Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Schwere Suche nach Beweisen für die Körperverletzung bei Castor-Demo
    Ludwigsburger Kreiszeitung, 20.01.98

    Schwere Suche nach Beweisen für die Körperverletzung bei Castor-Demo
    Gleich zwei Revisionisverjahren vertagt - Verteidiger übt heftige Kritik an Schnellvervahren vor dem Amtsgericht Heilbronn

    Neckarwesthelm - (fe) Bei einer Castor-Demonstration 1998 wurden zwei Atomkraftgegner festgenommen und kurz danach wegen Körperverletzung verurteilt. Mit den Revislonsverfahren tut sich das Landgericht Heilbronn schwer. Beide Verfahren wurden gestern erst einmal vertagt.

    Einen Tag nach der Dernonstration am 19. März 1998 vor dem Gemeinschaftskraftwerk     Neckar (GKN) in Neckacwestheim waren beide Angeklagte in einem Schnellverfahren  wegen  Körperverletzung verurteilt worden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt.
    Bereits in der vergangenen Wo-che begann das Revisionsverfahren gegen  einen  der  Angeklagten. Schon damals konnte allein auf-grund der Zeugenaussagen nicht zweifelsfrei geklärt werden ob es sich bei dem Bildhauerlehrling wirklich um den Demonstranten handelte, der während der Demon-stration einen Polizisten eine Bö-schung  hinuntergestoßen  haben soll. Daher wurden Videobänder des Fernsehens und der Polizei als zusätzliche Beweise beantragt. In der gestrigen Verhandlung konnten allerdings nur ein Nachrichtenbei-rag des damaligen Südfunks vor-gelegt werden. Also wurde die Ver-handlung bereits nach einer Viertelstunde auf 27. Januar vertagt.
    Auch mit. dem zweiten Prozeß hatte das Heilbronner Landgericht eine Mühe. In diesem Fall soll ein 6jähriger Student einen Polizisten beim Räumen einer Sitzblockade mit dem Fuß in die Brust getreten haben. Nach dem Vernehmen der ersten Zeugen gab es allerdings niemand außer dem leichtverletz-ten Beamten, der den Vorgang ge-sehen hat. In dem Schnellverfahren vor dem Amtsgericht war der An-geklagte unter anderem deswegen verurteilt worden, weil er mit schweren Wanderstiefeln, ausge-stattet mit Stahlkappen, ,,zielge-richtet" getreten haben soll. In der gestrigen Verhandlung stellte sich allerdings heraus, daß es sich bei dem Schuhwerk um ,,ganz normale Wanderstiefel" handelte. Auch mit dem Nachweis des zielgerichteten Handeln hatte es das Gericht nicht leicht. Aus diesem Grund sollen jetzt weitere Zeugen gehört werden. Die Verhandlung wurde daher ver-tagt und geht am Donnerstag, 28. Januar, weiter.
    Der Verteidiger des 26jährigen übte heftige Kritik am Schnellver-fahren des Amtsgerichts Heilbronn. Sein Mandant habe damals, trotz mehrmaliger  Forderung,  keinen ausreichenden Rechtsbeistand ge-habt. Außerdem seien in dem Ver-fahren Entlastungszeugen nicht gehört worden.
     

 

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