| Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim |
| Aktionsbündnis protestiert scharf gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen verstrahlten Atomtransporten |
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Aktionsbündnis CASTOR -Widerstand Neckarwestheim c/o Demokratisches Zentrum Ludwigsburg, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg Fon & Fax 07141 / 90 33 63 P R E S S E E R K L Ä R U N G 19. August 1999
Aktionsbündnis protestiert scharf gegen die Einstellung der Ermittlungen wegen verstrahlten Atomtransporten Vertuschung und Verharmlosung von Gesundheitsgefährdungen durch GKN und die Staatsanwaltschaft Heilbronn - Einstellung von GKN schon im Juni angekündigt Nach über 15 Monaten hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn die Ermittlungen gegen Ver-antwortliche des GKN aufgrund des CASTOR-Skandals eingestellt. Der Heilbronner Ober-staatsanwalt Johannes Häcker sieht in den 26 dokumentierten verstrahlten Atommüll–Transporten aus GKN von und nach La Hague „keinerlei Gesundheitsgefährdung“, trotz bis zu 550fach überhöhter radioaktiver Grenzwertüberschreitung. Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim sieht in der Einstellung der Er-mittlungen einen Skandal. Während bei friedlichen Anti-AKW - Demonstranten die Einstel-lung der Verfahren grundsätzlich von vornherein abgelehnt wird, werden Straftaten der Atommüll-Produzenten nicht verfolgt; die AKW-Betreiber aus ihrer Verantwortung entlassen. Die Atomindustrie und die zuständigen Behörden, auch hier in der Region, kennen das Pro-blem der gefährlichen Verstrahlungen seit über 10 Jahren. Aus den Akten der französischen Nuklearsicherheitsbehörde DSIN wurde seit 1988 gemeldet, daß Transporte aus Deutsch-land wesentlich überhöhte Strahlenwerte aufweisen. Notwendige Konsequenzen und die Information der gefährdeten Beschäftigten sowie der Bevölkerung blieben aus. Daß die dokumentierten erheblichen radioaktiven Grenzwertüberschreitungen
bei den Atommüll-Transporten keine Gesundheitsgefährdung für
die Bevölkerung und die den Transport begleitenden Beamten darstellten,
muß bezweifelt werden.
Die Studie stellt fest, daß sich radioaktiv verseuchte Partikel von der Oberfläche der Behälter lösen und durch Kühlungsschlitze in die Umgebung gelangen können. Falls sich solche Par-tikel beispielsweise auf die Haut von Bahnarbeitern oder Spaziergängern abgelegt haben, kann der gesetzlich zulässige Grenzwert für die Strahlenbelastung bei den Betroffenen um das bis zu 37-fache überschritten worden sein. Bei Kleinkindern kann der Hautdosiswert sogar bis zu 1000 Mal höher als erlaubt gewesen sein, falls das verseuchte Partikel nicht innerhalb von 24 Stunden entfernt wurde. Nach vierstündiger Einwirkzeit war immerhin noch eine 170-fache Grenzwertüberschreitung möglich. Von besonderer Brisanz ist, daß die Einstellung der Ermittlungen gegen die GKN -Verantwortlichen bereits Anfang Juni im GKN - Jahresbericht angekündigt wurde. Desgleichen geschah auch bei der Hauptversammlung der Neckarwerke AG am 25.6.99! Es ist allzu offensichtlich: Gesundheitsgefährdung durch Radioaktivität wird von den AKW-Betreibern bewußt in Kauf genommen. Behörden, TÜV und andere Institutionen leisten akti-ve Beihilfe, diese Gefährdungen zu vertuschen und zu verharmlosen. Ohne Beseitigung der damit verbundenen Gefahren soll Druck erzeugt werden, um die noch ausgesetzten Atom-müll-Transporte, koste es was es wolle, wieder aufzunehmen. Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand wird weiterhin, wie auch in
der vergange-nen Woche angekündigt, Widerstand gegen den menschenverachtenden,
gesund-heitsgefährdenden Betrieb von Atomkraftwerken, insbesondere
auch GKN, leisten.
Für die Veröffentlichung der Presseerklärung bedanken wir uns. Weitergehende Informationen zum genannten Gutachten des Öko-Instituts
Darmstadt finden sie im Internet unter:
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