Reuters: AKW-Betreiber erringt Teilerfolg im Zwischenlager-Streit
Reuters, 22.10.02
> AKW-Betreiber erringt Teilerfolg im Zwischenlager-Streit
Mannheim (Reuters) - Die Betreiber des Atomkraftwerks Neckarwestheim
haben im Streit um ein Zwischenlager beim Reaktor vor dem
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein Erfolg errungen.
Der 3. Senat des baden-württembergischen VGH erklärte in dem am Dienstag
verkündeten Urteil die Ablehnung der Baugenehmigung für die Anlage für
rechtswidrig. Das Landratsamt in Ludwigsburg muss nun erneut über den
Bauantrag entscheiden. Die Gemeinde Gemmrigheim, auf deren Grund ein Teil
des Zwischenlagers liegen soll, hatte ihre Zustimmung verweigert, da
dieses nicht mit dem Regionalplan vereinbar sei. Das laufende
Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz ist von der
Entscheidung nicht berührt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch
nicht rechtskräftig (Az.: 3 S 1689/01).
Nach dem Atomkonsens müssen Kernkraftwerksbetreiber auf dem Gelände des
Kraftwerks atomare Zwischenlager einrichten. In Neckarwestheim sollen
dazu zwei Tunnelröhren gebaut werden, die bis zu 1590 Castor-Behälter mit
abgebrannten Brennelementen aufnehmen können. Das AKW Neckarwestheim, das
von dem Regionalversorger Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und dessen
Tochter Neckarwerke Stuttgart (NWS) betrieben wird, soll noch bis 2021
laufen.
Gegen Atommüll-Transporte von Neckarwestheim in die
Wiederaufbereitungsanlagen im französischen La Hague und im britischen
Sellafield hatten in der Vergangenheit wiederholt Atomkraftgegner
protestiert, zuletzt im Frühjahr 2002.