Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Prozess wegen CASTOR-Blockade im November 2003


südwestdeutsche anti-atom-Initiativen
c/o Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg


PRESSEINFORMATION
04.10.2004

 

Zweiter Verhandlungstag am Dienstag, 5.10., AG Heilbronn

Prozess wegen CASTOR-Blockade im November 2003


Am morgigen Dienstag wird der am 23.09. begonnene Prozess gegen zwei Atomkraftgegner am Amtsgericht Heilbronn fortgesetzt. Die Angeklagten hatten sich im November 2003 anlässlich des Gorleben-CASTORs zwischen Siglingen und Züttlingen bei Heilbronn angekettet und dadurch den Atommülltransport erfolgreich für mehr als zwei Stunden aufgehalten.

Den AKW-Gegnern wird gemeinschaftliche Nötigung vorgeworfen. Die UnterstützerInnen der Aktion, die ebenfalls auf den Gleisen angetroffen wurden, kamen mit einem Bußgeld über je 25 Euro wegen unerlaubten Betretens von Bahngleisen davon.

Schon im Vorfeld dieser Aktion waren einige Beteiligte Opfer polizeilicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen, die eindeutig der Einschüchterung dienen sollten. Der Prozess ist ein weiterer Versuch den gewaltfreien Widerstand zu kriminalisieren von zivilem Ungehorsam abzuschrecken.

Der erste Sitzungstag am 23.09. war geprägt von völlig überzogenen Sicherheitsvorkehrungen im Gericht, wobei sogar vertrauliche Unterlagen, die ein Bote für die Angeklagten brachte, beim Betreten des Gerichts beschlagnahmt wurden, die dann später durch die Staatsanwältin persönlich an die Angeklagten weitergegeben wurden.

Die beiden Atomkraftgegner betonten in der Verhandlung ihren Grundsatz des gewaltfreien Handelns und begründeten ihre Motivation und ihre Entscheidung für diese Aktionsform durch zahlreiche Beweisanträge, die den gesamten Umfang des rechtswidrigen AKW-Betriebs und die Gefahr speziell durch die Atomtransporte mehr als deutlich machten.

Von den zahlreich geladenen Zeugen konnten in dieser Mammut-Sitzung letztlich nur noch der Einsatzleiter des BGS für Baden-Württemberg, der "BGS-Techniker am Rohr", der Lokführer des Castor-Zuges sowie der Leiter der DB-Betriebsstelle gehört werden.

Einer Einstellung des Verfahrens wurde seitens der Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht zugestimmt.

Wir bitten Sie, über den morgigen Prozesstag zu berichten!

Dienstag, 05.10., ab 09.00 Uhr
Amtsgericht Heilbronn, Saal 54, 1. Stock,
Wilhelmstraße 2-6

 

 




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