Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Stuttgarter Zeitung, 17.6.98

   Staatsanwaltschaft ermittelt in
   Neckarwestheim

   Strafanzeige von Greenpeace - ¸¸Transportcontainer für
   Atommüll verstrahlt'' - Werksleitung: Waren nicht
   informiert

   wis. NECKARWESTHEIM, Kreis Heilbronn. Wegen einer
   Strafanzeige der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat
   die Staatsanwaltschaft Heilbronn jetzt Ermittlungen gegen die
   Verantwortlichen des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar
   (GKN) in Neckarwestheim aufgenommen. Der Vorwurf lautet
   auf Körperverletzung zum Nachteil von Polizeibeamten und
   fahrlässigen Umgang mit radioaktiven Stoffen. Es ist bereits
   die zweite Anzeige im Zusammenhang mit kontaminierten
   Atommüll-Transporten: Wie berichtet, hat Greenpeace die
   gleichen Anschuldigungen schon vorige Woche gegen die
   Betreiber des nordbadischen Kernkraftwerks Philippsburg
   erhoben.

   Nachdem die radioaktive Verseuchung zahlreicher
   Transportcontainer für Atommüll vor Wochen durch die
   Medien bekannt- geworden ist, hatte die Staatsanwaltschaft
   Heilbronn von sich aus Vorermittlungen gegen das GKN
   betrieben. Jetzt ist das Stadium offizieller Ermittlungen erreicht,
   wie die Behörde bestätigt. Schnelle Erfolge werden jedoch
   nicht erwartet: Es sei ¸¸ein sehr schwieriger Komplex'', sagte
   ein Sprecher der Heilbronner Staatsanwaltschaft gestern auf
   Anfrage. Nach Paragraph 328 des Strafgesetzbuchs wird ein
   ¸¸fahrlässiger'' Umgang mit Kernbrennstoffen mit Gefängnis bis
   zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Vom GKN
   wird die Tatsache überschrittener Kontaminations-Grenzwerte
   an etlichen Transportbehältern nicht bestritten. Allerdings
   beteuern der kaufmännische Geschäftsführer Hans
   Wiedemann und sein Pressesprecher Uwe Mundt nach wie
   vor, daß ¸¸alle Gesetze und Regeln eingehalten'' worden seien.
   Man sei sich deshalb auch ¸¸keiner Schuld bewußt''.

   Für den studierten Rechtswissenschaftler Wiedemann sind
   Kontaminationen an Transportbehältern über dem
   zugelassenen Grenzwert von vier Becquerel ¸¸nicht
   außergewöhnlich'' oder gar gefährlich. Nach seinen Angaben
   gibt es auch keine Meldevorschriften für die
   Strahlenschutz-Experten des GKN, wenn sie derartige
   Verseuchungen an Transportbehältern feststellen. In diesen
   Fällen sei lediglich eine ¸¸baldmögliche Reinigung''
   vorgeschrieben: ¸¸Wenn eine Überschreitung festgestellt wird,
   dann wird geputzt.''

   Wiedemann beteuert, daß er selbst bis vor wenigen Wochen
   nichts von Grenzwertüberschreitungen gewußt habe. ¸¸Wir
   wußten es in der Führungsebene nicht, mußten es aber auch
   nicht wissen'', sagte der schon seit 1971 amtierende
   GKN-Geschäftsführer in einem Gespräch mit der ¸¸Stuttgarter
   Zeitung''. Nach Angaben des GKN-Pressesprechers Uwe
   Mundt müssen die Strahlenschützer des Werkes von ihnen
   festgestellte Kontaminationen nur ¸¸wegmachen, aber nicht
   melden''. Die registrierten Werte würden dann lediglich in ein
   Protokoll eingetragen und zu den Akten gelegt. Inzwischen
   weiß sogar die Geschäftsführung des Kernkraftwerks, daß in
   diesen Akten allein seit 1993 mindestens acht Fälle von
   überhöhter Kontamination verborgen waren: Fünf verseuchte
   Behälter kamen aus Frankreich in Neckarwestheim an, drei
   aus Neckarwestheim hatten bei ihrer Ankunft in Frankreich
   den Grenzwert überschritten. Jetzt sollen sowohl in Frankreich
   als auch in Neckarwestheim die Unterlagen bis zu den ersten
   Transporten im Jahr 1978 geprüft werden. Im GKN wird
   erwartet, daß dabei ¸¸weitere kontaminierte Behälter''
   entdeckt werden.

   Jetzt muß die Staatsanwaltschaft prüfen, ob bei den
   innerbetrieblichen Vorgängen Gesetze verletzt wurden. Sollte
   das der Fall gewesen sein, müssen die ¸¸Verantwortlichen''
   dingfest gemacht werden. Dabei kann es sich nach Angaben
   der Staatsanwaltschaft sowohl um einfache Techniker als auch
   um Führungskräfte der Betreibergesellschaft handeln.
   Geschäftsführer Wiedemann, der im Jahr 2000 pensionsreif
   wird, sieht vorerst keinen Anlaß zu personellen
   Konsequenzen.
 

                     © 1998 Stuttgarter Zeitung, Germany 

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