Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim 
Bußgeld-Bescheide vom Gericht deutlich reduziert


Aktionsbündnis CASTOR-Widerstand Neckarwestheim
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Presseinformation
04. 03. 2002

 

Bußgeldverfahren zum Castor aus Neckarwestheim im April 2001

Unverschämte Bußgeld-Bescheide vom Gericht deutlich reduziert

Heute fanden am Amtsgericht Ludwigsburg die ersten drei Widerspruchsverfahren zu den Bußgeldbescheiden für die Teilnahme an der Sitzblockade vor dem Castortransport in Neckarwestheim im April 2001 statt. In allen drei Verfahren wurde das Bußgeld deutlich reduziert - von DM 536.- auf 25.- bzw. 50.- Euro. Die Einstellung der Verfahren wurde vom Richter von vornherein ausgeschlossen.

Etwa 50 DemonstrantInnen erhielten von dem Landratsamt Ludwigsburg für ihre Teilnahme an der Sitzblockade am 24.April 2001 am AKW Neckarwestheim einen Bußgeldbescheid über 536.-DM, wogegen die meisten Widerspruch eingelegt haben.

In den ersten drei Widerspruchsverhandlungen, die ohne die Anwesenheit eines Staatsanwalts durchgeführt wurden, konnten die Bußgelder in dieser unverschämten Höhe keinen Bestand haben. Das Gericht anerkannte in allen drei Fällen die grundlegende Motivation der Betroffenen, welche bewusst diese Ordnungswidrigkeit begingen, um den notwendigen sofortigen Atomausstieg öffentlich einzufordern.

Obwohl das Gericht die Kritik und Befürchtungen bezüglich des Betriebs der Atomkraftwerke durchaus zu teilen schien, wurde ebenso deutlich formuliert, dass (wohl auf Anweisung der Staatsanwaltschaft) die Einstellung der Verfahren nicht in Frage kommt.

Somit ist auch im Landkreis Ludwigsburg ein Versammlungsverbot ein höherwertiges Rechtsgut als das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, welches durch den AKW-Betrieb erheblich verletzt wird.

In zwei Fällen reduzierte das Gericht das Bußgeld auf 25.- Euro, in einem Fall auf 50.- Euro (die Unterschiede begründen sich in der Einkommenssituation).

Das Aktionsbündnis fordert weiterhin die Rücknahme der Bußgeldbescheide.
Obwohl wir aus finanzieller Sicht diese erhebliche Bußgeldreduzierung begrüßen, gilt es doch klar zustellen:
Kriminell ist nicht der legitime Protest auf der Straße, sondern der rücksichtslose Betrieb von Atomkraftwerken auf Kosten von Mensch und Umwelt!

Auch zum nächsten Transport aus Neckarwestheim am 12. oder 19. März müssen AKW-Betreiber und Behörden mit Protestaktionen rechnen, mit oder ohne Versammlungsverbot.
Auftakt hierfür ist eine Demonstration von Kirchheim/N. zum AKW am Sonntag, 10.3., 14 Uhr.

Die nächste Verhandlung findet am kommenden Donnerstag (7.3.) um 15 Uhr statt (Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Str. 39). Wir bitten sie, diese Verhandlung anzukündigen.

 




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