Ludwigsburger Kreiszeitung, 20.01.98
Schwere Suche nach Beweisen für die Körperverletzung
bei Castor-Demo
Gleich zwei Revisionisverjahren vertagt - Verteidiger übt heftige
Kritik an Schnellvervahren vor dem Amtsgericht Heilbronn
Neckarwesthelm - (fe) Bei einer Castor-Demonstration 1998 wurden zwei
Atomkraftgegner festgenommen und kurz danach wegen Körperverletzung
verurteilt. Mit den Revislonsverfahren tut sich das Landgericht Heilbronn
schwer. Beide Verfahren wurden gestern erst einmal vertagt.
Einen Tag nach der Dernonstration am 19. März 1998 vor dem Gemeinschaftskraftwerk
Neckar (GKN) in Neckacwestheim waren beide Angeklagte in einem Schnellverfahren
wegen Körperverletzung verurteilt worden. Dagegen wurde Widerspruch
eingelegt.
Bereits in der vergangenen Wo-che begann das Revisionsverfahren gegen
einen der Angeklagten. Schon damals konnte allein auf-grund
der Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden ob es sich bei
dem Bildhauerlehrling wirklich um den Demonstranten handelte, der während
der Demon-stration einen Polizisten eine Bö-schung hinuntergestoßen
haben soll. Daher wurden Videobänder des Fernsehens und der Polizei
als zusätzliche Beweise beantragt. In der gestrigen Verhandlung konnten
allerdings nur ein Nachrichtenbei-rag des damaligen Südfunks vor-gelegt
werden. Also wurde die Ver-handlung bereits nach einer Viertelstunde auf
27. Januar vertagt.
Auch mit. dem zweiten Prozeß hatte das Heilbronner Landgericht
eine Mühe. In diesem Fall soll ein 6jähriger Student einen Polizisten
beim Räumen einer Sitzblockade mit dem Fuß in die Brust getreten
haben. Nach dem Vernehmen der ersten Zeugen gab es allerdings niemand außer
dem leichtverletz-ten Beamten, der den Vorgang ge-sehen hat. In dem Schnellverfahren
vor dem Amtsgericht war der An-geklagte unter anderem deswegen verurteilt
worden, weil er mit schweren Wanderstiefeln, ausge-stattet mit Stahlkappen,
,,zielge-richtet" getreten haben soll. In der gestrigen Verhandlung stellte
sich allerdings heraus, daß es sich bei dem Schuhwerk um ,,ganz normale
Wanderstiefel" handelte. Auch mit dem Nachweis des zielgerichteten Handeln
hatte es das Gericht nicht leicht. Aus diesem Grund sollen jetzt weitere
Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wurde daher ver-tagt und geht
am Donnerstag, 28. Januar, weiter.
Der Verteidiger des 26jährigen übte heftige Kritik am Schnellver-fahren
des Amtsgerichts Heilbronn. Sein Mandant habe damals, trotz mehrmaliger
Forderung, keinen ausreichenden Rechtsbeistand ge-habt. Außerdem
seien in dem Ver-fahren Entlastungszeugen nicht gehört worden.