Ludwigsburger Kreiszeitung, 21.07.99
Die Atomgegner wollen Urteil nicht hinnehmen
Verwarnung mit einem Strafvorbehalt und Bußgelder
Besigheim - (fan) Wegen Hausfriedensbruch wurden gestern abend 25 Greenpeace-Aktivisten
mit Strafvorbehalt verwarnt. Sie hatten im März 1998 auf dem Gelände
des Kraftwerks Walheim gegen einen Castor-Transport demonstriert (wirb
erichteten gestern).
Die Geldbußen zwischen 200 und 1800 Mark setzte der Richter Friedrich
Wilhelm Hiller auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Die Hälfte des
Bußgeldes müssen die Verurteilten auf jeden Fall an gemeinnützige
Organisationen und zur Deckung der Verfahrenskosten an die Staatskasse
entrichten. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten
gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
Zuvor wurde der zweite Verhandlungstag mit der Anhörung weiterer
Zeugen von Kraftwerk und Poliiei fortgesetzt. Sie schilderten die Anlandung,
die Kaminbesteigung und das Befestigen des Transparents durch die Greenpeace-Aktivisten
im wesentlichen gleich.
Anschließend konnte jeder Angeklagte seine Motive für die
Teilnahme an der Aktion erläutern. Tenor dieser Aussagen war, daß
mit der Aktion die Öffentlichkeit auf Gefahren hingewiesen werden
sollte, die von der Atomindustrie bewußt verschwiegen würden:
"Die Atomindustrie gehört angeklagt, nicht wir", faßte einer
der Betroffenen die Position der Greenpeace-Aktivisten zusammen. Tatsächlich
überschritt nach Angaben der "Gesellschaft für
Reaktorsicherheit" einer der Transportbehälter die zulässige
Höchststrahlungsmenge um hundert Prozent.
Polizei und Kraftwerksangestellten verhielten sich unterschiedlich.
Während die Polizisten interne Verhaltensmaßregeln für
den Umgang mit den Castor-Behältern bekommen hatten, waren die Verantwortlichen
und Mitarbeiter des Kraftwerks der Neckarwerke darüber im unklaren
gelassen worden.
In seinem Plädoyer äußerte einer der Verteidiger die
Ansicht, der damalige Kraftwerksleiter Wilfried Abbt sei durch die Unternehmensführung
nicht berechtigt gewesen, Strafantrag zu stellen. Ferner sei das Gelände
des Kraftwerks zum Neckar hin nicht befestigt gewesen und die Castor-Transport-Gegner
von der Polizei am Verlassen des Geländes gehindert worden.
Das Gericht sah freilich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als
gegeben an. Strafmildernd rücksichtigte es, daß die Angeklagten
gewaltlos vorgingen, die Arbeitsabläufe nicht gestört hätten
und geständig waren. Bei seiner Urteilsverkündung machte Hillei
deutlich, daß er sich eine Einstellung des Verfahrens hätte
vorstellen können, die Staatsanwaltschaft Heilbronn dies aber nicht
zugelassen habe.
Mit dem Urteil zeigte sich der Verteidiger "nicht ganz zufrieden".
Bis zuletzt hatten er und seine zwei Kolleginnen gehofft, das Besigheimer
Amtsgericht spreche die Angeklagten frei.