Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Landgericht spricht Castor-Demonstranten vom Vorwurf der Körperverletzung frei
    Ludwigsburger Kreiszeitung, 28.01.99

    Landgericht spricht Castor-Demonstranten vom Vorwurf der Körperverletzung frei

    Aus Mangel an Beweisen - Nur ein Polizist identifizierte den Angeklagten

     Neckarwestheim - (mut) Sieg auf der ganzen Linie für den Castor-Demonstranten: Das Landgericht Heilbronn sprach einen Atompro-testier in der Berufungsverhand-lung vom Vorwurf der vorsätzli-chen Körperverletzung frei. Aus Mangel an Beweisen.
    Das Amtsgericht Heilbronn hatte den jungen Mann, der am 19. März 1998 vermummt gegen den Castor-Transport in Neckarwestheim de-monstrierte, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Und zwar im Schnellverfahren. Das Schnellverfahren war so schnell, daß der Anwalt des Demonstranten zu spät kam. Genauer: Der Verteidiger traf erst nach der Verurteilung ein. „Das hatte nichts mit Fairneß zu tun", sagte die Ad-vokatin des Atomkraftgegners in ihrem Plädoyer gestern vor dem Landgericht. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in Berufung una bekam nun voll und ganz recht.
    Seinen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung begründete die Kammer mit Ermittlungsergebnissen. Klar sei, daß ein Polizist von einem Demontran-ten während der Castor-Proteste von hinten eine Böschung heruntergestoßen wurde. Zwar nahe ein
     weiterer Polizist den Angeklagten zweifelsfrei als Täter identifiziert. Doch mehr hatte der Staatsanwalt nicht in der Hand. Jener einzige Belastungszeuge wollte den Demonstranten vom Stoß bis zur Festnahme über eine Distanz von rund 30 Metern im Auge behalten haben. Doch zweifelte das Gericht an den Beobachtungsmöglichkeiten. Letz-lich sei die 15köpfige Vermumm-tengruppe, in der der „Schubser" verschwand, ähnlich drapiert und damit schwer zu identifizieren gewesen. Gleichwohl sagte der Richter zur Demo-Maske: „Es wäre ehrlicher gewesen, sie hätten ohne Vermummung demonstriert, wenn sie nur hehre Ziele und nicht auf Randale aus waren." Sein Befremden drückte der Kammervorsitzende darüber aus, daß während der drei Verhandlungstage nur die Atomkraftgegner als verantwortlich denkende Mernschen dargestellt worden seien.
    „Er war's nicht", hatte die Verteidigerin Freispruch beantragt. Die Anwältin hielt eine flammende Rede wider das Atom und für die Moral der Demonstranten. Der Protest in Neckarwestheim wollte den Castor-Transport verhindern oder zumindest verteuern. Ihren Mandanten nannte sie einen jungen Mann, der „schlicht gegen eine Energieform ist, die nicht beherrschbar ist". Die Advokatin verwies auf Harrisbourg und Tschernobyl. Die 68er hätten auch gegen Dinge demonstriert, über die die Eltern damals die Köpfe schüttelten. Doch die Geschichte wußte es besser. Die Atomkraftwerksbetreiber seien dagegen „skrupellos und ohne moralische Vorstellung vorgegangen", als sie Castor-Transporte mit zu hoher Strahlendosis fahren ließen. Im übrigen werden in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern die Verfahren gegen Castor-Gegner eingestellt. Aber eine Verurteilung allein auf die Aussage eines einzelnen Polizisten sei nicht vertretbar. Andere Beweise gebe es jedoch nicht.
    Es gehe nicht ums Pro und Contra Atomkraft, sagte dagegen der Staatsanwalt, sondern um eine Straftat. Es gehe auch nicht darum, ein Exempel zu statuieren. Die Aussage des Polizisten sei glaubhaft. Indes sei das erstinstanzliche Urteil nicht milde gewesen, „sollte es auch nicht sein'. Die Demonstrationsfreiheit sei ein hohes Gut. Sie dürfe aber nicht mißbraucht werden. Ein Zeichen zu setzen, das so etwas nicht geduldet wird, sei durchaus   gerechtfertigt.   Der Staatsanwalt ließ offen, ob Er gegen das Urteil in Revision gehen will.
     
     
     


aufkleber

aktuell

termine

presseerklärungen

zurück zu
lokalpresse

infos zum
aktionsbündnis

obrigheim

castor ahaus ´98

links

download
 
 

Mail an Aktionsbündnis





















 

Startseite