Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Ingewahrsamnahme rechtswidrig


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PRESSEERKLÄRUNG
17.06.2004

 

"Letzter" Castor-Transport aus dem AKW Neckarwestheim

Ingewahrsamnahme rechtswidrig

Ende Mai entschied das Landgericht Heilbronn, dass die Ingewahrsamnahme von drei AtomkraftgegnerInnen Anfang Februar rechtswidrig war.

Die drei AktivistInnen der Anti-Atom-Initiative Heidelberg hatten in der Nacht vom 03. auf den 04. Februar den vorerst letzten Transport hochradioaktiver Brennelemente vom Atommeiler Neckarwestheim (GKN) in die britische Plutoniumfabrik Sellafield beobachtet. Sie hatten sich in einen Weinberg gesetzt, um einen guten Blick auf das Kohlekraftwerk Walheim zu haben, wo die Excellox-Behälter mit dem Strahlenmüll auf ihren Abtransport am Morgen warteten.
Ihr Auto war am Fuß des Weinbergs mit Standlicht an einer Kreisstraße abgestellt. Eine vorbeifahrende Polizeistreife, die Objektschutz-Aufgaben hatte, d.h. den reibungslosen Ablauf des Abtransportes sichern sollte, überprüfte das Kennzeichen und schaltete unverzüglich ihr Blaulicht ein, als sie erfuhren, dass das Auto von einem bekannten Atomkraftgegner aus Heidelberg genutzt wird.
Die drei Beobachtenden blieben im Weinberg sitzen und folgten interessiert dem aufgeführten Schauspiel. Zunächst wurde mit Taschenlampen das Ufer des Neckar auf Kraftwerksseite abgesucht; die Beamten gingen davon aus, dass die Personen, die das Auto gefahren hatten, zum anderen Neckarufer auf das Gelände des Kohlekraftwerks Walheim geschwommen waren. Herbeigeholte Verstärkung fuhr auf dem Kraftwerksgelände ebenfalls das Neckarufer ab und eine Vielzahl von Polizeibeamten leuchteten beide Uferböschungen ab. Zur Unterstützung wurde dann noch die Wasserschutzpolizei eingesetzt, die nach knapp einstündiger Suche eine Frau und zwei Männer im Lichtkegel hoch oben im Weinberg ausmachen konnten.
Daraufhin mühten sich zwei Streifenpolizisten auf den Weinberg und geleiteten die drei nach unten. Das Auto sollte durchsucht und die Personalien aufgenommen werden. Im Auto fanden sich mehrere Schlafsäcke, Verpflegung, ein dreißig Zentimeter langes Abwasserrohr, durch das am einen Ende eine Schraube mit einem Kettenglied gesteckt war, und eine halb so lange Kette. Kein Schloss.
Das und die Tatsache, dass es sich um bekannte AtomkraftgegnerInnen handelte war Grund genug, die drei Personen sofort in Gewahrsam zu nehmen. Sie wurden erst neun Stunden später wieder freigelassen.
Die Drei legten beim Landgericht Heilbronn sofortige Beschwerde gegen die Ingewahrsamnahme ein, welches ihnen Recht gab und das Gewahrsam für nicht rechtmäßig erklärte.

Die Anti-Atom-Initiative Heidelberg und das Aktionsbündnis werten dies als Erfolg, und hoffen zukünftig auf besser durchdachte und auf rechtlicher Grundlage basierende Maßnahmen seitens der Polizei.

 




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