Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 

Atommüll-Transporte im Schatten des Krieges


Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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PRESSEERKLÄRUNG
09.04.2003

Prozeß vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht:

Atomkraftgegner klagen gegen Ingewahrsamnahme

Im April 2001 waren zahlreiche Atomkraftgegner/innen bei friedlichen Protesten gegen die Atommüllverschiebung des AKW´s Neckarwestheim in die britische Skandalfabrik nach Sellafield in Gewahrsam genommen worden. Zwanzig der damals Festgenommenen haben gegen die verantwortliche Landespolizeidirektion Stuttgart I Klage erhoben um feststellen zu lassen, "dass die Ingewahrsamnahme der Kläger durch Polizeikräfte der LPD I am 24.04.01 anläßlich eines sogenannten Castortransportes rechtswidrig war". Die Verhandlung dazu findet jetzt am kommenden Freitag, den 11.4.03 um 10,30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. Stock, Sitzungsaal 2, Zimmer 103 statt.

Das Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und die Kampagne X-tausend mal quer hatten zu Aktionen gegen diesen Atommülltransport aufgerufen, um gegen den unverantwortlichen Betrieb der Atomkraftwerke und die ungeklärte Endlagerfrage für den hochradioaktiven Atommüll zu protestieren. Wie für alle anderen bundesdeutschen AKW´s besteht auch für die beiden Neckarwestheimer Atomreaktoren seit Jahrzehnten die "Entsorgung" der noch zehntausende von Jahren strahlenden Brennstäbe in Abtransporten in die Plutoniumfabriken nach La Hague in Frankreich und Sellafield in England. Nur so kann überhaupt ein Weiterbetrieb stattfinden. Von dort kommt der um das 12-15-fache vermehrte Atommüll Jahre und Jahrzehnte später in das sog. "zentrale Zwischenlager" nach Gorleben zurück. Ein "sicheres" Enlager kann und wird es nie geben. Diese Kritik der Anti-Atom-Bewegung stand im Mittelpunkt der damaligen Protestaktionen.

Bereits im Vorfeld hatte zuerst die Gemeinde Gemmrigheim und später die Kreispolizeibehörde durch ein Verbot sämtlicher angemeldeter Versammlungen eine Dauermahnwache auf dem Festplatz in Gemmrigheim zu verhindern versucht. Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit wurde von den Atomkraftgegnern in einem Klageverfahren gegen den Willen der Gemeinde und der Kreispolizeibehörde vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durchgesetzt. Die angemeldete Dauermahnwache konnte nach der Auftaktkundgebung am Samstag auf dem Gemmrigheimer Festplatz stattfinden.

Juristisch geht es den Atomkraftgegner/innen mit ihrer Klage darum, sich dagegen zu wehren, dass Demonstrationen und gewaltfreie Aktionen polizeilich als Störung betrachtet werden und die Kreispolizeibehörde mit Allgemeinverfügungen alle Proteste verbieten will. Die Polizei wiederum ausschließlich mit dem Mittel der Ingewahrsamnahme, also der härtesten Form gegen Demonstranten vorgeht. Eben dies war an jenem Dienstag Morgen der Fall. Die Teilnehmer einer friedlichen Straßenblockade wurden verhaftet und ohne richterlichen Beschluß über mehr als 7 Stunden festgehalten. Selbst sich weit außerhalb der 50 Meter Verbotszone (der Allgemeinverfügung) befindliche Atomkraftgegner/innen wurden festgenommen und über 5 Stunden festgehalten.

Wir laden dazu ein, an diesem Prozeß teilzunehmen. Die Kläger/innen und ihre Anwälte stehen eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn, ab 10 Uhr, für Rückfragen zur Verfügung. Am Freitag findet ab 14 Uhr vor dem Verwaltungsgericht ein weiteres von Atomkraftgegnern eingeleitetes Klageverfahren gegen die Baden-Württembergischen Polizeikosten statt.

 




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