Ludwigsburger Kreiszeitung, 28.01.99
Landgericht spricht Castor-Demonstranten vom Vorwurf
der Körperverletzung frei
Aus Mangel an Beweisen - Nur ein Polizist identifizierte den Angeklagten
Neckarwestheim - (mut) Sieg auf der ganzen Linie für den
Castor-Demonstranten: Das Landgericht Heilbronn sprach einen Atompro-testier
in der Berufungsverhand-lung vom Vorwurf der vorsätzli-chen Körperverletzung
frei. Aus Mangel an Beweisen.
Das Amtsgericht Heilbronn hatte den jungen Mann, der am 19. März
1998 vermummt gegen den Castor-Transport in Neckarwestheim de-monstrierte,
zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Und zwar im Schnellverfahren. Das Schnellverfahren war so schnell, daß
der Anwalt des Demonstranten zu spät kam. Genauer: Der Verteidiger
traf erst nach der Verurteilung ein. „Das hatte nichts mit Fairneß
zu tun", sagte die Ad-vokatin des Atomkraftgegners in ihrem Plädoyer
gestern vor dem Landgericht. Gegen dieses Urteil ging der Angeklagte in
Berufung una bekam nun voll und ganz recht.
Seinen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung
begründete die Kammer mit Ermittlungsergebnissen. Klar sei, daß
ein Polizist von einem Demontran-ten während der Castor-Proteste von
hinten eine Böschung heruntergestoßen wurde. Zwar nahe ein
weiterer Polizist den Angeklagten zweifelsfrei als Täter
identifiziert. Doch mehr hatte der Staatsanwalt nicht in der Hand. Jener
einzige Belastungszeuge wollte den Demonstranten vom Stoß bis zur
Festnahme über eine Distanz von rund 30 Metern im Auge behalten haben.
Doch zweifelte das Gericht an den Beobachtungsmöglichkeiten. Letz-lich
sei die 15köpfige Vermumm-tengruppe, in der der „Schubser" verschwand,
ähnlich drapiert und damit schwer zu identifizieren gewesen. Gleichwohl
sagte der Richter zur Demo-Maske: „Es wäre ehrlicher gewesen, sie
hätten ohne Vermummung demonstriert, wenn sie nur hehre Ziele und
nicht auf Randale aus waren." Sein Befremden drückte der Kammervorsitzende
darüber aus, daß während der drei Verhandlungstage nur
die Atomkraftgegner als verantwortlich denkende Mernschen dargestellt worden
seien.
„Er war's nicht", hatte die Verteidigerin Freispruch beantragt. Die
Anwältin hielt eine flammende Rede wider das Atom und für die
Moral der Demonstranten. Der Protest in Neckarwestheim wollte den Castor-Transport
verhindern oder zumindest verteuern. Ihren Mandanten nannte sie einen jungen
Mann, der „schlicht gegen eine Energieform ist, die nicht beherrschbar
ist". Die Advokatin verwies auf Harrisbourg und Tschernobyl. Die 68er hätten
auch gegen Dinge demonstriert, über die die Eltern damals die Köpfe
schüttelten. Doch die Geschichte wußte es besser. Die Atomkraftwerksbetreiber
seien dagegen „skrupellos und ohne moralische Vorstellung vorgegangen",
als sie Castor-Transporte mit zu hoher Strahlendosis fahren ließen.
Im übrigen werden in Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern die Verfahren
gegen Castor-Gegner eingestellt. Aber eine Verurteilung allein auf die
Aussage eines einzelnen Polizisten sei nicht vertretbar. Andere Beweise
gebe es jedoch nicht.
Es gehe nicht ums Pro und Contra Atomkraft, sagte dagegen der Staatsanwalt,
sondern um eine Straftat. Es gehe auch nicht darum, ein Exempel zu statuieren.
Die Aussage des Polizisten sei glaubhaft. Indes sei das erstinstanzliche
Urteil nicht milde gewesen, „sollte es auch nicht sein'. Die Demonstrationsfreiheit
sei ein hohes Gut. Sie dürfe aber nicht mißbraucht werden. Ein
Zeichen zu setzen, das so etwas nicht geduldet wird, sei durchaus
gerechtfertigt. Der Staatsanwalt ließ offen, ob Er gegen
das Urteil in Revision gehen will.
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