Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Kraftwerksbetreiber beantragen Atommülltransporte
    reuters / Berliner Ztg. vom 30.07.99

    reuters, 30.07.99

    Kraftwerksbetreiber beantragen Atommülltransporte

    von: koc/jcs/tms

    Hamburg, 30. Jul - Die Betreiber der Atomkraftwerke Biblis, 
    Neckarwestheim, Philippsburg und Stade haben beim Bundesamt für 
    Strahlenschutz Salzgitter die Genehmigung neuer Atommülltransporte 
    beantragt. Ein Sprecher der Behörde in Salzgitter bestätigte am 
    Freitag einen Bericht der "Berliner Zeitung", wonach die für die 
    Durchführung der Transporte zuständige Bahntochter Nuclear Cargo 
    Service insgesamt acht Einzelanträge gestellt hat. Dem Bericht 
    zufolge könnten die Anträge jedoch derzeit "aus unterschiedlichen 
    Gründen" nicht beschieden werden. Nähere Angaben zu dem Verfahren 
    könne das Bundesamt für Strahlenschutz auf Weisung des 
    Bundesumweltministeriums nicht machen, sagte der Sprecher. 

    Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) hatte mehrfahch erklärt,
    Transportgenehmigungen würden erst wieder erteilt, wenn nachgewiesen
    werde, daß die maßgeblichen Strahlengrenzwerte mit Sicherheit eingehalten
    würden. Die Atomtransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich
    und Großbritannien waren 1998 aus Sicherheitsgründen von der alten
    Bundesregierung ausgesetzt worden. Die damalige Bundesumweltministerin
    Angela Merkel (CDU) hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem an
    Transportbehältern Strahlungswerte weit über den zulässigen Grenzwerten
    gemessen worden waren. 

    Das Atomkraftwerk Biblis wird von der RWE (Kurs - Nachrichten) , die
    Anlage in Stade von der Hamburgischen Electricitätswerke AG betrieben. Das
    Atomkraftwerk Neckarwestheim gehört ebenso wie das Werk Philippsburg zur
    Energie Baden-Württemberg AG .

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    Berliner Zeitung, 30.7.99:

    RWE kündigt im Streit mit Eichel Verfassungsklage an
    Essener Energiekonzern will rückwirkende Änderung der Besteuerung   
    durch den Bund anfechten

    Von Ewald B. Schulte

     BERLIN, 29. Juli. Die Ankündigung von Bundesfinanzminister Hans 
    Eichel (SPD), durch eine modifizierte Auslegung des 
    Steuerentlastungsgesetzes die Entsorgungs-Rückstellungen der 
    Stromkonzerne deutlich stärker zu besteuern als bislang geplant, hat zu
    massiven Verstimmungen in der Stromwirtschaft geführt. Gegenüber der
    "Berliner Zeitung" kündigte der RWE-Konzern an, daß er nunmehr "alle
    Rechtsmittel ausschöpfen" werde, um gegen die "Bestimmungen und
    Auslegungen des Steuerentlastungsgesetzes insgesamt vorzugehen". Dies
    schließe ausdrücklich den Gang nach Karlsruhe ein. 

    Fiskus droht Milliardeneinbuße

    Beim Bundesverfassungsgericht wollen die Essener nunmehr überprüfen 
    lassen, ob die von der Bundesregierung im Steuerentlastungsgesetz 
    vorgesehene rückwirkende Änderung der Besteuerungsregeln überhaupt 
    zulässig ist. Die exakten Mehrbelastungen der von Eichel mit den 
    Länderfinanzministern verabredeten neuen Besteuerungsregelungen 
    würden derzeit im Konzern ermittelt. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte auf
    Basis von Branchenberechnungen berichtet, daß die Steuerbelastung der
    Stromkonzerne durch die Neuregelung von 16 auf gut 22 Milliarden Mark
    steigen werde. 

    Die Verärgerung der Essener resultiert auch daraus, daß noch bei 
    einem Spitzengespräch im Juni mit Finanzminister Eichel und 
    Wirtschaftsminister Werner Müller abgesprochen worden sei, das 
    Steuerentlastungsgesetz bei den Verhandlungen mit den Ländern in drei
    zentralen Punkten zu "entschärfen". So sollte zum Beispiel auf die
    rückwirkende Auflösung der Wiederaufarbeitungs-Rückstellungen verzichtet
    werden. Zudem sollte die unabhängig von der konkreten Reaktorlaufzeit
    vorgesehene Verlängerung des Ansammlungszeitraums der für den Abriß und
    die Entsorgung von Kernkraftwerken erforderlichen Gelder auf 25 Jahre
    überdacht werden. Sollte RWE mit seinen beabsichtigten Klagen auch nur
    einen Teilerfolg erringen, drohen dem Bund Einnahmeausfälle in
    Milliardenhöhe.

    Acht Transportanträge

    Unterdessen bestätigte das Bundesamt für Strahlenschutz, daß für die
    Kernkraftwerke Biblis, Neckarwestheim, Philipsburg und Stade mittlerweile
    acht Anträge für Atommülltransporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen
    vorliegen. Diese Anträge könnten derzeit aber nicht beschieden werden.
    Auch hier will RWE klagen, wenn der Biblis-Transport nicht bis Ende August
    genehmigt wird. Da der Reaktor dann heruntergefahren oder aber ganz vom
    Netz genommen werden müsse, seien wirtschaftliche Einbußen zu befürchten.
     
     


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