Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Panne bewirkt erneute Vertagung
    Bietigheimer Zeitung, 20.01.99

    JUSTIZ / Beschleunigtes Strafverfahren gegen Castor-Blockierer entwickelt sich in Berufung zum Dauerbrenner
    Panne bewirkt erneute Vertagung
    Dem Beweisantrag der Verteidigung war das Gericht nur teilweise nachgekommen - Suche nach Polizeifilm

    KIRCHHEIM (rrm). Gleicb zwei Blockierer des Castor-Transports am 19. März des vergange-nen Jahres stehen derzeit vor dem Landgericht Heilbronn. Die beiden ursprünglich im Schnellverfahren anderntags abgeurteilten Demonstranten halten nunmehr die Berufungskam-mern ganz schön auf Trab.

    Im Fall eines Stuttgarter Steinmetz-Lehrlings, dem vorgeworfen wird, während der Tumulte um den Castor-Abtransport  beim  GKN Neckarwestheim einen Polizisten eine Böschung hinabgestoßen zu haben (wir berichteten), war die Berufungsverhandlung vor der 4. kleinen Strafkammer von vergan-gener Woche auf den gestrigen Dienstag vertagt worden.
    Immerhin beteuert der im soge-nannten ,,beschleunigten Verfahren' zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilte Demonstrant, das Opfer einer Ver-wechslung zu sein, was auch drei Zeugen bestätigten. Darauf hatte der Richter der Berufungsinstanz dem Beweisantrag der Verteidigung stattgegeben, Filmaufnahmen von Polizei und Fernsehen zur Klärung des Sachverhalts auszuwerten.
    Zur Verfügung stand gestern je-doch lediglich knapp drei Minuten langes Filmmaterial aus dem SWR-Archiv. Auf die Frage der Verteidige-rin, warum die ausdrücklich gefor-derten Polizeiaufnahmen fehlten, mußte das Gericht passen - eine Panne, die jetzt einen weiteren Ver-handlungstermin     notwendig macht. Mit der kleinlauten Bemerkung des Richters, er habe irgendwo gelesen", daß gar keine Filmauf-nahmen der Polizei existierten, gab sich die Anwältin nämlich nicht zufrieden: ,,Die halten doch vor allem da drauf, wo es Rabatz gibt", so ihre Vermutung. Am Donnerstag der kommenden Woche sollen die Polizeiaufnahmen, sofern vorhanden, nachgereicht werden.
    Vertagt wurde gestern auch die Berufungsverhandlung gegen einen Tübinger Mathematik-Studenten, den der Schnellrichter am 20. März 1998 wegen gefährlicher Körperverletzung zu ebenfalls sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte.  Der 26jährige Sitzblockierer soll beim Abtransport von Tor II einen Polizi-sten mit gezielten Fußtritten verletzt und einen weiteren Beamten in den Finger gebissen haben.
    Aber auch in diesem Fall darf be-zweifelt werden, ob der ,,einfache Sachverhalt" oder die ,,klare Be-weislage", wie sie als Grundlage für ein beschleunigtes Strafverfahren ausdrücklich gefordert werden, tatsächlich vorgelegen haben. Für die 5. kleine Strafkammer stand zu-mindest nach rund fünf Stunden Verhandlung und der Anhörung von sechs Zeugen längst nicht fest, ob der Angeklagte, wie behauptet, ,,zielgerichtet" gegen seine Kontra-henten vorgegangen war.  Der 26jährige jedenfalls berief sich ge-stern wiederholt auf das Prinzip der Gewaltlosigkeit. Um sich ein besseres Bild machen zu können, will die Strafkammer  am  kommenden Mittwoch weitere Zeugen hören.
     
     

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