Stuttgarter Nachrichten, 14.11.98
Castor-Transporte in Polizisten-Akten
Stuttgart (old) - Polizisten können künftig einfacher
nachweisen, daß sie im Nahbereich von Castor-Transporten
eingesetzt wurden. Das Innenministerium hat durch einen
Erlaß
geregelt, daß ein solcher Einsatz in die Personalakten
aufgenommen wird. Damit konnte der Landesverband der
Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPolG)
erreichen, daß die Beweislast beim Anerkennungsverfahren
eines Dienstunfalles infolge einer Erkrankung im
Zusammenhang mit Transporten von radioaktiven Stoffen
umgekehrt wird. Im Dienstunfallrecht muß nach ständiger
Rechtsprechung der Beamte die Beweislast für einen
Dienstunfall tragen. DPolG-Landeschef Dieter Berberich
spricht deshalb vom ¸¸ersten Teilerfolg bei
den
Nachbesserungen''.
Hintergrund der jetzt beschlossenen Änderung war der
bereits
im Sommer aufgekommene Verdacht der DPolG, daß bei
zwei verstorbenen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg
möglicherweise der Einsatz bei Castor-Transporten
die
Ursache für ihre Leukämieerkrankung gewesen
sein könnte.
Zudem soll es bei den Sammellisten, auf denen die Beamten
registriert wurden, Schwachpunkte gegeben haben.
© 1998 Stuttgarter Nachrichten, Germany