Berliner Zeitung, 21.10.99
Rechtsprobleme bei Atom-Lagerung
Umweltminister prüft Genehmigungen ohne Anhörung
der Öffentlichkeit
Christian Schwägerl
BERLIN, 20. Oktober. Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne)
stößt mit
seinem Plan, in Kernkraftwerken neue Lagerkapazitäten für
Atommüll zu
schaffen, nach Informationen der "Berliner Zeitung" auf unerwartete
rechtliche Schwierigkeiten. Fachleute der Regierung gehen davon aus,
dass
das Vorhaben nur realisierbar ist, wenn die Beteiligung der Öffentlichkeit
am Genehmigungsverfahren eingeschränkt wird. Nach dem Atomgesetz
bedürfen
wesentliche Änderungen an einer Atomanlage eines Genehmigungsverfahrens,
an dem die Öffentlichkeit beteiligt wird. Da die neuen Lagermöglichkeiten
aber binnen Monaten geschaffen werden müssten, bliebe für
ein
Anhörungsverfahren keine Zeit.
Das Umweltministerium hat für kommenden Montag Experten der Länder
und der
Energiekonzerne zu einem Gespräch über die Entsorgungsengpässe
geladen.
Trittin möchte die Lagerkapazitäten an vier Kraftwerkstandorten
erweitern,
weil ansonsten Abtransporte von Atommüll unausweichlich
wären, sollen die
Anlagen nicht im ersten Halbjahr 2000 stillgelegt werden. In
den
Kraftwerken Stade, Biblis, Neckarwestheim und Phillipsburg sind die
Lagerbecken so voll, dass die nächste Ladung verbrauchter Kernbrennstäbe
keinen Platz mehr hätte. Trittin möchte Transporte aber wegen
des
Widerstands von Atomkraftgegnern vermeiden. Zudem ist unsicher, ob
die
Energiekonzerne rechtzeitig nachweisen können, dass die Transportbehälter
nicht wie in vielen Fällen vor 1998 radioaktiv belastet sind.
Nutzung der Notfallreserven
Trittin hat seinen Plan Mitte September den Chefs der Stromkonzerne
unterbreitet, mit der Maßgabe, dass diese sein Atomausstiegsmodell
akzeptieren müssen. Der Plan sieht vor, Castor-Behälter mit
abgebrannten
Brennelementen zu beladen und solange auf dem Kraftwerksgelände
zu lagern,
bis die von der Regierung geforderten standortnahen Zwischenlager
gebaut
sind. Zudem prüft das Ministerium, ob so genannte Freihaltepositionen
für
Brennelemente künftig genutzt werden können. Dieser Lagerraum
war bisher
aus Sicherheitsgründen für den Fall reserviert, in dem der
Reaktorkern bei
einem Störfall schnell ausgebaut und untergebracht werden
muss.
Der Ministerium prüft nun, ob das geltende Atomgesetz einen Weg
an der
Öffentlichkeitsanhörung vorbei gestattet oder ob neue Vorschriften
nötig
sind. Alternativ war erwogen worden, dass der Atommüll in eine
"Staatsverwahrung" übergeht, wofür keine Anhörung nötig
ist. Das Modell
wurde verworfen, weil damit die Verantwortung für die Entsorgung
des Mülls
dem Staat übertragen würde.