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Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
DemoZ, Wilhelmstr. 45/1, 71638 Ludwigsburg
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PRESSEERKLÄRUNG
09.04.2003
Prozeß
vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht:
Atomkraftgegner
klagen gegen Ingewahrsamnahme
Im April
2001 waren zahlreiche Atomkraftgegner/innen bei friedlichen Protesten
gegen die Atommüllverschiebung des AKW´s Neckarwestheim
in die britische Skandalfabrik nach Sellafield in Gewahrsam genommen
worden. Zwanzig der damals Festgenommenen haben gegen die verantwortliche
Landespolizeidirektion Stuttgart I Klage erhoben um feststellen
zu lassen, "dass die Ingewahrsamnahme der Kläger durch
Polizeikräfte der LPD I am 24.04.01 anläßlich eines
sogenannten Castortransportes rechtswidrig war". Die Verhandlung
dazu findet jetzt am kommenden Freitag, den 11.4.03 um 10,30 Uhr
vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart, Augustenstr. 5, 1. Stock,
Sitzungsaal 2, Zimmer 103 statt.
Das Aktionsbündnis
CASTOR-Widerstand Neckarwestheim und die Kampagne X-tausend mal
quer hatten zu Aktionen gegen diesen Atommülltransport aufgerufen,
um gegen den unverantwortlichen Betrieb der Atomkraftwerke und
die ungeklärte Endlagerfrage für den hochradioaktiven
Atommüll zu protestieren. Wie für alle anderen bundesdeutschen
AKW´s besteht auch für die beiden Neckarwestheimer Atomreaktoren
seit Jahrzehnten die "Entsorgung" der noch zehntausende
von Jahren strahlenden Brennstäbe in Abtransporten in die Plutoniumfabriken
nach La Hague in Frankreich und Sellafield in England. Nur so kann
überhaupt ein Weiterbetrieb stattfinden. Von dort kommt der
um das 12-15-fache vermehrte Atommüll Jahre und Jahrzehnte
später in das sog. "zentrale Zwischenlager" nach
Gorleben zurück. Ein "sicheres" Enlager kann und
wird es nie geben. Diese Kritik der Anti-Atom-Bewegung stand im
Mittelpunkt der damaligen Protestaktionen.
Bereits im Vorfeld
hatte zuerst die Gemeinde Gemmrigheim und später die Kreispolizeibehörde
durch ein Verbot sämtlicher angemeldeter Versammlungen eine
Dauermahnwache auf dem Festplatz in Gemmrigheim zu verhindern versucht.
Das grundgesetzlich garantierte Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit
wurde von den Atomkraftgegnern in einem Klageverfahren gegen den
Willen der Gemeinde und der Kreispolizeibehörde vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart durchgesetzt. Die angemeldete Dauermahnwache konnte nach
der Auftaktkundgebung am Samstag auf dem Gemmrigheimer Festplatz
stattfinden.
Juristisch geht
es den Atomkraftgegner/innen mit ihrer Klage darum, sich dagegen
zu wehren, dass Demonstrationen und gewaltfreie Aktionen polizeilich
als Störung betrachtet werden und die Kreispolizeibehörde
mit Allgemeinverfügungen alle Proteste verbieten will. Die
Polizei wiederum ausschließlich mit dem Mittel der Ingewahrsamnahme,
also der härtesten Form gegen Demonstranten vorgeht. Eben
dies war an jenem Dienstag Morgen der Fall. Die Teilnehmer einer
friedlichen Straßenblockade wurden verhaftet und ohne richterlichen
Beschluß über mehr als 7 Stunden festgehalten. Selbst
sich weit außerhalb der 50 Meter Verbotszone (der Allgemeinverfügung)
befindliche Atomkraftgegner/innen wurden festgenommen und über
5 Stunden festgehalten.
Wir laden
dazu ein, an diesem Prozeß teilzunehmen. Die Kläger/innen
und ihre Anwälte stehen eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn,
ab 10 Uhr, für Rückfragen zur Verfügung. Am Freitag
findet ab 14 Uhr vor dem Verwaltungsgericht ein weiteres von Atomkraftgegnern
eingeleitetes Klageverfahren gegen die Baden-Württembergischen
Polizeikosten statt.
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