Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Tschernobyl und der unendliche Weiterbetrieb der bundesdeutschen Atomkraftwerke


Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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PRESSE-INFORMATION
08.07.2003

Castor-Transport am 01.07.03
Atomkraftgegner erhebt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kriminalpolizei Ludwigsburg

Beim vergangenen Castor-Transport aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim wurden von der Kriminalpolizei Ludwigsburg im Rahmen einer Gewahrsamnahme Fotos von diesem Atomprotest rechtswidrig gelöscht. Gegen dieses Vorgehen hat ein Atomkraftgegner heute bei der Polizeidirektion Ludwigsburg Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.

Immer wieder sehen sich Atomkraftgegner bei ihren mehr als berechtigten Protestaktionen mit rechtwidrigem Vorgehen durch die Polizei konfrontiert.
Am Dienstag, 1.7., demonstrierten Atomkraftgegner gegen den erneuten Abtransport von hochradioaktivem Atommüll in die britische Skandalanlage Sellafield. Um den Ernst ihres Anliegens deutlich zu machen, zwangen sie an der Walheimer Höhe den Konvoi mit drei Atommüllbehältern zu einem Stopp.

Vier AtomkraftgegnerInnen wurden bei dieser Polizeiaktion für zwei Stunden in Gewahrsam genommen und erkennungsdienstlich behandelt. Mit gefesselten Händen mussten dann drei AKW-GegnerInnen für zwei Stunden in strömenden Regen, der vierte in einem Polizeiauto das Ende der Gewahrsamnahme abwarten.

Bei der Gewahrsamnahme wurden Fotos von diesem Protest, welche zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit angefertigt wurden, von der Polizei mit der lapidaren Begründung auf das "Recht auf das eigene Bild" einfach gelöscht!

In der Polizei-Presse-Information (siehe wortgleiche Artikel z. Bsp. in der Bietigheimer und Kornwestheimer Zeitung vom 2.7.) wurde die Protest-Aktion dann mittels Lügen versucht, abzuwerten. Dort heißt es unter anderem: "[...] Gewahrsamnahme, ohne dass die Kolonne stoppen musste."

Die AtomkraftgegnerInnen protestieren gegen dieses erneute rechtswidrige Verhalten der Polizei und behalten sich weitere rechtliche Schritte vor.
Erst im April 2001 musste die Polizei vor dem VG Stuttgart schwere Fehler bei ihrem Vorgehen bei einem Castor-Einsatz im Jahr 2001 einräumen.

 

 




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