Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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PRESSEERKLÄRUNG
17.06.2004
"Letzter"
Castor-Transport aus dem AKW Neckarwestheim
Ingewahrsamnahme
rechtswidrig
Ende Mai entschied
das Landgericht Heilbronn, dass die Ingewahrsamnahme von drei AtomkraftgegnerInnen
Anfang Februar rechtswidrig war.
Die drei AktivistInnen
der Anti-Atom-Initiative Heidelberg hatten in der Nacht vom 03.
auf den 04. Februar den vorerst letzten Transport hochradioaktiver
Brennelemente vom Atommeiler Neckarwestheim (GKN) in die britische
Plutoniumfabrik Sellafield beobachtet. Sie hatten sich in einen
Weinberg gesetzt, um einen guten Blick auf das Kohlekraftwerk Walheim
zu haben, wo die Excellox-Behälter mit dem Strahlenmüll
auf ihren Abtransport am Morgen warteten.
Ihr Auto war am Fuß des Weinbergs mit Standlicht an einer
Kreisstraße abgestellt. Eine vorbeifahrende Polizeistreife,
die Objektschutz-Aufgaben hatte, d.h. den reibungslosen Ablauf des
Abtransportes sichern sollte, überprüfte das Kennzeichen
und schaltete unverzüglich ihr Blaulicht ein, als sie erfuhren,
dass das Auto von einem bekannten Atomkraftgegner aus Heidelberg
genutzt wird.
Die drei Beobachtenden blieben im Weinberg sitzen und folgten interessiert
dem aufgeführten Schauspiel. Zunächst wurde mit Taschenlampen
das Ufer des Neckar auf Kraftwerksseite abgesucht; die Beamten gingen
davon aus, dass die Personen, die das Auto gefahren hatten, zum
anderen Neckarufer auf das Gelände des Kohlekraftwerks Walheim
geschwommen waren. Herbeigeholte Verstärkung fuhr auf dem Kraftwerksgelände
ebenfalls das Neckarufer ab und eine Vielzahl von Polizeibeamten
leuchteten beide Uferböschungen ab. Zur Unterstützung
wurde dann noch die Wasserschutzpolizei eingesetzt, die nach knapp
einstündiger Suche eine Frau und zwei Männer im Lichtkegel
hoch oben im Weinberg ausmachen konnten.
Daraufhin mühten sich zwei Streifenpolizisten auf den Weinberg
und geleiteten die drei nach unten. Das Auto sollte durchsucht und
die Personalien aufgenommen werden. Im Auto fanden sich mehrere
Schlafsäcke, Verpflegung, ein dreißig Zentimeter langes
Abwasserrohr, durch das am einen Ende eine Schraube mit einem Kettenglied
gesteckt war, und eine halb so lange Kette. Kein Schloss.
Das und die Tatsache, dass es sich um bekannte AtomkraftgegnerInnen
handelte war Grund genug, die drei Personen sofort in Gewahrsam
zu nehmen. Sie wurden erst neun Stunden später wieder freigelassen.
Die Drei legten beim Landgericht Heilbronn sofortige Beschwerde
gegen die Ingewahrsamnahme ein, welches ihnen Recht gab und das
Gewahrsam für nicht rechtmäßig erklärte.
Die Anti-Atom-Initiative
Heidelberg und das Aktionsbündnis werten dies als Erfolg, und
hoffen zukünftig auf besser durchdachte und auf rechtlicher
Grundlage basierende Maßnahmen seitens der Polizei.
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