Stuttgarter Nachrichten, 9.6.98
"Polizisten haben Meldepflicht''
Polizeichef zu Castor-Listen
Stuttgart (old) - Das Innenministerium hat den Vorwurf,
daß
es bei der Überwachung von Polizisten im Zusammenhang
mit
Castor-Transporten offenbar Schwachpunkte gab,
zurückgewiesen.
Nach Informationen unserer Zeitung mußte ein Beamter
im
Frühjahr 1998 in Neckarwestheim im Nahbereich tätig
werden. Er wurde jedoch nicht - wie vorgeschrieben -
namentlich registriert. Landespolizeipräsident Hetger
teilte am
Montag mit, daß es sich um den Sohn eines Funktionärs
der
Polizeigewerkschaft im Beamtenbund handelt. Die
Auswertung seines Dosimeters habe einen Wert von 0,0
Millisievert ergeben. Den Einsatzaufzeichnungen zufolge
sei er
nicht im Nahbereich eingesetzt gewesen. Allerdings sei
nicht
auszuschließen, ¸¸daß sich einzelne
Beamte für kurze Zeit in
der Nähe des Transports aufgehalten hätten''.
In solchen
Fällen hätten die Polizisten selbst Meldung
abzugeben, was
aber nicht erfolgt sei.
Ferner erklärte Hetger, daß ein Ende 1997 an
Leukämie
verstorbener Polizist bei einem Castor-Einsatz im April
1995
¸¸nach gesicherten Erkenntnissen'' angegeben
hatte, sich in
einem Bereich ¸¸nicht unter 100 Meter zum
Transportbehälter
aufgehalten zu haben''. Zwei Beamte hätten diese
Aussage
bestätigt. Die Gewerkschaft dagegen vermutet, daß
der
Polizist im Nahbereich war und fordert weitere Befragungen.
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