Bietigheimer Zeitung, 20.01.99
JUSTIZ / Beschleunigtes Strafverfahren gegen Castor-Blockierer entwickelt
sich in Berufung zum Dauerbrenner
Panne bewirkt erneute Vertagung
Dem Beweisantrag der Verteidigung war das Gericht nur teilweise
nachgekommen - Suche nach Polizeifilm
KIRCHHEIM (rrm). Gleicb zwei Blockierer des Castor-Transports am 19.
März des vergange-nen Jahres stehen derzeit vor dem Landgericht Heilbronn.
Die beiden ursprünglich im Schnellverfahren anderntags abgeurteilten
Demonstranten halten nunmehr die Berufungskam-mern ganz schön auf
Trab.
Im Fall eines Stuttgarter Steinmetz-Lehrlings, dem vorgeworfen wird,
während der Tumulte um den Castor-Abtransport beim GKN
Neckarwestheim einen Polizisten eine Böschung hinabgestoßen
zu haben (wir berichteten), war die Berufungsverhandlung vor der 4. kleinen
Strafkammer von vergan-gener Woche auf den gestrigen Dienstag vertagt worden.
Immerhin beteuert der im soge-nannten ,,beschleunigten Verfahren' zu
einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilte Demonstrant,
das Opfer einer Ver-wechslung zu sein, was auch drei Zeugen bestätigten.
Darauf hatte der Richter der Berufungsinstanz dem Beweisantrag der Verteidigung
stattgegeben, Filmaufnahmen von Polizei und Fernsehen zur Klärung
des Sachverhalts auszuwerten.
Zur Verfügung stand gestern je-doch lediglich knapp drei Minuten
langes Filmmaterial aus dem SWR-Archiv. Auf die Frage der Verteidige-rin,
warum die ausdrücklich gefor-derten Polizeiaufnahmen fehlten, mußte
das Gericht passen - eine Panne, die jetzt einen weiteren Ver-handlungstermin
notwendig macht. Mit der kleinlauten Bemerkung des Richters, er habe irgendwo
gelesen", daß gar keine Filmauf-nahmen der Polizei existierten, gab
sich die Anwältin nämlich nicht zufrieden: ,,Die halten doch
vor allem da drauf, wo es Rabatz gibt", so ihre Vermutung. Am Donnerstag
der kommenden Woche sollen die Polizeiaufnahmen, sofern vorhanden, nachgereicht
werden.
Vertagt wurde gestern auch die Berufungsverhandlung gegen einen Tübinger
Mathematik-Studenten, den der Schnellrichter am 20. März 1998 wegen
gefährlicher Körperverletzung zu ebenfalls sechs Monaten Freiheitsstrafe
auf Bewährung verurteilt hatte. Der 26jährige Sitzblockierer
soll beim Abtransport von Tor II einen Polizi-sten mit gezielten Fußtritten
verletzt und einen weiteren Beamten in den Finger gebissen haben.
Aber auch in diesem Fall darf be-zweifelt werden, ob der ,,einfache
Sachverhalt" oder die ,,klare Be-weislage", wie sie als Grundlage für
ein beschleunigtes Strafverfahren ausdrücklich gefordert werden, tatsächlich
vorgelegen haben. Für die 5. kleine Strafkammer stand zu-mindest nach
rund fünf Stunden Verhandlung und der Anhörung von sechs Zeugen
längst nicht fest, ob der Angeklagte, wie behauptet, ,,zielgerichtet"
gegen seine Kontra-henten vorgegangen war. Der 26jährige jedenfalls
berief sich ge-stern wiederholt auf das Prinzip der Gewaltlosigkeit. Um
sich ein besseres Bild machen zu können, will die Strafkammer
am kommenden Mittwoch weitere Zeugen hören.