Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Verfahren gegen GKN-Betreiber eingestellt 
    Stuttgarter Nachrichten, 18.08.99

    Castoren verstrahlten nicht die Umwelt
    Verfahren gegen GKN-Betreiber eingestellt 
    - Aber hohe Werte bei NTL-Behältern

    Neckarwestheim - Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat die 
    Ermittlungen gegen die Betreiber des Gemeinschaftkernkraftwerks 
    Neckarwestheim (GKN) wegen Grenzwert-überschreitungen beim Transport
    abgebrannter Brennelemente eingestellt.

    VON GÜNTHER JUNGNICKL

    Strafanzeige hatten Umweltschutzverbände und Beamte des 
    Bundesgrenzschutzes gestellt. Für den Leitenden Oberstaatsanwalt 
    Johannes Häcker gab es zwar bei Transporten in NTL-Behältern zwischen
    Neckarwestheim und La Hague (Frankreich) von 1988 bis 1997
    Überschreitungen des Grenzwerts (vier Bequerel pro Quadratmeter) um ein
    Vielfaches, doch eine Gesundheitsgefährdung von Menschen habe es nicht
    gegeben. ¸¸In keinem Fall'', so Häcker, seien Kontaminationen außerhalb
    der jeweils auf den Behältern aufliegenden Abdeckhauben festgestellt
    worden. Transporte von Castorbehältern aus Neckarwestheim seien sogar
    überhaupt nicht betroffen gewesen.

    Dass NTL-Behälter mit strahlenden Partikeln verunreinigt waren, liegt nach
    Expertenmeinung an ihrer Bauart und dass sie unter Wasser beladen werden.
    Trotz gründlicher Reinigung habe nicht verhindert werden können, dass sich
    an unzugänglichen Stellen radioaktive Schwebeteilchen aus den Tauchbecken
    anlagerten, die sich dann während des Transports lösten und am
    Bestimmungsort entdeckt wurden. Darüber seien die jeweiligen
    Transportfirmen, nicht aber die Betreiber informiert worden.

    Häcker: ¸¸Es gibt also keine Anhaltspunkte dafür, dass die 
    Beteiligten einen Straftatbestand erfüllt haben.'' Die zusätzliche 
    Strahlenbelastung der Menschen im Umfeld der Transporte - also auch 
    der Bundesgrenzschutzbeamten - habe im Übrigen ¸¸im Höchstfall'' 
    einem Zehntel bis einem Zwölftel der mittleren natürlichen 
    Strahlenbelastung der Bevölkerung entsprochen.

    Ob trotzdem die festgestellten Grenzwertüberschreitungen als 
    Ordnungswidrigkeit geahndet werden, muss nun die zuständige 
    Bußgeldbehörde entscheiden: 
    Baden-Württembergs Umweltministerium.

    © 1999 Stuttgarter Nachrichten, Germany
     
     
     
     
     


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