Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Auch zweites Urteil revidiert
    Bietigheimer Zeitung, 29.01.99

    JUSTIZ / Castor-Blockierer muß jetzt 1000 Mark zahlen
    Auch zweites Urteil revidiert
    Heilbronner Berufungskammer wandelte Haft- in Geldstrafe

    KIRCHHEIM (rrm). Auch das zweite Urteil gegen einen Castor-Blockierer, ausgesprochen im beschleunigten Strafverfahren, wurde jetzt von der Berufungskammer in .Heilbronn aufgehoben.
    Zwar wurde der 26jährige Mathematik-Student nicht freigesprochen, wie noch tags zuvor ein Stuttgarter   Steinmetz-Lehrling (wir berichteten). Doch die in diesem Fall zuständige 5.kleine Strafkammer des Landgerichts Heilbronn milderte die im Eilverfahren gegen den Castor-Blockierer verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung ganz entscheidend ab. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbearmte in Tateinheit mit einfacher Körperverletzung muß der junge Mann jetzt 1000 Mark Geldstrafe bezahlen. Unter dem Vorwurf, er habe sich mit Tritten und Bissen gegen die Blockade-Räumung vor Tor II des GKN Neckarwestheim zur Wehr gesetzt und einen Polizisten dabei vorsätzlich verletzt, war der Student am 19. März vergangenen Jahres festgenommen und einen Tag .später vom Heilbronner Amtsgericht im Schnellverfahren wegen Widerstands sowie gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Wie die Berufungskammer jetzt jedoch nach zweitägiger Verhandlung feststellte, sei die in der Urteilsbegründung getroffene »martialische Formulierung", der Angeklagte hätte den Polizeibeamten mit schwerem Schuhwerk zielgerichtet verletzen wollen, nicht gerechtfertigt. Erwiesen sei jedoch, daß sich der 28jährige gegen den berechtigten polizeilichen Zwang mit Händen und Füßen wehrte, womit er eine Verletzung zwar nicht gewollt, aber doch in Kauf genommen habe.
    Wie schon im ersten Prozeß übte auch gestern die Verteidigung heftige Kritik an der Praxis des beschleunigten  Strafverfahrens. In beiden Fällen, so der Anwalt, hätten die Strafverfolgungsbehörden offensichtlich ein Exempel statuieren wollen. Auch wären den Angeklagten dabei „so gut wie alle Rechte beschnitten worden".
     

 

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