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Reuters: AKW-Betreiber erringt Teilerfolg im Zwischenlager-Streit



Reuters, 22.10.02

> AKW-Betreiber erringt Teilerfolg im Zwischenlager-Streit 

Mannheim (Reuters) - Die Betreiber des Atomkraftwerks Neckarwestheim 
haben im Streit um ein Zwischenlager beim Reaktor vor dem 
Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein Erfolg errungen.

Der 3. Senat des baden-württembergischen VGH erklärte in dem am Dienstag 
verkündeten Urteil die Ablehnung der Baugenehmigung für die Anlage für 
rechtswidrig. Das Landratsamt in Ludwigsburg muss nun erneut über den 
Bauantrag entscheiden. Die Gemeinde Gemmrigheim, auf deren Grund ein Teil 
des Zwischenlagers liegen soll, hatte ihre Zustimmung verweigert, da 
dieses nicht mit dem Regionalplan vereinbar sei. Das laufende 
Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz ist von der 
Entscheidung nicht berührt. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch 
nicht rechtskräftig (Az.: 3 S 1689/01). 

Nach dem Atomkonsens müssen Kernkraftwerksbetreiber auf dem Gelände des 
Kraftwerks atomare Zwischenlager einrichten. In Neckarwestheim sollen 
dazu zwei Tunnelröhren gebaut werden, die bis zu 1590 Castor-Behälter mit 
abgebrannten Brennelementen aufnehmen können. Das AKW Neckarwestheim, das 
von dem Regionalversorger Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) und dessen 
Tochter Neckarwerke Stuttgart (NWS) betrieben wird, soll noch bis 2021 
laufen.

Gegen Atommüll-Transporte von Neckarwestheim in die 
Wiederaufbereitungsanlagen im französischen La Hague und im britischen 
Sellafield hatten in der Vergangenheit wiederholt Atomkraftgegner 
protestiert, zuletzt im Frühjahr 2002.