Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Die Atomgegner wollen Urteil nicht hinnehmen
    Ludwigsburger Kreiszeitung, 21.07.99

    Die Atomgegner wollen Urteil nicht hinnehmen
    Verwarnung mit einem Strafvorbehalt und Bußgelder

    Besigheim - (fan) Wegen Hausfriedensbruch wurden gestern abend 25 Greenpeace-Aktivisten mit Strafvorbehalt verwarnt. Sie hatten im März 1998 auf dem Gelände des Kraftwerks Walheim gegen einen Castor-Transport demonstriert (wirb erichteten gestern).

    Die Geldbußen zwischen 200 und 1800 Mark setzte der Richter Friedrich Wilhelm Hiller auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Die Hälfte des Bußgeldes müssen die Verurteilten auf jeden Fall an gemeinnützige Organisationen und zur Deckung der Verfahrenskosten an die Staatskasse entrichten. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
    Zuvor wurde der zweite Verhandlungstag mit der Anhörung weiterer Zeugen von Kraftwerk und Poliiei fortgesetzt. Sie schilderten die Anlandung, die Kaminbesteigung und das Befestigen des Transparents durch die Greenpeace-Aktivisten im wesentlichen gleich.
    Anschließend konnte jeder Angeklagte seine Motive für die Teilnahme an der Aktion erläutern. Tenor dieser Aussagen war, daß mit der Aktion die Öffentlichkeit auf Gefahren hingewiesen werden sollte, die von der Atomindustrie bewußt verschwiegen würden: "Die Atomindustrie gehört angeklagt, nicht wir", faßte einer der Betroffenen die Position der Greenpeace-Aktivisten zusammen. Tatsächlich überschritt nach Angaben der "Gesellschaft für
    Reaktorsicherheit" einer der Transportbehälter die zulässige Höchststrahlungsmenge um hundert Prozent.
    Polizei und Kraftwerksangestellten verhielten sich unterschiedlich. Während die Polizisten interne Verhaltensmaßregeln für den Umgang mit den Castor-Behältern bekommen hatten, waren die Verantwortlichen und Mitarbeiter des Kraftwerks der Neckarwerke darüber im unklaren gelassen worden.
    In seinem Plädoyer äußerte einer der Verteidiger die Ansicht, der damalige Kraftwerksleiter Wilfried Abbt sei durch die Unternehmensführung nicht berechtigt gewesen, Strafantrag zu stellen. Ferner sei das Gelände des Kraftwerks zum Neckar hin nicht befestigt gewesen und die Castor-Transport-Gegner von der Polizei am Verlassen des Geländes gehindert worden.
    Das Gericht sah freilich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als gegeben an. Strafmildernd rücksichtigte es, daß die Angeklagten gewaltlos vorgingen, die Arbeitsabläufe nicht gestört hätten und geständig waren. Bei seiner Urteilsverkündung machte Hillei deutlich, daß er sich eine Einstellung des Verfahrens hätte vorstellen können, die Staatsanwaltschaft Heilbronn dies aber nicht zugelassen habe.
    Mit dem Urteil zeigte sich der Verteidiger "nicht ganz zufrieden". Bis zuletzt hatten er und seine zwei Kolleginnen gehofft, das Besigheimer Amtsgericht spreche die Angeklagten frei.


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