomkonsens kann Block 1 in Neckarwestheim bis 2009 Strom
erzeugen, Block 2 wird demnach 2022 abgeschaltet.