| Stuttgarter Zeitung, 17.6.98
Staatsanwaltschaft ermittelt in
Neckarwestheim
Strafanzeige von Greenpeace - ¸¸Transportcontainer
für
Atommüll verstrahlt'' - Werksleitung: Waren nicht
informiert
wis. NECKARWESTHEIM, Kreis Heilbronn. Wegen einer
Strafanzeige der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat
die Staatsanwaltschaft Heilbronn jetzt Ermittlungen gegen
die
Verantwortlichen des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar
(GKN) in Neckarwestheim aufgenommen. Der Vorwurf lautet
auf Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten
und
fahrlässigen Umgang mit radioaktiven Stoffen. Es
ist bereits
die zweite Anzeige im Zusammenhang mit kontaminierten
Atommüll-Transporten: Wie berichtet, hat Greenpeace
die
gleichen Anschuldigungen schon vorige Woche gegen die
Betreiber des nordbadischen Kernkraftwerks Philippsburg
erhoben.
Nachdem die radioaktive Verseuchung zahlreicher
Transportcontainer für Atommüll vor Wochen durch
die
Medien bekannt- geworden ist, hatte die Staatsanwaltschaft
Heilbronn von sich aus Vorermittlungen gegen das GKN
betrieben. Jetzt ist das Stadium offizieller Ermittlungen
erreicht,
wie die Behörde bestätigt. Schnelle Erfolge
werden jedoch
nicht erwartet: Es sei ¸¸ein sehr schwieriger
Komplex'', sagte
ein Sprecher der Heilbronner Staatsanwaltschaft gestern
auf
Anfrage. Nach Paragraph 328 des Strafgesetzbuchs wird
ein
¸¸fahrlässiger'' Umgang mit Kernbrennstoffen
mit Gefängnis bis
zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Vom GKN
wird die Tatsache überschrittener Kontaminations-Grenzwerte
an etlichen Transportbehältern nicht bestritten.
Allerdings
beteuern der kaufmännische Geschäftsführer
Hans
Wiedemann und sein Pressesprecher Uwe Mundt nach wie
vor, daß ¸¸alle Gesetze und Regeln eingehalten''
worden seien.
Man sei sich deshalb auch ¸¸keiner Schuld
bewußt''.
Für den studierten Rechtswissenschaftler Wiedemann
sind
Kontaminationen an Transportbehältern über dem
zugelassenen Grenzwert von vier Becquerel ¸¸nicht
außergewöhnlich'' oder gar gefährlich.
Nach seinen Angaben
gibt es auch keine Meldevorschriften für die
Strahlenschutz-Experten des GKN, wenn sie derartige
Verseuchungen an Transportbehältern feststellen.
In diesen
Fällen sei lediglich eine ¸¸baldmögliche
Reinigung''
vorgeschrieben: ¸¸Wenn eine Überschreitung
festgestellt wird,
dann wird geputzt.''
Wiedemann beteuert, daß er selbst bis vor wenigen
Wochen
nichts von Grenzwertüberschreitungen gewußt
habe. ¸¸Wir
wußten es in der Führungsebene nicht, mußten
es aber auch
nicht wissen'', sagte der schon seit 1971 amtierende
GKN-Geschäftsführer in einem Gespräch mit
der ¸¸Stuttgarter
Zeitung''. Nach Angaben des GKN-Pressesprechers Uwe
Mundt müssen die Strahlenschützer des Werkes
von ihnen
festgestellte Kontaminationen nur ¸¸wegmachen,
aber nicht
melden''. Die registrierten Werte würden dann lediglich
in ein
Protokoll eingetragen und zu den Akten gelegt. Inzwischen
weiß sogar die Geschäftsführung des Kernkraftwerks,
daß in
diesen Akten allein seit 1993 mindestens acht Fälle
von
überhöhter Kontamination verborgen waren: Fünf
verseuchte
Behälter kamen aus Frankreich in Neckarwestheim an,
drei
aus Neckarwestheim hatten bei ihrer Ankunft in Frankreich
den Grenzwert überschritten. Jetzt sollen sowohl
in Frankreich
als auch in Neckarwestheim die Unterlagen bis zu den ersten
Transporten im Jahr 1978 geprüft werden. Im GKN wird
erwartet, daß dabei ¸¸weitere kontaminierte
Behälter''
entdeckt werden.
Jetzt muß die Staatsanwaltschaft prüfen, ob
bei den
innerbetrieblichen Vorgängen Gesetze verletzt wurden.
Sollte
das der Fall gewesen sein, müssen die ¸¸Verantwortlichen''
dingfest gemacht werden. Dabei kann es sich nach Angaben
der Staatsanwaltschaft sowohl um einfache Techniker als
auch
um Führungskräfte der Betreibergesellschaft
handeln.
Geschäftsführer Wiedemann, der im Jahr 2000
pensionsreif
wird, sieht vorerst keinen Anlaß zu personellen
Konsequenzen.
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