südwestdeutsche
anti-atom-Initiativen
c/o Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
PRESSEINFORMATION
04.10.2004
Zweiter
Verhandlungstag am Dienstag, 5.10., AG Heilbronn
Prozess
wegen CASTOR-Blockade im November 2003
Am morgigen Dienstag wird der am 23.09. begonnene Prozess gegen
zwei Atomkraftgegner am Amtsgericht Heilbronn fortgesetzt. Die Angeklagten
hatten sich im November 2003 anlässlich des Gorleben-CASTORs
zwischen Siglingen und Züttlingen bei Heilbronn angekettet
und dadurch den Atommülltransport erfolgreich für mehr
als zwei Stunden aufgehalten.
Den AKW-Gegnern
wird gemeinschaftliche Nötigung vorgeworfen. Die UnterstützerInnen
der Aktion, die ebenfalls auf den Gleisen angetroffen wurden, kamen
mit einem Bußgeld über je 25 Euro wegen unerlaubten Betretens
von Bahngleisen davon.
Schon im Vorfeld
dieser Aktion waren einige Beteiligte Opfer polizeilicher Ermittlungen
und Hausdurchsuchungen, die eindeutig der Einschüchterung dienen
sollten. Der Prozess ist ein weiterer Versuch den gewaltfreien Widerstand
zu kriminalisieren von zivilem Ungehorsam abzuschrecken.
Der erste Sitzungstag
am 23.09. war geprägt von völlig überzogenen Sicherheitsvorkehrungen
im Gericht, wobei sogar vertrauliche Unterlagen, die ein Bote für
die Angeklagten brachte, beim Betreten des Gerichts beschlagnahmt
wurden, die dann später durch die Staatsanwältin persönlich
an die Angeklagten weitergegeben wurden.
Die beiden Atomkraftgegner betonten in der Verhandlung ihren Grundsatz
des gewaltfreien Handelns und begründeten ihre Motivation und
ihre Entscheidung für diese Aktionsform durch zahlreiche Beweisanträge,
die den gesamten Umfang des rechtswidrigen AKW-Betriebs und die
Gefahr speziell durch die Atomtransporte mehr als deutlich machten.
Von den zahlreich
geladenen Zeugen konnten in dieser Mammut-Sitzung letztlich nur
noch der Einsatzleiter des BGS für Baden-Württemberg,
der "BGS-Techniker am Rohr", der Lokführer des Castor-Zuges
sowie der Leiter der DB-Betriebsstelle gehört werden.
Einer Einstellung
des Verfahrens wurde seitens der Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht
zugestimmt.
Wir bitten Sie,
über den morgigen Prozesstag zu berichten!
Dienstag, 05.10.,
ab 09.00 Uhr
Amtsgericht Heilbronn, Saal 54, 1. Stock,
Wilhelmstraße 2-6
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