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Castor-Transporte in Polizisten-Akten
    Stuttgarter Nachrichten, 14.11.98
     

    Castor-Transporte in Polizisten-Akten

       Stuttgart (old) - Polizisten können künftig einfacher
       nachweisen, daß sie im Nahbereich von Castor-Transporten
       eingesetzt wurden. Das Innenministerium hat durch einen Erlaß
       geregelt, daß ein solcher Einsatz in die Personalakten
       aufgenommen wird. Damit konnte der Landesverband der
       Deutschen Polizeigewerkschaft im Beamtenbund (DPolG)
       erreichen, daß die Beweislast beim Anerkennungsverfahren
       eines Dienstunfalles infolge einer Erkrankung im
       Zusammenhang mit Transporten von radioaktiven Stoffen
       umgekehrt wird. Im Dienstunfallrecht muß nach ständiger
       Rechtsprechung der Beamte die Beweislast für einen
       Dienstunfall tragen. DPolG-Landeschef Dieter Berberich
       spricht deshalb vom ¸¸ersten Teilerfolg bei den
       Nachbesserungen''.

       Hintergrund der jetzt beschlossenen Änderung war der bereits
       im Sommer aufgekommene Verdacht der DPolG, daß bei
       zwei verstorbenen Polizeibeamten aus Baden-Württemberg
       möglicherweise der Einsatz bei Castor-Transporten die
       Ursache für ihre Leukämieerkrankung gewesen sein könnte.
       Zudem soll es bei den Sammellisten, auf denen die Beamten
       registriert wurden, Schwachpunkte gegeben haben.
     
     
     
     

                                         
                © 1998 Stuttgarter Nachrichten, Germany 
     

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