Heilbronner Stimme, 17.01.99
Rezzo Schlauch machte sich gestern auf, um am Heilbronner
Amtsgericht einen Demonstranten zu verteidigen
- Prozeß wegen Zeugensuche vertagt
„Gemeinschaftskunde live" für junge Castor-Sitzblockierer
Von Franziska Feinäugle
und Henry Doll
Wer gestern um 9.30 Uhr die Heilbronner Wilhelmstraße
entlang gelaufen ist, hätte leicht auf den Gedanken kommen kön-
nen, grüne Bundestagsabgeordnete hätten das Heilbronner Amtsge-
richt als den idealen Ort für An schauungsunterricht in Sachen
Recht und Gesetz entdeckt.
Da stand in gewohnter Mächtigkeit ein wacher Rezzo Schlauch in-
mitten einer Gruppe Schüler und fand: „Das war jetzt guter Gemein-
schaftskundeunterricht." Obwohl ja eigentlich Schulferien sind.
Gekommen waren die Waldorfschüler nicht zu Unterrichtszwek-
ken, sondern aus ganz anderen Beweggründen: die einen aus politi-
schen, die anderen, weil sie vor dem Heilbronner Amtsgericht we-
gen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt waren. Sie
waren am Tag des Castortransports im März 1998 demonstrierend
vor
Tor zwei des Kernkraftwerks Neckarwestheim gesessen, obwohl das
Landratsamt Heilbronn für diesen Bereich ein Versammlungsverbot
(Allgemeinverfügung) erlassen hatte, und nach dreimaligen Aufforde-
rungen der Polizei fortgetragen worden. 536 Mark hätten sie dafür
zahlen sollen. 500 Mark Bußgeld, 36 Mark Bearbeitungsgebühr.
Die
Verpflegung in Polizeigewahrsam, Landjäger und trockenes Brot,
und
weitere Aufwendungen wurden mit 164 Mark in Rechnung gestellt.
Was das alles mit dem grünen Bundestagsabgeordneten
Rezzo
Schlauch zu tun hat? Der hatte vor, einen der Schüler zu verteidigen
und zu diesem Zweck mal wieder nach Heilbronn zu kommen, wo er
in vor-politischen Zeiten oft als Strafverteidiger aktiv war. Der
Schüler harte ihn in der S-Bahn an gesprochen und als Anwalt gewin-
nen können. Auszug aus Schlauchs Argumentation: „Ich war auch
da-
bei, als sie demonstriert haben. Das war eine völlig friedliche
Angele-
genheit. Die Leute haben die ganze Nacht in der Turnhalle verbracht
-
das reicht als Strafe."
So hätte der grüne Anwalt argumentiert. Hätte. Denn soweit
kam
es nicht: Schon im ersten der vier Verfahren war immer wieder von
einem Polizeipsychologen die Rede, der den Demonstranten gesagt
haben soll, sie würden erst bestraft, wenn sie nach dem Beiseitegetra-
genwerden wieder an die Stelle zu rückgingen.
Dieser namentlich niemandem bekannte Polizeipsychologe soll
nun gesucht und als Zeuge geladen werden. Die in öffentlicher
Ver-
handlung angeklagte 19jahrige Abiturientin aus Stuttgart sagte, in
ihrer Schule sei vor der Demo ein Flugblatt verteilt worden, in dem
eine Teilnahme an einer Anti-Castor-Demonstration als nicht straf-
bar dargestellt wurde. Also reiste sie am 19. März nach Neckarwestheim.
Sie habe nichts von der Allgemeinverfügung gewußt. Gewiß,
sie und
die anderen wurden aufgefordert, die Blockade vor Tor zwei zu been-
den. Aber von einer strafbaren Handlung sei nicht die Rede gewe-
sen. Sie sei von zwei Polizisten „gezwickt" und weggetragen worden.
Mehrere Stunden verbrachte sie in einem Polizeibus. Dann wurde sie
in eine Turnhalle gebracht, wo die Gesinnungsgenossen sich mit dem
Spiel „faules Ei" die Zeit vertrieben.
Oberstaatsanwalt Uwe Schlosser blieb gestern hart. Eine Einstellung
des Verfahrens komme nicht in die Tute. Die Demonstranten, die ge-
gen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt haben, dürften
nicht günstiger wegkommen als die, die ohne Murren 500 Mark
Bußgeld bezahlten.
Die Verfahren wurden gestern erst einmal vertagt. Kleiner Trost
von Richter Jörg Hieber: „Die Zeugen wären sowieso nicht
dagewe-
sen heute: Die sind alle krank geworden. Seit gestern leiden die Poli-
zisten an Grippe."