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SWP: Der Widerstand ist rechtswidrig



URTEIL / Niederlage für Gemeinde

> Der Widerstand ist rechtswidrig
> Atommülldepot ist nicht zu stoppen

Schlappe vor Gericht: Die Gemeinde Gemmrigheim kann den Bau eines 
Atommülldepots bei den Neckarwestheimer Reaktoren nicht verhindern.

HANS GEORG FRANK

MANNHEIM Wolfgang Heni, Geschäftsführer der Gemeinschaftskernkraftwerke 
Neckar (GKN) in Neckarwestheim, will unverzüglich Angebote für ein 30 
Millionen Euro teures Bauvorhaben einholen. Mit der Errichtung eines 
atomaren Zwischenlagers soll im Sommer 2003 begonnen werden. Spätestens 
vom Jahresende 2005 an müssen die zwei Stollen unter dem GKN-
Verwaltungsbau 1600 Tonnen hochradioaktiven Abfall aufnehmen können. Der 
Manager schöpft seine Zuversicht aus einem gestern verkündeten Urteil des 
baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Dieses 
Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
 
Der 3. Senat hat die Ablehnung der Baugenehmigung für das atomare 
Zwischenlager durch die Gemeinde Gemmrigheim als rechtswidrig bezeichnet. 
Auf Markung von Neckarwestheims Nachbarkommune soll das unterirdische 
Lager für 151 volle Castor-Container entstehen. Die Zustimmung sei zu 
Unrecht versagt worden, weil der Atomstollen bauplanungsrechtlich 
zulässig sei. Dieses Vorhaben sei nach dem Willen des Gesetzgebers, der 
ein Zwischenlager beim Kraftwerk verlangt, im Außenbereich bevorrechtigt 
zulässig. Öffentliche Belange stünden dem nicht entgegen.
 
Die Richter korrigierten die Ansicht der Gemeinde, die einen Widerspruch 
zum Regionalplan geltend gemacht hat, weil dieser auf dem Gelände nur 
Energiegewinnung vorsehe. Doch das Zwischenlager stehe "in engem 
sachlichem Zusammenhang" mit der bestehenden Nutzung des Kraftwerks, 
heißt es im Urteil.
 
Das Gericht verlangt vom Landratsamt Ludwigsburg eine Entscheidung über 
den im November 2000 eingereichten Antrag des Atomkraftwerks, wobei eine 
Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sei. Damit ist jedoch 
noch nichts über die spätere Nutzung der beiden 90 Meter langen Röhren 
ausgesagt.
 
Über das atomrechtliche Verfahren entscheidet das Bundesamt für 
Strahlenschutz voraussichtlich bis Mai 2003. Die Mannheimer Richter 
betonten, dass ihre Entscheidung das noch beim Bundesamt für 
Strahlenschutz anhängige Verfahren auf das Erteilen einer atomrechtlichen 
Genehmigung für die Aufbewahrung der abgebrannten Brennelemente nicht 
betreffe.
 
Nach dem Atomkonsens kann Block 1 in Neckarwestheim bis 2009 Strom 
erzeugen, Block 2 wird demnach 2022 abgeschaltet.